Ich und mein Anwalt - Thread für Versicherungen und Rechtliches

Für mich muss ich sagen gibt es natürlich auch Schlupflöcher.
Kannst du dir eine Arbeitskraft glaubhaft auf die bezogenen Stunden nicht mehr leisten ist das auch ein Kündigungsgrund.
Auch Umstrukturierung usw.können hier zur Entlastung des Arbeitgebers beitragen.

Einfach so kündigen sehe ich aber bei über 20 Jahren und ohne triftigen Grund eben nicht gegeben.

Gekündigt werden kannst du immer. Es kommt dann immer darauf an, wie der Arbeitgeber es begründet.

Eine fristgerechte Kündigung ist aber normalerweise immer zulässig, außer die Arbeitnehmerin hat eine Behinderung, oder ist schwanger. Dann muss man die Kündigung mit dem Integrationsamt abstimmen.

Allerdings doch mit Begründung?

Also Stellenanbau usw.
Einfach zu sagen der/die taugt mir nimmer , dafür stelle ich mir danach zwei billigere Kräfte ein sollte nicht ganz so einfach sein, oder ?

Bei einer fristgerechten Kündigung musst du nie begründen. Das natürlich immer unter der Voraussetzung es gibt keinen Tarifvertrag, Betriebsrat, etc. sondern nur die gesetzlichen Vorschriften.

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Was genau ist dann denn der Nutzen vom allgemeinen Kündigungsschutz, wenn der AG unter Einhaltung der Fristen doch kündigen darf, wie er will?

Soweit das KSchG anwendbar ist, stimmt das so natürlich nicht. Dann sind nur personenbezogene, verhaltensbezogene oder betriebsbedingte Kündigungen wirksam.

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Ich kann das hier natürlich immer nur allgemein und verkürzt wiedergeben. Es hat ja schon einen Grund, warum Kündigungen immer wieder vorm Arbeitsgericht landen, weil es immer wieder auf den Einzelfall ankommt und die Arbeitnehmerrechte bei Kündigungen so stark sind, wie sonst kaum irgendwo auf der Welt.

Kündigungsschutz heißt aber nicht, dass du nur in Ausnahmefällen gekündigt werden kannst. Dass es nie eine Begründung braucht ist z. B. auch nur die halbe Wahrheit. Viele Kündigungen werden ohne explizite Begründung ausgesprochen, du hast als Arbeitnehmer aber das Recht eine Begründung anzufordern um eventuell eine Kündigungsschutzklage einzureichen. So eine Klage setzt aber wiederum voraus, dass der Arbeitgeber durchschnittlich mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt.

Tl;dr: Man sollte sich bei solchen Streitigkeiten nicht zu 100% auf Google und fremde Menschen im Internet verlassen, sondern im Idealfall immer einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

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Okay, geht jetzt evtl. dann auch alles zu tief hier. Ich nehme auf jeden Fall mit dass der Chef dieses patriarchischen Mittelstandunternehmens ein ziemlicher Dummkopf ist, dieses Fass aufzumachen und dass es sich auf jeden Fall lohnt, da anwaltlichen Rat einzuholen. Dank schonmal.

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Noch ein Nachtrag: bei meinem ersten Arbeitgeber gab es einen Kollegen mit sehr altem Arbeitsvertrag, in dem nicht geregelt war, wann er aus der Firma ausscheidet (z.B. zu einem festen Alter oder bei Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung). Der Kollege war 2012, als ich dort angefangen habe, 64 Jahre alt.

Mir hat man es immer so erzählt, dass aufgrund der fehlenden Ausscheideregelung die Firma keine Möglichkeit hätte, ihn „loszuwerden“. Es wurde ihm zwar immer wieder nahegelegt, doch langsam an die Rente zu denken, aber der dachte gar nicht dran. Die Firma war sozusagen sein ganzes soziales Leben und geistig fit hat er sich da auch gehalten. Und, das muss man sagen, das war ein top Typ, er hatte ein unglaubliches Wissen von allen internen Systemen und Programmen, war wahnsinnig hilfsbereit, sehr intelligent und witzig und hat bei unserer Laufgruppe immer noch wie ein junger Kollege mitgehalten und fuhr bei Wind und Wetter ca. 8km einfach jeden Tag mit dem Fahrrad quer durch München zur Arbeit.

Jedenfalls war er dann 2018, als ich die Firma verlassen habe, immer noch da. Ich durfte noch seinen Überraschungs-Geburtstagslauf zum 70., bei dem ca. 40 Kollegen teilgenommen haben, organisieren.

Nun ja, was ihn letztlich (mit 72 Jahren) zum aufhören bewegt hat, war Corona. Auf Homeoffice hatte er nämlich gar keine Lust. Jedenfalls habe ich neulich einige Kollegen von damals wieder getroffen, die noch in der Firma sind. Inzwischen hilft er in Zeiten, wo viel anfällt, mit bis zu 20 Stunden wieder aus.

Hilft dir wahrscheinlich alles nicht groß weiter. Aber ich denke immer noch gerne und oft an diesen Kollegen und hoffe, dass ich im Alter ein wenig wie er bin.

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Folgendes Thema: Rückgaberecht bei Onlinekauf.

Sachverhalt:

Meine Frau hat einen Staubsauger bestellt und weil es eine Aktion gab, hat man das Zubehör kostenlos dazu bekommen. Das wurde dann auch in zwei Paketen verschickt, einmal das Hauptgerät und einmal das Zubehör. Das Paket mit dem Zubehör wurde allerdings im Treppenhaus gestohlen. Die Sachlage ist eigentlich geklärt und DHL muss in diesem Fall haften.
Nun haben wir das Paket mit dem Staubsauger bekommen und das Paket mit dem Zubehör fehlt noch. Der Lieferant schickt es erst wieder los, wenn alle Details mit DHL geklärt sind.

Was ich bisher gelesen habe, ist der Lieferant in diesem Fall nicht verpflichtet uns das Zubehör nochmal zu schicken, sondern könnte uns den Betrag auch erstatten. Da es aber eine Aktion war, steht beim Zubehör auf der Rechnung auch „kostenlos“ dabei.

Hat das 2-wöchige Rückgaberecht für den Staubsauger schon begonnen, oder gilt das erst, wenn die Ware komplett geliefert wurde? Bzw. hätten wir in diesem Fall trotzdem einen Anspruch auf Erstattung auch wenn auf der Rechnung „kostenlos“ steht?

Wir haben so ein bisschen Angst, dass der Lieferant irgendwann sagt, dass er uns das Zubehör nicht nochmal liefern kann/will und wird dann aber den Staubsauger auch nicht mehr zurückschicken können.

Ich habe eine Frage zum Thema Kfz-Versicherung und Anrechnung der schadensfreien Zeit.

Ich habe meinen Führerschein 1999 gemacht und war die ersten Jahre immer über die Versicherung meiner Mutter mitversichert, auch als dann ausschließlich ich das auf sie zugelassene Auto gefahren habe.

Ich habe dann ab 2006 durchgängig Minis, immer für 2-3 Jahre, geleast. Die Besonderheit dabei war, dass in der Leasingrate immer die Versicherung enthalten war. Ich musste also nie zusätzlich eine Versicherung abschließen.

Dieses Modell wurde in 2022 beendet und so musste ich Ende 2022 zum ersten mal in meinem Leben eine Kfz-Versicherung abschließen. Dort wollte ich nun meinen über die Jahre angesammelten Schadensfreiheitsrabatt angerechnet haben. Meine Versicherung hat gesagt, das ist kein Problem, sie fragen diesen einfach beim Vorversicherer ab.

Nun ergibt sich aber das Problem, dass Mini nich immer mit ein und demselben Versicherer zussamengearbeitet hat. Zuerst war es die Victoria Versicherung, dann die Ergo und dann die Allianz. Die Victoria wurde von der Ergo aufgekauft, weshalb mir die Ergo die Zeiten zusammenhängend bescheinigt hat. Auch die Allianz hat mir die schadenfreien Jahre bescheinigt.

Meine neue Versicherung stellt sich jetzt aber quer und sagt, dass die schadensfreie Zeit nur von einem Vorversicherer übernommen werden kann/darf. Auf meine Versuche den Sachverhalt zu erklären, dass ich nie einen wirklichen Vorversicherer, und damit auch nie einen Versicherungsschein hatte, wird immer nur abgewiegelt, dass die schadensfreie Zeit nur von einem Vorversicherer übernommen wird.

Und die Tatsache, dass die Zeit, die ich schadensfrei bei meiner Mutter versichert war angeblich auch nicht angerechnet werden kann, habe ich dabei noch gar nicht erwähnt…

Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt einigermaßen verständlich darstellen? Hat da jemand Erfahrungen, oder Insiderwissen, ob die Abfrage bei nur einer einzigen Vorversicherung auch in einem speziellen Fall wie meinem rechtens ist? Das kann ich mir einfach überhaupt nicht vorstellen, wollte aber erstmal hier fragen, bevor ich zum Anwalt laufe.

Ich verstehe schon, dass das für die Firma verzwickt ist, denn soweit ich weiß läuft die Übernahme der SF-Klasse nach einem einigermaßen standardisierten und automatisierten Verfahren. Wäre also ein riesen Aufwand verschiedene Versicherer abzufragen und normalerweise gibt es ja keinen Grund die Vor-Vor-Vor-Versicherungen abfragen wenn du deine SF-Klasse einfach zu deinem letzten Versicherer mitgenommen hättest.

Zumal sich tatsächlich die Frage stellt ob die Jahre während des Leasingkonstrukts zählen. Schließlich warst du hier wohl nicht der Versicherungsnehmer sondern lediglich versicherte Person. Mein Nachbar könnte ja beispielsweise auch die versicherte Person sein wenn sie unser Auto fährt. Aber der Versicherungsnehmer bin ich, demnach könnte der Nachbar auch keien SF-Klasse mitnehmen.

Aber wieso wählst du deinen neuen Versicherer nicht einfach danach aus ob er dir die Bescheinigungen anerkennt?

Nee, nee. Die Schadensfreiheit wurde mir ja von der Ergo und der Allianz schriftlich bestätigt und die sind auch anrechenbar. Das hat mir meine neue Versicherung ja auch schon zugesichert. Nur eben mit dem Zusatz, nur der Zeitraum einer der Versicherungen. Was aber unlogisch ist, da es alles das gleiche Konstrukt ist.

Mein Problem ist eben, dass ich vorher keine eigene Versicherung hatte, wo das alles angesammelt worden wäre.

Und die neue Versicherung habe ich ja schon seit Ende 2022, da ich für den Abschluss des neuen Leasingvertrages einen Versicherungsschein vorlegen musste. Das Thema Anrechnung der schadensfreien Zeit zieht sich aber bis heute.

Verstehe nicht ganz das Problem der Versicherung, da das doch eigentlich eine Kette sein müsste?
Versicherer A sagt Versicherer B, dass Du seit x Jahren schadensfrei bist und damit SF (keine ahnung) 10.
Versicherer B meldet Versichererung C dann, dass Du dich bei denen aus SF 10 in SF 3 hoch gearbeitet hast, also schadensfrei geblieben bist.
Die SF von der letzten Versicherung müsste doch immer die aktuellste sein und der neuen Versicherung ausreichen?
Ob Du bei einer vorvorherigen Versicherung einen Schaden hattest, ist doch irrelelevant, weil Du dadurch ja eh in ne höhere SF gerutscht bist, was sich dann bei der „Übergabe“ an die nächste Versicherung bemerkbar macht.
Also eigentlich müsste doch nur Versicherung B an Versicherung C die SF melden und nicht die Zeit der schadensfreiheit?
Oder habe ich als seit 10 Jahren über die FIrma Versicherter, das Thema gar nicht geblickt?

Ich auch nicht. Es gibt da nicht wenige Kostenminimierer, die die KfZ-Versicherung jährlich wechseln. Sollte eigentlich Standard sein.

Ja, da wird aber wahrscheinlich immer sofort alles an die neue Versicherung gemeldet. Das ist bei mir, aufgrund des erklärten Sachverhalts, eben nicht der Fall, weshalb jetzt mehrere Versicherung gleichzeitig melden müssten und das überfordert meine Versicherung anscheinend gerade.

Naja, ich denke unterm Strich hat man imho keinen Rechtsanspruch auf eine Mitnahme der Schadensfeiheitsklasse. Von daher gelten die Bedingungen des Versicherers. Wenn der eben nur schadensfreie Jahre von einem Vorversicherer übernehmen will kann man wohl kaum was dagegen machen. Höchstens, dass man in dessen AGB was Gegenteiliges fände.

Ich hatte ein ähnliches Problem, ich hatte zuerst einen Fiesta über meine Mutter versichert. Dann als Student 4 Jahre einen Smart geleast von einem Unternehmen mit Werbung. Kostete mich 100 Euro all inklusive.
Danach war ich 10 Jahre im Ausland und hatte immer Geschäftswagen. In Deutschland wurde mir überhaupt nichts angerechnet,
Ich musste also nach über 20 Jahren Führerschein (fast unfallfrei, auf Holz klopf) in einer hohen SF beginnen.
Habe damals auch einiges versucht, hat mir nichts gebracht.

In so einem Fall gibt es wohl keine klare Gesetzliche Regelung, vielleicht einfach bei mehreren Versicherern genau das Problem anfragen.

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Thema Wechsel in die private Versicherung. Aktuell würde sich das für mich sogar knapp lohnen, trotz zweier Kinder. Aber im Alter bin ich mir nicht ganz sicher. Ist es wie folgt, oder übersehe ich was?

Wenn man gesetzlich versichert ist, zahlt man immer noch die 14,6% (plus Zusatzbeitrag) und die Rentenversicherung übernimmt davon die Hälfte. Das ist dann allerdings in der Regel deutlich weniger als um Erwerbsleben, da man wohl deutlich unter der Höchstgrenze verdient.

In der privaten Krankenversicherung zahlt man auch im Alter nicht weniger. Aber auch hier zahlt die Rentenversicherung einen Zuschuss, allerdings begrenzt auf die 7,3% der Rente, die sie auch gesetzlich Versicherten bezahlen würde. Also zahlt man in der Regel deutlich mehr als die Hälfte selbst.

Ist das so alles korrekt?

Hier jetzt eine Zeit lang her….und nun meine konkrete Frage zu Nr. 3….der Kollege bekam bisher freiwillig immer unregelmäßig 30€….bisher ca. 150€ von den 10000€.

Nun will sie tatsächlich Privatinsolvenz anmelden und fragt ihn, ob sie ihn da mit aufnehmen soll?
Keine Ahnung, wer wird dann da zuerst bedient? Das geht ja praktisch 3 Jahre lang (Lohn gepfändet?)…und dann ist sie schuldenfrei? Also keiner bekommt danach noch sein Geld zurück?

Liebe Grüße
Clubberer1974