Wenn ich eines von Peter Zwegat gelernt habe, dann genau das.
Was hat es eigentlich mit diesen dubiosen Internetseiten/Anwälten auf sich, die anbieten, bei einem Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung dieses zu prüfen, da ein Großteil der Messungen fehlerhaft seien?
Zu den einzelnen Angeboten kann ich natürlich nichts sagen.
Allerdings ist es tatsächlich so, dass die Messungen verhältnismäßig oft angegriffen werden können. Die Messgeräte sind sehr empfindlich und wenn diese am Straßenrand aufgestellt werden, kommt es nicht selten vor, dass bei der Einstellung oder der Protokollierung des Vorgangs Fehler gemacht werden, wodurch die Messung angreifbar wird. Auch wird bei den Geräten manchmal der turnusmäßige Eichtermin verpennt, was die Messung auch angreifbar macht.
Die Wahrscheinlichkeit der Fehler sinkt, je größer die Geräte sind. Fest installierte oder diese Anhänger, die am Rand stehen, haben eine ganz gute Quote, dass die Bescheide halten. Aber diese Dreibeine, die gerne zwischen den Leitplanken durch Fotos machen, sind schon recht anfällig.
Das wird noch wahrscheinlicher, wenn gar kein Polizist die Messung vornimmt, sondern ein „geschulter Bürger“. Das sind zu 99% Lehrer im Ruhestand, die einen Kurs mitgemacht haben und sich dann das Gerät auf der Wache abholen und selbst auf Temposünderjagd gehen können. In den Fällen stimmt fast immer irgendwas nicht. Gerät falsch eingestellt, falsch dokumentiert, etc.
Deutlich aufwändiger ist dann noch die Variante, dass bei der Messung was anderes nicht stimmt. Das muss dann aber individuell geprüft werden und ist entsprechend weit aufwändiger. Also dass zum Beispiel auf einer Autobahn 100 ist und es wird kurz nach einer Auffahrt geblitzt, die die 100 nicht angezeigt bekommen hat. Die wissen also gar nicht, dass dort auf der Autobahn ein Limit ist.
Geblitzt.de funktioniert wohl sehr gut. Kenn ein paar die das nutzen und genutzt haben. Aber ohne Rechtsschutzversicherung geht’s imho sowieso nicht.
Bei mir war’s eine Autobahn, auf der 100 zulässig war, und ich war 21 km/h zu schnell.
Und Rechtschutz habe ich, daher wäre es vielleicht einen Versuch wert.
Folgender Sachverhalt:
der Grundbucheintrag für unseren Hauskauf ist am 27.09. erfolgt. Das Amtsgericht, das diesen Eintrag vorgenommen hat, hat das dem Notar aber erst am 31.10.(!) mitgeteilt. Dadurch ist nun die einmonatige Sonderkündigungsfrist der Gebäudeversicherung für uns verstrichen, da diese ab Datum Grundbucheintrag gilt.
Nun sitze ich auf der teuren Boomer-Versicherung meiner Ex-Vermieterin. Kann ich das das Gericht irgendwie für belangen?
Du musst doch selbst Post vom Grundbuchamt bekommen haben?
Davon ab könnte ich mir vorstellen, dass die Frist erst läuft wenn man Kenntnis von der Eintragung erlangt. Sollte der Notar aber eigentlich wissen.
Wir haben gerade einen recht kuriosen Fall.
Letzte Woche kam die Betriebskostenabrechnung der Wohnung für 2023. Wir müssen ca. 175€ nachzahlen. So weit, so gut.
Allerdings ist uns dann aufgefallen, dass wir gar kein Lastschriftmandat erteilt haben. Die Miete wird per Dauerauftrag überwiesen.
Auch im Jahr 2021 und 2022 mussten wir Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung leisten, ungefähr in ähnlicher Höhe. Wir sind eigentlich immer davon ausgegangen, dass die Nachzahlung schon automatisch über die Lastschrift eingezogen wird. Jetzt ist uns wie gesagt aufgefallen, dass gar kein Lastschriftmandat existiert. Es kam dementsprechend auch nie zu einer Abbuchung der überfälligen Nebenkosten.
Wir sind also quasi ausversehen drei Jahre im Rückstand.
ABER
es erfolgte auch nie eine Mahnung oder eine Zahlungserinnerung durch den Vermieter.
Wie kommt man jetzt am elegantesten aus der Sache raus? Verjähren die Ansprüche irgendwann? Wird das mit der Kaution bei Auszug verrechnet? Klatscht der Vermieter da ordentlich Zinsen drauf und man sollte schnellstmöglich schauen, dass man alle ausstehenden Zahlungen begleicht?
Ja, die Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Beginn ist immer der 31.12. des Jahres in der der Rückforderungsanspruch entstanden ist. Also die Rückforderung für 2021 dürfte dann mit Ablauf des 31.12.2025 verjähren.
Sobald die Verjährungseinrede erhoben wurde, dürfte der Vemieter mit diesem Teil dann auch beim Auszug nicht mehr gegen die Rückzahlung der Kaution aufrechnen.
Das kommt drauf an, ob ihr rechtlich gesehen im Verzug seid. Nur dann können Verzugszinsen verlangt werden. Wurde in der Betriebskostenabrechnung eine konkrete Zahlungsfrist genannt?
Danke erstmal.
Ja, die Zahlungsfrist liegt vor.
Wäre es hier am einfachsten einfachsten nachzufragen, ob eine Mietschuld vorliegt?
Es ist halt irritierend, dass nie eine Zahlungserinnerung oder Mahnung kam, sonst wäre uns das natürlich sofort aufgefallen
Ist das ein „privater“ Vermieter oder eine große Gesellschaft?
Eine kleinere Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Objekte in ein paar Städten im Bundesland hat.
Ab Januar wechselt die Hausverwaltung allerdings auf eine andere Firma.
Thema Kfz-Versicherung und SF-Klassen: auf mich läuft derzeit bereits eine Kfz-Versicherung. Nun benötigen meine Frau und ich einen Zweitwagen. Auf meine Frau lief noch nie eine Versicherung, sie war immer bei ihren Eltern und danach bei mir mitversichert. Wie der Zufall so will, wollen ihre Eltern ihren Zweitwagen abgeben, die SF-Klassen könnte meine Frau tatsächlich übernehmen (bereits mit dem Versicherer abgeklärt). Das wären immerhin die SF-Klassen 9 in der Haftpflicht und 13 in der Vollkasko (Vollkasko auch für unseren Zweitwagen wichtig). Voraussetzung ist natürlich, dass wir beim gleichen Versicherer bleiben würden.
Was noch aussteht, ist ein konkretes Angebot vom Versicherer der Eltern, welcher Beitrag fällig wäre. Meine Frage aber schon mal vorab: sollten wir die SF-Klassen nicht so oder so mitnehmen, auch wenn wir über die Vergleichsportale günstigere Angebote zu ähnlichen Konditionen kriegen würden? Denn dort würden wir natürlich mit deutlich schlechteren SF-Klassen einsteigen. Wir könnten die SF-Klassen übernehmen und bei Bedarf in einem Jahr schon wieder den Versicherer mit diesen Klassen wieder wechseln, oder? Wenn ja, würden wir ja langfristig davon profitieren die SF-Klassen mitzunehmen.
Jemand hier Erfahrungen mit Mieterbünden (oder Alternativen) gemacht?
Mein ehemaliger Vermieter zahlt seit über einem Jahr meine Kaution nicht zurück. Aufgefallen ist mir das im Februar, seit dem wurden die meisten meiner Nachrichten und Anrufe ignoriert, zwischendurch mal ein angeblicher, möglicher Schaden vorgeschoben (der er meinem Verständnis nach allerdings innerhalb der ersten 6 Monate hätte anmelden müssen).
Nachdem meine letzten, mit zunehmendem Druck geschriebenen Nachrichten ignoriert wurden, möchte ich jetzt irgendwie den nächsten Schritt gehen.
Soweit ich weiß könnte ich ein Mahnverfahren beim Amtsgericht starten. Hier vermute ich allerdings, dass sie mit einem Anwalt antworten würden. Da ich nicht Rechtschutzversichert bin (das würde sich mMn dafür auch nicht lohnen. Die jährlichen Versicherungskosten + Selbstbeteiligung würden ja schon an den 1.200€ um die es geht kratzen) wäre das schwierig.
Daher überlege ich einem Mieterbund beizutreten. Da muss ich dann mindestens 2 Jahre bleiben, was auch Kosten von ca. 250-300€ bedeutet. Das würde sich unterm Strich zwar lohnen, es nervt mich aber tierisch dieses Geld zu bezahlen, nur um mein Recht durchzusetzen.
Hat jemand mit sowas schonmal Erfahrung gemacht und evtl eine Idee, die ich bisher noch nicht hatte?