Ich und mein Anwalt - Thread für Versicherungen und Rechtliches

Ein Arbeitskollege hatte jetzt über eine Woche durch ein defektes Vodafone Kabel kein Netz, TV und Co.

Gibt es da bestimmte Verhaltensregeln bzw geht da was in Sachen Kompensation? Kann ja auch einfach ein Gratismonat oder dergleichen sein

Thema Erbe: mein Schwiegervater ist vor einem Monat verstorben und jetzt geht es darum, dass das Erbe von der Familie ausgeschlagen werden soll, dazu gibt es Mittwoch auch einen Termin. Müssen auch die Schwiegersöhne/Töchter bei diesem Termin anwesend sein, um das potentielle Erbe der Enkelkinder auszuschlagen oder reicht es, wenn nur das erbberechtigte Elternteil vor Ort ist? Es gibt kein Testament, wäre also nur die gesetzliche Erbfolge von Relevanz.

Hintergrund ist, dass ein Schwiegersohn am Tag des Termins außerhalb des Landes ist und erst wiederkommt, wenn die 6 Wochen Frist zur Ablehnung des Erbes abgelaufen sind.

Genau sagen kann ich das wegen des Verwandschaftsverhältnisses nicht. Aber meine Frau hat das Erbe nach dem Tod ihres Bruders auch ausschlagen müssen. Da wir in Norwegen gewohnt haben, musste sie das schriftlich über das Konsulat machen. Da Wohnsitz im Ausland war die Frist aber sechs Monate.

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Mh, habt ihr auch Wahlunterlagen für die Sozialwahl bekommen?

Die Kandidaten/Listen klingen für mich allesamt nahezu gleich und ehrlicherweise krieg ich mich gerade wenig dazu motiviert auszuklügeln, ob jetzt die Versichertengemeinschaft, die ver.di Liste oder die Liste des Gewerkschaftsbunds für mich die idealen Vertreter sind.

Ist da jemand von euch tiefer drin?

Alternativ ist Nicht-Wählen ja auch immer drin … sehe gerade keine offensichtlichen Nazis in den Wahlleuten :person_shrugging:

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Ich hab sie bekommen und bin irgendwie überrascht darüber.

Habe diese Information zur Wahlberechtigung gefunden:
„Wahlberechtigt bist du, wenn du zum 1. Januar 2023 mindestens 16 Jahre alt warst und Beiträge in die Rentenversicherung Bund und/oder eine der folgenden fünf Ersatzkassen gezahlt hast: TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und hkk.“

Als Beamter des Bundes mit Heilfürsorge trifft keines der Kriterien auf mich zu. :ka:

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Thema Mietrecht:

Wir ziehen gerade um und jetzt gibt es das beliebte Thema, die Wohnung Streichen.
Vorweg, wir haben nur weiße Wände. Jetzt gibt es ja dieses BGH Urteil, dass man nur noch komplett Streichen muss wenn es explizit im Mietvertrag festgeschrieben ist. Bei uns gibt es dazu keinen direkten Passus, aber im Unterpunkt ‚Schönheitsreparaturen‘ steht ja beschrieben, dass man während der Mietdauer die Wohnung in einem bestimmten Zeitraum (wir wohnen länger als der Zeitraum dort) zu streichen, tapezieren, etc. hat.

Kann sich der Vermieter auf diesen Punkt am Ende berufen, oder hätte er das vorher verlangen müssen?

Also für den Vermieter hoffe ich doch, dass er das kann.

Sonst müsste er ja in diesem Intervall deine Wohnung kontrollieren, und das wäre wohl auch nicht in deinem Interesse gewesen.

Als Laie:
Wurde die Wohnung unrenoviert übernommen? → Kein Streichen bei Auszug nötig.
Wurde die Wohnung renoviert übernommen und es wird ein fixer Zeitraum „alle X Jahre“ genannt? → Kein Streichen nötig.
Wurde die Wohnung renoviert übernommen und es werden raumspezifische Zeitspannen genannt? → Dann kann ein neuer Anstrich unter Umständen nötig sein.

Was sagt denn der Vermieter?

BGH Urteil und Vertrag schön und gut. Letztlich lässt sich sowas doch mit gesundem Menschenverstand regeln wenn beide Parteien mit Augenmaß agieren. D.h. Wohndauer, Urzustand und Abnutzung berücksichtigen und dann gemeinsam festlegen, ob überhaupt und wenn ja was zu streichen ist. So war das bei mir immer.

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Kommt er nicht aus Österreich, oder habe ich da was falsch in Erinnerung?

Nein, bin aus Deutschland :)

Der Eigentümer wohnt in der Schweiz und prinzipiell wird alles über eine Vermittlungsfirma hier vor Ort geregelt, wir haben und hatten also nie direkten Kontakt zu den Vermietern.
Mit der Firma hatten wir jetzt auch schon des öfteren Streitigkeiten, weshalb wir letztendlich dann auch ausgezogen sind.
Es wird sich um Nichts gekümmert und am Ende bleibt alles auf uns sitzen. Auch jetzt wieder, als ich wegen dem Streichen nachgefragt hatte kam nur als Antwort: „Keine Ahnung. In ihrem Mietvertrag steht ja was mit Schönheitsreparaturen, also müsste das schon so gemacht werden“.

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Thema Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht bzw. privat versichern.

Meine Frau ist seit Beginn der Arbeitszeit privat versichert. Das hat sich auch nicht während Phasen der Elternzeit oder bei der Arbeit zwischen Kind 1 und 2 bei 60% Teilzeitgrad geändert.

Nun will sie nach Kind 2 mit 40% einsteigen. Allerdings will der Steuerberater der Praxis, in der sie arbeitet und der auch die Lohnabrechnungen macht, nicht glauben, dass sie sich privat versichern darf.

Gerade mal ins Gesetz geschaut. Anscheinend ist eine private Versicherung bei einem Teilzeitgrad von höchstens 50% auch bei unterschreiten der Grenze möglich (wieder was gelernt), was ja hier der Fall ist. Heißt das aber im Umkehrschluss, dass sie sich, wenn sie auf 60% aufstockt und immer noch unter der Grenze verdient, zwingend gesetzlich versichern müsste? Und warum war das bei ihrer letzten Arbeitsstelle nicht der Fall?

Zudem findet man auch Artikel, dass der Gesetzgeber die weitere private Versicherbarkeit bei Teilzeit generell unterstützt aus Gründen der Kontinuität.

Weiß hier jemand genau, wie die Lage ist?

Thema fondsgebundene Versicherung: ich habe bei meinem Ausbildungsbetrieb (den es auf Grund von Insolvenz nicht mehr gibt) eine fondsgebundene Versicherung abgeschlossen, Continental LifeGarant meine ich heißt sie. Jetzt bekam ich meine Jahresauskunft und dort stand, dass ich pro 10k gesparter Summe 32€ pro Monat zusätzlich Rente bekomme, falls alles so bleibt wie es aktuell ist. Da ich aktuell aber nur knapp 4,8k eingezahlt habe, wäre meine monatliche zusätzliche Rente bei unter 20€. Seit 5 Jahren zahle ich dort nichts mehr ein und eigentlich ist so eine Art der Versicherung ja nicht kündbar, jetzt hab ich aber gelesen, dass das im Falle einer Kleinanwartschaft doch möglich sei, dies steht auch in der Jahresabrechnung.

Hat jemand damit schon mal Erfahrungen gesammelt und kann mir sagen, ob sich die Versicherung bei einer Kündigung mit Begründung Kleinanwartschaft quer stellt oder das relativ problemlos über die Bühne geht? Möchte da jetzt nicht zu viel Energie reinstecken, falls man aber Chancen haben sollte würde ich es gerne mal probieren.

Eine Kleinstanwartschaft hast du, wenn der Kapitalwert der Versicherung 4.074 Euro nicht übersteigt, bzw. wenn die Rentenanwartschaft 33,95 monatliche Rente nicht übersteigt.

Keine Ahnung, was zählt, wenn beide Auszahlungsformen vorgesehen sind und das eine erfüllt ist, das andere aber nicht. Und im Gesetz ist noch der folgende Absatz, keine Ahnung, ob der für dich relevant sein könnte:

(3) Die Anwartschaft ist auf Verlangen des Arbeitnehmers abzufinden, wenn die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet worden sind.

Der ganze relevante Absatz aus dem BetrAVG steht hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__3.html

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Kennt sich hier jemand im Mietrecht aus?

Meine Freundin ist in der blöden Situation dass sie aus Ihrer Wohnung ausziehen will, allerdings im Vertrag einem Verzicht zur ordentlichen Kündigung für einen gewissen Zeitraum zugestimmt hat.
Selber Schuld kann man jetzt sagen, bei der Unterzeichnung gab es aber besondere Rahmenbedingungen sodass wir froh waren, dass sie irgendwas bekommen hat.

Aktuell versuchen wir noch mit dem Vermieter zu reden (Hilfe bei der Nachmietersuche etc), überlegen aber natürlich auch Möglichkeiten was wir bei Ablehnung tun können.

Zwei konkrete Fragen habe ich dazu:

  • Im Vertrag steht bei ihr „Beruf: Auszubildende“, was allerdings nicht (mehr) korrekt ist, da sie die Ausbildung nie angetreten hat und stattdessen einen anderen Job angefangen hat, was auch mit Grund des jetzt gewünschten Umzugs ist (der neue Job ist allerdings räumlich nicht sehr weit weg). Kann man hierdurch rechtlich evtl. was erreichen?
  • Im Internet habe ich zu dem Thema gefunden, dass man das Recht auf eine Untermieterin hat. Sollte der Vermieter dies ablehnen hat man das Recht auf außerordentliche Kündigung. Kann das jemand bestätigen?

Sollte jemand sonst noch Tipps haben, gerne her damit.

Jemand einen guten Tipp für eine Rechtschutzversicherung für meine Familie und mich?

Inwiefern brauchst du da nen Tipp? Preislich, Leistungsumfang oder Erfahrung

Genau das.

Wir haben das bei der Allianz, das komplett Paket. Verkehr, Sozial, Arbeit, Mietrecht, Eigentumsrecht, Beratungsrecht… Preislich kann ich es nicht genau sagen, das läuft über meine Frau da sie selbständig ist und da ist privat dabei. Ich meine um die 400€ im Jahr. Es gibt aber verschiedene Abstufungen bzw Deckungssummen. 1 Mio, 3 Mio, 5 Mio, all. Da richtet sich auch der Preis danach.

Erfahrung: nie Probleme gehabt, die Erstberatung am Telefon 24/7 immer gut. Jeder Anwalt den wir bisher hatten und wir die Allianz erwähnt haben: alles easy, machen wir sofort und kümmert sich um alles.

Bisher Sozial, Verkehr und Finanzamt Themen gehabt.

Gibt sicherlich günstigere, aber aus Erfahrung welche wir gemacht haben gerade beim Ruf der Allianz niemals mehr was anderes.

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Zahlt die Haftpflicht, wenn man ein Paket für den Nachbar annimmt, es im Treppenhaus stehen lässt und es dann abhanden kommt?