Ich und mein Anwalt - Thread für Versicherungen und Rechtliches

Auch bei Aufhebungsverträgen und fristlosen Arbeitgeberkündugungen wird von der Arbeitsagentur eine Sperrzeit geprüft. Aufgrund der Elterzeit dürfte das in diesem Fall wahrscheinlich nicht relevant sein.

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Sie könnte auch vorher bei der Agentur anfragen, ob es irgendwelche Auswirkungen für sie hat.

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Naja. Aktuell nicht. Später vielleicht schon.

Man muss sich vor Augen halten warum in solchen fällen Sperrzeiten geprüft werden. ALG ist eine Versicherungsleistung. Die AA muss also immer prüfen warum der Versicherungsfall (die Arbeitslosigkeit) eingetreten ist. Wird die Arbeitslosigkeit durch die Arbeitnehmerin selbst herbei geführt (Eigenkündigung), der Arbeitslosigkeit von ihr zugestimmt (Aufhebungsvertrag) oder wird sie sogar vorsätzlich herbeigeführt (z.B. Kündigung durch AG wegen vertragswidrigem Verhalten), treten in aller Regel Sperrzeiten ein. Es sei denn man kann sein Verhalten nachweisbar begründen (z.B. medizinische Gründe).

Diese Prüfung findet übrigens auch dann statt wenn man z.B. für ein befristetes Arbeitsverhältnis ein unbefristetes gekündigt hat und dann nach Ende der Befristung (Überraschung!) arbeitslos wird.
Will sagen: so wird das auch nach der Elternzeit sein. Die werden fragen, was denn aus dem unbefristeten Arbeitsverhältnis davor geworden ist.

Bei Abfindungen kann es darüber hinaus zur Anrechnung kommen. Ist aber etwas komplexer. Schau mal hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-17-entschaedigungen_ba015376.pdf

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Ich habe vor 2 Monaten den TV eines Kollegen beschädigt und es dann meiner Versicherung gemeldet.
Diese hat den Schaden nun abgewickelt, und die Summe X war doch etwas niedriger als erwartet. Klar, nichts altert schneller als Technik, hab aber dennoch mit etwas mehr für ihn gerechnet.
Wie wird der Wert ermittelt. Es war ein Ambilight 803/12 von 01/2019 in 55", NP war 1.666,-€

Passt da die Faustregel:
(Alter des TV) : (erwartete Lebensdauer) x Wiederbeschaffungungswert

In diesem Fall
4 : 12 x 1300,- (ähnlichens Modell) = 433,-€

Die Versicherung zahlt faktisch 290,-, angemessen?

Wird was längeres…

Ein Kollege von mir ist recht verzweifelt und hat mir sein Problem offenbart…ich hab gesagt, ich mach mich mal schlau (ich kenn da jemanden :grimacing:), der immer Rat weiß ( der „Sofacoach“).

Er hat vor 3 Jahren der langjährigen Freundin seines Bruders 10000€ geliehen, weil sie offensichtlich und nachvollziehbar in Geldnot war.

Er bekomme das Geld aber Anfang 2020 zurück.

Ok, wie in einem schlechten Film kam alles auf…sie hatte bei allen möglichen Leuten Schulden, hat aber ihrem Freund erzählt, das irgendwer gestorben wäre aus ihrer Verwandtschaft und sie dem wieder Geld geben musste usw…ziemlich verworren.

Fakt ist, die Beziehung ging deswegen zu Ende und April 2021 hat mein Arbeitskollege mit ihr einen Vertrag vereinbart, worin stand, dass sie im April 2022 das Geld ihm zurückzahle, weil sie angeblich von einer Versicherung was bekomme (den Vertrag hat er mir gezeigt).

Tja, das hat er mir erzählt…nur das er das Geld bis heute nicht gesehen hat….er zeigte mir ihre letzte Nachricht, wie leid es ihr tue, sie zahle ab Februar 2023 150€ monatlich, anders gehe es nicht….tja, bis heute kam nix an.

Er meinte zu mir, es viele ihm schwer, rechtliche Schritte einzuleiten (schließlich war die Person ja auch mal eine enge Vertraute)…und außerdem wisse er gar nicht, wie er vorgehen solle, bzw. möchte nicht noch Geld an Anwälte verlieren.

Und da komme ich ins Spiel….

  1. verfällt der Anspruch auf das Geld? (Könnte deren „Schwägerin“ irgendwann sagen, drei Jahre sind vorbei, „Pech gehabt“)

  2. schickt ein Anwalt ein Mahnschreiben? Wird der Lohn gepfändet? Oder was passiert, wenn sie einfach nicht zahlen kann, weil sie das Geld schlichtweg nicht hat?

  3. was passiert wenn sie Privatinsolvenz anmeldet? Bekommen private Gläubiger dann überhaupt das Geld?

Danke euch im Namen meines Kollegen

Liebe Grüße
Clubberer1974

Zu 1: ja, Darlehensrückzahlungsansprüche unterliegen der Verjährung (Regelverjährungsfrist: 3 Jahre). Sollte die Betroffene allerdings einmal eine Rate zahlen (und damit den Anspruch anerkennen) würde die Verjährungsfrist erneut zu laufen beginnen. Um die Verjährung zu hemmen, würde ich den gerichtlichen Mahnbescheid empfehlen.

Zu 2: Für das gerichtliche Mahnverfahren braucht es keinen Anwalt. Das kann jeder beim zuständigen Mahngericht beantragen. In BW läuft das relativ komfortabel digital. In Bayern ist meines Wissens nach das Amtsgericht Coburg zentral zuständig. Die Gebühren dürften sich mit der Zustellung bei dem Betrag auf ca. 150 Euro belaufen.

Voraussetzungen ist aber, dass der Rückzahlungsanspruch fällig ist. Soweit der schriftlich festgehaltene Rückzahlungstermin noch Bestand hat, dürfte der Gesamtbetrag seit Mai 2022 fällig sein. Sollten die beiden eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen haben, müsste er das Darlehen ggf. vorher noch kündigen.

Soweit sie keinen fristgerechten Widerspruch einlegt, könnte dein Kollegen mit einem folgenden Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung betreiben. D.h. den Gerichtsvollzieher vorbeischicken, sie die Vermögensauskunft abgeben lassen, Konto oder Lohn pfänden. Das volle Programm also.

ABER: er muss vor jedem Schritt in Vorleistung gehen und die Gebühren zahlen. Wenn die Person also tatsächlich kein pfändbares Vermögen oder Einkommen hat, sieht er am Ende keinen Cent und wirft den Vollstreckungsorganen noch zusätzlich Geld in den Rachen. Ob es sich lohnt die Vollstreckung zu betreiben, würde ich davon abhängig machen, wie ich ihre Vermögenslage und etwaige Gläubiger einschätze. Den Mahnbescheid würde ich wahrscheinlich auf jeden Fall versuchen. Nicht wenige Personen kriegen erstmal nen Schreck, wenn sie Post vom Gericht sehen und zeigen sich dann kurzerhand kooperativ und haben dann plötzlich doch noch finanzielle Ressourcen.

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Zu ergänzen wäre noch, sofern Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt wird, dass das Verfahren dann vor Gericht landet. Bei einem Streitwert von 10k landet es vor dem Landgericht, dort herrscht Anwaltszwang.

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Ich danke euch für die ausführlichen Antw…ich werde das so weiter geben.

Kennt sich jemand mit Pflegerecht aus?

Nachdem das Internet nicht so aufschlussreich war, man mir beim Pflegestützpunkt der AOK („davon haben wir keine Ahnung“) und bei der Verbraucherzentrale („wie haben in Münster leider keinen Anwalt für Pflegerecht. Aber in Hamm oder Bielefeld.“) nicht wirklich weiterhelfen konnte, wurde ich ans Infobüro Pflege der Stadt verwiesen. Alle paar Tage mal telefonisch erreichbar, aber immer besetzt. Bevor ich nun 1,86€ min für die kostenpflichtige überregionale Beratung der Verbraucherzentralen ausgebe, frage ich doch mal lieber die Experten hier.

Folgende Situation: Meine Oma wohnt seit letztem Sommer vollstationär in einem Pflegeheim. Nun hat sie vor kurzem ein Schreiben bezüglich einer deutlichen Entgeldveränderung bekommen. Aktuelle und künftige Rechnungen werden monatlich ~600€ teurer. So weit, so okay. Jedoch wurden auch bereits vergangene und längst beglichene Monate rückwirkend ab September 2022 mit einer entsprechenden Erhöhung versehen, wodurch sich eine entsprechende Nachforderung ergibt. Begründet wird dies mit einem Ankündigungsschreiben, welches im Mai 2022 verschickt wurde und in dem steht, dass ab September eine Erhöhung stattfinden würde. Ein Zeitpunkt an dem meine Oma überhaupt nicht in der Einrichtung wohnte und noch kein Kontakt zu dieser Bestand. In unseren Unterlagen konnte ich zudem keinen Hinweis finden, dass meiner Oma die kommende Preisanpassung beim Einzug mitgeteilt bzw. das Ankündigungsschreiben beigelegt wurden. Und das Heim war bisher auch noch nicht in der Lage mir einen entsprechenden Nachweis vorzuzeigen. Eine schriftliche Bitte per Email blieb bisher genauso erfolglos, wie mehrere Versuche jemanden telefonisch in deren Verwaltung zu erreichen (wahrscheinlich unterbesetzt und ansonsten inkompatibel mit meinen eigenen Arbeitszeiten).

Gerne hätte ich dazu eine grobe Einschätzung: Kann eine rückwirkende Erhöhung rechtens sein, wenn einem Bewohner diese nicht explizit vorab angekündigt wurde? Kann es somit Sinn machen dagegen einen Widerspruch einzulegen?

Nein und ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Deutschland anders ist als in der Schweiz. Eine höhere Pfegestufe erfolgt während einer Phase der Beobachtung und das muss mitgeteilt werden. Alleine dass sie dir nichts liefern können, sagt schon alles. Sie hat da noch nicht mal in dem Heim gewohnt, da wird also etwas abgerechnet, wofür keine Leistung erbracht wurde.

Ihr wird hier nicht die Pflegestufe erhöht, sondern der Monatsbeitrag fürs Heim steigt. Mietsteigerung sozusagen.
Sie hat ja schon in dem Heim gewohnt, aber nicht seit Mai 22, als die Ankündigung kam. Sie soll ja rückwirkend nicht für Zeiten zahlen, in denen sie noch nicht dort war.

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Aber rückwirkend für die Zeiten, in denen sie dort wohnte aber ihr nichts von der Erhöhung mitgeteilt wurde.

Für mein Verständnis kann man sich da auf den damaligen Vertrag voll und ganz berufen. Da müssten die schon irgendwie nachweisen, dass man sie über einen höheren Preis als den, über den man sich einig war, informiert hat.

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Für Verwaltung wird in kleinen Einrichtungen in Pflegesatzverhandlungen nichts locker gemacht, wir haben auch nur 0,8 VZK und letztlich an zwei Tagen die Woche unsere Verwaltung besetzt. Mal bei der Pflege nachfragen, an welchen Tagen/Uhrzeiten die Verwaltung in der Regel besetzt ist, sollte hilfreich sein.

Ein ziemlicher Klassiker, der bei unseren Preisveränderungen auch oft für Diskussionen bei Neuaufnahmen sorgt. Ich würde in den Aufnahmepapieren noch einmal genau sehen, was dort verzeichnet ist. Preistabelle zeitlich bis zum 31.08. begrenzt? Irgendeine Ankündigung der Preiserhöhung? Wenn beim Belegungsmanagement gepennt& für Neueinzüge die neue Preisstruktur nicht transparent ist, sollte man sich ansonsten auf den ursprünglichen Vertrag berufen können.

Alleine, dass die Ankündigung bei ihr erst später verschickt wurde erweckt bei mir zumindest den Verdacht, dass da einer gemerkt hat, dass gepennt wurde.

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Kennt sich jemand mit Erbschaft in Verbindung mit einem Aktiendepot in Amerika aus?

Was man hier beachten sollte und welche Fristen es gibt?

Kennt sich hier jemand mit deutschem Visums-Recht aus?

Eine Freundin aus dem nicht EU-Ausland ist seit ca. einem Jahr in Deutschland. Zuerst hat sie per Visum hier gearbeitet. Nach Auslaufen dieser Anstellung und des Visums hat sie ein FSJ in einer anderen Stadt gefunden und zunächst eine Fiktionsbescheinigung bis Mitte Mai bekommen, ausgestellt noch vom Ausländeramt ihrer alten Stadt (Start des neuen Jobs war Anfang März).

Seit der Ummeldung Anfang März versucht sie jetzt einen Termin beim Ausländeramt zu bekommen, um ein neues Visum zu erhalten. Das geht allerdings nur per Mail, auch telefonisch wird man trotz Schilderung der Situation auf den Mailkontakt verwiesen.

Langsam macht sich natürlich die Angst breit, dass bis Mitte Mai kein Termin beim Ausländeramt zu bekommen ist und sie dann trotz Arbeitsvertrag nicht in Deutschland bleiben kann.
Hat irgendwer Tipps oder Erfahrungen, was man in dieser Situation noch machen kann?

Das FSJ dient für sie dazu, ihre Deutschkenntnisse während dieses Jahres weiter zu verbessern und anschließend in Deutschland in ihrem studierten Job zu arbeiten. Dieser ganze Lebensentwurf ist natürlich dahin, wenn es an diesem Visum scheitert.

Also im Normalfall reicht es völlig aus, wenn man nachweisen kann, dass man sich um einen Termin bemüht hat.

Sprich, wenn sie per ausgehender E-Mail nachweisen kann, dass sie sich sogar deutlich vor Ablauf des Aufenthaltstitels / der Fiktionsbescheinigung um eine Verlängerung bemüht hat, dann gilt eine Fiktion der Gültigkeit.
Am besten mal beim zuständigen Ausländeramt online nachschauen, ob das dort auch so niedergeschrieben steht. FAQs oder so.

Nach Ablauf der Fiktionsbescheinigung und vor der Verlängerung sollte sie nur am besten nicht ausreisen, da es mit der Wiedereinreise ohne gültiges Visum zu Problemen kommen könnte.

Hier aus den FAQs des Bundesinnenministeriums:
„Sie müssen dringend darauf achten, vor Ablauf der Geltungsdauer einen Antrag auf Verlängerung bzw. Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels (beispielsweise einer Niederlassungserlaubnis) zu stellen. Wird der Antrag rechtzeitig, d.h. vor Ablauf der Befristung gestellt, gilt der weitere Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde mit allen sich daran anschließenden Wirkungen (z.B. der Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit) als erlaubt. Eine verspätete Antragstellung (nach Ende der im Aufenthaltstitel genannten Befristung) kann erhebliche Rechtsnachteile zur Folge haben. Ihr weiterer Aufenthalt wäre dann unerlaubt. Sie sind dann ausreisepflichtig und dürften keiner Beschäftigung mehr nachgehen.“

Also am besten direkt per E-Mail nicht nur einen Termin erfragen sondern auch den dazugehörigen Antrag auf Erteilung stellen.

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:kackebart:

Wenn du in deiner hausratversicherung Glas mit versichert hast, übernimmt die den schaden

Ist das nicht inzwischen verjährt? :bart:

Außerdem:
Die Hausratversicherung zahlt doch nicht, was ich in meiner eigenen Wohnung selber kaputt machen, oder?

Also bei mir hat die Hausrat meine backofentür ersetzt, sowie die Glasscheibe der Haust<r wo das Skateboard reingerauscht ist, und eine Kellerscacht abdeckung…