Ich und mein Anwalt - Thread für Versicherungen und Rechtliches

was ich gaanz ganz schlimm finde, weil Gesundheitsbehandlung einfach qualitativ gleich sein sollte, für hartz IVler genau so wie für Manager.
Wenn ich höre, dass Bekannte bis September warten müssen für eine Untersuchung am Herzen und ich nicht glaube, dass das einem Privatpatienten auch passieren würde oder ich auf meinen Physiotermin 3 monate warten muss, dann bin ich, IN DIESEM FELD, doch sehr kapitalismuskritsch.

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Och das denke ich schon. Dass PKV-Patienten in der Abrechnung für den Arzt schöner aussehen ist ja verständlich und an sich auch völlig okay. Es darf bei der Behandlung an sich und dem Patientenkontakt nur überhaupt keine Rolle spielen. Ich denke man merkt recht schnell ob man für den Arzt nur ein weiterer Einnahmenbringer ist oder nicht.

Bei allen meinen aktuellen Ärzten, gleich ob Hausärztin, Zahnarzt, Allergologe, Kinderarzt oder was weiß ich hab ich jemals das Gefühl gehabt terminlich nur Reste zu bekommen oder schnell abgefertigt zu werden. Wäre das so (und das wäre dann eine offensichtliche Bevorzugung der PKV-Patienten), dann sehe ich mich halt recht zügig nach jemand anderem um.
Zum Glück habe ich aktuell aber auch keinen Bedarf an sonstigen Spezialisten, bei denen die Auswahl nicht so groß wäre.

Na wobei einmal gab es da doch jemanden. Ein HNO-Arzt bei dem ich wegen meinem Heuschnupfen war. Da sollte geprüft werden ob der Nasenraum irgendwie verengt sei. Der guckte meine Nase lustlos an, gab mir den Tipp im Sommer halt keinen Sport draußen zu machen und verabschiedete sich mehr oder weniger wieder. Komisch, dass ich bei dem dann nicht nochmal war.

Du scheinst in einer Großstadt zu leben.
Auf dem Land ist es an vielen Stellen mittlerweile so, dass man sich nicht mal mehr den Hausarzt aussuchen kann. Die meisten haben die Praxen geschlossen, keinen Nachfolger, sind ausgewandert oder so überlastet, dass es einen Annahmestopp gibt.

Bevor hier aber der falsche Eindruck entsteht: Nur weil ich in der PKV bin finde ich das System in Klassifizierung absolut nicht okay. Jeder sollte gleich behandelt werden. Mit fällt es hier aber schwer den Arzt zu kritisieren, als viel mehr das System. Wobei es ja aus Sicht eines Laien in den USA noch beschissener ist.

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In den USA ist ja lediglich noch einfacher. Entweder du bist versichert oder halt nicht. :joy:

Klär mich auf: Kann nicht ein GKV Patient zum Arzt gehen und die Rechnung aus eigener Tasche begleichen um somit „wie ein PKV“ behandelt zu werden?

Ja klar. Sowohl bei Kassenärzten als auch bei Privatärzten kannst du dich als Selbstzahler vorstellen und zustimmen die ärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte selbst zu tragen. Letztendlich ist ja auch dem reinen Privatarzt egal wie genau du versichert bist, weil er die Rechnung an dich persönlich schickt. Ob du das Geld von deiner Versicherung zurück bekommst, ist dem Arzt egal.

Diese Überhehandlung habe ich auch immer als sehr nervig empfungen, vor allem, weil man mich mit so einer Angstmacherei immer bekommt :usad: „Wir sollten mal zur Sicherheit prüfen, ob sie nicht doch vielleicht…“ Die Krönung war eine Hautärztin, die ein großes Blutbild gemacht hat und mich danach zur Ernährung beraten wollte, um den Eisenmangel auszugleichen (der am Ende gar keiner war, sondern voll im Normbereich. Kann ja mal passieren).

Mein Ausweg daraus ist übrigens nur noch reine Privatpraxen zu besuchen. Und ja, ich finde das System auch kacke, aber ich hab’s nicht gemacht. Ich zahle halt gut 150 Euro weniger als in der gesetzlichen Versicherung für die bessere und schnellere Behandlung, zumindest seit ich mich für reine Privatärzte entschieden habe.

Ich weiß noch wie die GKV mir den Wechsel ausreden wollte, von wegen in der PKV steigen die Beiträge ja jedes Jahr. Tja, in der GKV halt auch, weil die Grenze jedes Jahr ansteigt und in den letzten Jahren waren alle meine Anstiege in der PKV weniger, als es in der GKV gewesen wäre.

So. Ich habe etwas Zeit. Ursprünglich wollte ja lediglich Nisoley was wissen, aber jetzt ist der Thread erwartungsgemäß doch explodiert.

Fangen wir einfach an.

In der gesetzlichen (Pflicht-)Versicherung sind grundsätzlich alle Beschäftigten, Arbeitslosengeldempfänger, Studenten und Rentner versichert und haben in der Regel erstmal auch keine andere Wahl. Das heisst eben auch, dass sich eh die meisten Menschen nie mit dem Thema befassen, da ein Wechsel in die private Krankenversicherung - gerade für Angestellte - nie in Frage kommen kann. Dazu später mehr.

Alle Selbstständigen/Freiberufler o.ä., Beamten (und/oder Pensionäre) und Beschäftigungslosen sind versicherungsfrei und haben grundsätzlich die Wahl, ob sie gesetzlich oder privat versichert sein wollen.

Im Land der Dichter, Denker und Paragraphenfetischisten gibt es aber selbstverständlich eine aberwitzige Anzahl an Gesetzen, Richtlinien und sogenannten Rundschreiben (darin einigen sich die GKVn auf die einheitliche Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben, damit es wenigstens alle gleich umsetzen), die alle Eventualitäten, Ausnahmen, Besonderheiten etc. ausdefinieren und regeln, wenn es um die praktische Umsetzung des SV-Rechts geht.

Wichtig zu wissen ist aber, dass es in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht gibt. Das heisst, jeder mit einem dauerhaften Wohnsitz in Deutschland MUSS krankenversichert sein! Das „Wie“ regeln dann die oben genannten Rechtsgrundlagen.

In Nisoleys „Fall“ ist es rechtlich so: Als Angestellter ist er per se gesetzlich pflichtversichert, solang sein regelmäßiges Monatsgehalt über 450 EUR (aktuelle Minijobgrenze) und unter 5.362,50 EUR liegt. Bis hierhin spielen andere Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitalerträge o.ä. erstmal keine Rolle. Solange zwischen den oben genannten Grenzen Gehalt bezogen wird, empfindet Vater Staat einen Angestellten als „schutzbedürftig“ und daher versicherungspflichtig, da Kosten für ärztliche Behandlungen eine finanzielle Überlastung darstellen und somit existenzbedrohend sein würden.

Liegt sein monatliches Gehalt im laufenden Jahr über 5.362,50 EUR und wird dies aus Sicht des Arbeitgebers auch im Folgejahr der Fall sein (hier aber die Versicherungspflichtgrenze des folgenden Jahres, denn die wird jährlich - in der Regel nach oben - korrigiert), wird er als Angestellter versicherungsfrei und ist nicht mehr schutzbedürftig, da er nun auf sich selbst aufpassen und seine Gesundheitskosten in Teilen selbst tragen kann. :marty: (Man merkt, das ist in großen Teilen alles schon seit annodazumal so geregelt)

Er erhält nun die Möglichkeit einen Vertrag nach seinem Gusto mit einer privaten Krankenversicherung abzuschließen und die gesetzliche Krankenversicherung zu verlassen (also sein persönliches Risiko abzusichern). Wählt er keine private Krankenversicherung, wird er zwangsläufig als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen KV weitersichert (wegen der allgemeinen Versicherungspflicht).

Während in der GKV der Versicherungsbeitrag solidarisch für alle anteilig (prozentual) vom Einkommen gleich berechnet wird, erhalten alle auch die gleichen Leistungen. Egal, ob Sozialhilfeempfänger oder Multimillionär, alle bekommen die gleichen Leistungen.

In der privaten KV versichere ich hingegen (egoistisch) mein persönliches Risiko. Und zahle die Versicherungsprämie, die aus meinen gewählten Leistungen, aus meiner Krankenvorgeschichte und in Teilen auch sozialen Risiken berechnet wird.

Solidarität versus Egoismus also.

Das Problem an der egoistischen Variante ist: Entscheide ich mich einmal dafür, gibt es nur selten Möglichkeiten zur solidarischen Variante zurückzukehren. Der Gesetzgeber „bestraft“ nämlich die Besserverdiener (oder alle anderen Versicherungsfreien) dafür, dass sie nicht mehr für alle in die Kasse einzahlen, sondern ausschließlich ihr eigenes Risiko absichern, wenn sie sich privat versichern, weil sie (finanziell) können.

Gucken wir uns @Nisoley s Situation genauer an.

Um dich zu entscheiden, welche Versicherungsform für dich am besten ist, musst du dir über folgende Dinge klar sein bzw. dir darüber Gedanken machen.

1.) Wie sieht deine berufliche Zukunft und finanzielle Situation aus? Glaubst du, dass du bis zum Renteneintritt relativ verlässlich steigendes Einkommen haben wirst und genau so finanzielle Rücklagen für das Alter und etwaige Behandlungskosten, die nicht nicht von der PKV übernommen werden?

In der GKV passt sich dein Versicherungsbeitrag deinem tatsächlichen Einkommen an. Hast du weniger Kohle, zahlst du weniger. Verdienst du weiterhin wie bisher oder gar mehr, steigt dein Beitrag lediglich dann, wenn die Beitragsbemessungsgrenzen korrigiert werden (siehe maniacs Post). In der PKV spielt es keine Rolle, ob du Kohle hast. Du bezahlst die Prämie, die du vertraglich vereinbart hast. Kannst du dir das nicht mehr leisten? Dann musst du Leistungen aus deinem Tarif streichen und das Risiko eingehen, dafür selbst zahlen zu müssen. Das kann vor allem im Alter ein riesiges Problem werden.

In der GKV rechnet der Arzt alle notwendigen (!) Behandlungen über deine Gesundheitskarte ab. Werden Behandlungen oder Untersuchungen durchgeführt, die du selbst bezahlen musst, MUSS der Arzt dich vorher darüber aufklären und dies schriftlich mit dir vereinbaren.

In der PKV macht der Arzt das was er für nötig und eben auch sinnvoll hält. Du hast dann zwei Probleme: Wie sicher kannst du sein, dass die Kosten tatsächlich von deiner PKV erstattet werden? Der Arzt kann und wird dir dazu nix sagen. Du zahlst was du nimmst.

2.) Wie siehst du deine familiäre Zukunft? Willst du heiraten und Kinder haben?

In der GKV kannst du deine/n Partner/in und deine Kinder kostenlos mitversichern, solange sie selbst keiner Beschäftigung nachgehen bzw. nennenswertes Einkommen haben. Bei Kindern geht das grds. bis zum 23. Geburtstag. Bei schulischer oder studentischer Ausbildung verlängert bis zum 25. Geburtstag.

In der PKV ist das nicht möglich. Bist du in der PKV und dein/e Ehepartner/in in der GKV und du verdienst regelmäßig mehr als dein/e Ehepartner/in, können deine Kinder nicht kostenlos in der GKV versichert werden. Die Kinder müssen dann entweder kostenpflichtig in derGKV versichert werden (ca. 200 EUR im Monat) oder du machst einen individuellen PKV-Vertrag für die Kinder.

Das sind erstmal zwei wichtige Punkte, die man bedenken sollte.

Ansonsten gibt es einen einfachen Grundsatz: In der privaten Krankenversicherung kann man nur teurer und dann besser versichert sein. Aber man sollte sich auch bewusst machen, dass eine PKV Profit machen will und muss. Sie prüft also eher, WIE sie nicht leisten muss.
Die GKV macht keine Gewinne. Überschüsse müssen beitragssenkend und leistungssteigernd umgelegt werden. Ansonsten wird bezahlt was vorgesehen ist.

Das war jetzt mehr als ich schreiben wollte und man merkt, es sind längst nicht alle Fragen beantwortet. :usad:

@renao Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Merkt man ja auch an meiner Argumentation, oder? :D

Die Einstellung hatte ich aber auch schon bevor ich in der GKV gearbeitet habe.

Aus meiner Sicht macht die PKV für genau zwei Personenkreise Sinn: Beamte und Menschen, die sich über Geld bis an ihr Lebensende keine Gedanken machen müssen.

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Kurze Frage, da das in der Schweiz komplett anders läuft. Gibt es bei den privaten Krankenversicherungen Pflichtleistungen, die alle privaten Anbieter haben müssen und die sich an den gesetzlichen Kassen (ich nehme an bei diesen ist das überall identisch) richten? Oder fängt man da bei 0 an und schnürt sich sein Paket komplett zusammen? Für den normalen Bürger ist das äusserst schwierig und man wäre ja in den meisten Fällen auf die Beratung der privaten Kasse angewiesen.

Und nun mal zu den ganzen Sachen mit gefährlichem Halbwissen hier aus dem Threadverlauf:

Dejo hat schon ganz viel Richtiges geschrieben, aber ein paar Sachen sollte man sich genauer anschauen:

Warum ist jetzt die PKV bei den Ärzten so beliebt?
Dadurch, dass bei der GKV die Leistungen genormt sind, ist auch festgelegt wie der Arzt dafür entlohnt wird. Für Behandlung X gibt es Kohle X. Bei der PKV kann der Arzt aber für die gleiche Leistung durchaus mehr abrechnen (nagelt mich nicht drauf fest, es kann das 2.5-fache sein, da gibts so ne Gebührenordnung die das fest legt).
Zudem ist es tatsächlich häufig so, dass bei Privat-Patienten mehr Leistungen von der Kasse übernommen werden. Blutbild auf Wert x oder y checken kann bei der GKV nicht inkludiert sein während es die PKV übernimmt. Untersuchung z bei GKV nur einmal im Halbjahr möglich, bei PKV immer.

Die GKV zahlt Vertragssätze. Für Behandlung x bekommt der Arzt y EUR. Kann man im „Einheitlichen Bewertungsmaßstab“ (EBM) nachsehen.

Rechnet ein Arzt privat ab - also nicht über die Karte der GKV - zieht er die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) heran. Vereinfacht dargestellt gibt es dort einen Grundpreis, der - je nach Aufwand und Erschwernissen - mit dem bis 3,5fachen Satz mutipliziert werden kann.

Es liegt auf der Hand, warum Privatleistungen attraktiver sind.

Ähnlich läuft es bei dem Anspruch auf Behandlungen selbst. In der GKV bekommt man das „Notwendige, Zweckmäßige und Wirtschaftliche“ bezahlt. Sinnvolles, empfehlenswertes o.ä. zahlt man selbst. In vielen Fällen gibt es aber auch einfach ein „Step-by-Step“-System.

Ein gutes Beispiel ist die allseits beliebte Prostatakrebsvorsorge :marty:

In der GKV ist es eine Leistung im Rahmen der Vorsorge ab dem Alter von 45 Jahren. Es ginbt unterschiedliche Methoden. Zwei der relevantesten sind ein Tastbefund („Finger-im-Po-Mexiko“) und ein Bluttest. Aus welchen Gründen auch immer, wird der Tastbefund nicht gern von männlichen Versicherten in Anspruch genommen. Stattdessen machen viele lieber den Bluttest. Der ist aber wiederum als alleinige Vorsorge keine Kassenleistung, weil das Ergebnis nicht immer zweifelsfrei eine Krebserkrankung bestätigt.

Also wird der Tastbefund von der Kasse gezahlt. Ertastet der Arzt aber Auffälligkeiten, kann der folgende Bluttest danach über die Kasse abgerechnet werden, um die Diagnose zu bestätigen. Ohne Tastbefund, kein Bluttest.

Übrigens könnt ihr auch als GKVler beim Arzt sagen, dass ihr Selbstzahler seid. Dann kann er genauso abrechnen wie bei der PKV und ggf. gibts dann auch schneller einen Termin ;-) Wobei die Mehrkosten im Vergleich zu den GKV-Leistungen natürlich bei euch hängen bleiben und man im Vorfeld die Abrechnung wirklich zweifelsfrei abklären sollte.

Fast richtig, aber eben gefährlich! Hier der für dich interessante Part, @Bouba

Richtig ist, man kann VOR dem Arztbesuch mit der GKV das sogenannte Kostenerstattungsverfahren vereinbaren. Es gibt aber zwei Dinge, die das Ganze echt absurd machen und nur für Beihilfeberechtigte (Beamte und deren Angehörige in der Regel) interessant machen:

1.) Man bekommt nur die Leistungen erstattet, die auch über die Karte abgerechnet hätten werden können. Privatleistungen bleiben also weiterhin Privatleistungen. Zudem kommt bei der Abrechnung die GOÄ zum Einsatz. Heisst also es kann bis zu 3,5 mal so teuer sein wie die Kassenleistung, man bekommt aber nur den einfachen Satz zurück.

2.) Ich treffe für alle ambulanten Behandlungen (oder eben Krankenhaus, Zahnarzt usw. - das kann man sich alles aussuchen) die Entscheidung für mindestens ein volles Quartal! Ich muss mir also bewusst darüber sein, dass ich (angenommen heute am 28.04. treffe ich die Wahl) für alle ambulanten Leistungen beim Arzt meine Karte nicht vorlege und das bis mindestens zum 30.09.!

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Oder zusammengefasst: besorgt euch Macheten und Bolzenschneider.

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Die Antworten von @mr_maniac und @PrinzPils bestätigen meine Herangehensweise total.
Einmal damit befassen, auch den Details. Dann merken wie komplex das System ist, woraufhin man sich zumindest die Grundessenz merkt :ronaldo

Es gibt ne Bemessungsgrenze. Selbstzahler kannste immer machen. In die PKV nur wenn das Geld eh locker sitzt :rabbit2:

Auf mein Auto ist ein Dachziegel gefallen und hat die Motorhaube zerbeult, sowie einen Kotflügel, die Stoßstange und einen Scheinwerfer zerkratzt. Die Hausbesitzer haben den Schaden bereits an ihre Haus- und Grundstückshaftpflicht gemeldet. Würdet ihr in eine Werkstatt für einen Kostenvoranschlag gehen oder einen unabhängigen Sachverständigen einschalten? Hatte noch nie einen Versicherungsschaden, deswegen frag ich so doof ;-)

Liebe Schwarmintelligenz,
bei welchem Anbieter habt ihr, falls vorhanden, eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, und was zahlt ihr dafür im Monat?

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Bayrische. 50€ im Monat.
Es kommt aber auch hier auf die Leistung an, nicht auf den Betrag.

Puh, dass ist mal ein Betrag, aber jetzt könnte ich eine RSV auch gut gebrauchen, Wurde glaube ich ordentlich verarscht und das von einem augenscheinlich seriösem Großunternehmen.

Ich war lange bei der ARAG, nun bei Adam Riese. Zahle bei beiden ca. 210-230€/Jahr.

du hast aber quasi bei allen rechtsschutzversicherungen eine mindestens 3-monatige wartezeit, bevor diese greift. man steinige mich wenn das falsch ist.

Das die Versicherung bei mir nicht mehr nachträglich greifen würde ist mir bewusst, ging generell darum ob es sinnvoll ist so eine Versicherung als Privatperson zu haben und was es kostet. Bei mir geht es nun um ca. 400€ und es ist auch der einzige Fall in meinem Leben bisher, da ständen die bezahlten Beiträge in keinem Verhältnis dazu. Außer das gute Gefühl die Schweinebacken jetzt rechtlich angehen zu können und sich nicht so machtlos zu fühlen.

Gibt es hier welche, die etwas mit Arbeitsrecht am Hut haben?

Meine Frau ist seit September in Elternzeit. Nun wurde entschieden, dass im Krankenhaus, in dem sie arbeitet, die gesamte Station geschlossen wird. Den Mitarbeitern wird betriebsbedingt gekündigt. Das darf, soweit ich weiß, bei meiner Frau nicht gemacht werden, dennoch ist das Krankenhaus schon auf sie zugegangen und hat einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen.

Wenn sie da zustimmt, steht ihr eine Abfindung zu, oder? Gibt es sonst Nachteile? Außer natürlich, dass sie das Anrecht verliert, in dem Krankenhaus (in einer anderen Abteilung dann natürlich) nach der Elternzeit weiterbeschäftigt zu werden?

Raise Hand GIFs | Tenor

Korrekt.

Ja. Allerdings muss nochmal rausgestellt werden, dass deine Frau wirklich jedwede Beendigung des Arbeitsverhältnisses ablehnen kann und der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen betriebsbedingt kündigen darf. Und selbst solche Fälle müssen dann mit dem Betriebsrat, oder dem Integrationsamt abgestimmt werden.

Gefährliches Halbwissen: ich glaube nur bei einer Kündigung die vom Arbeitnehmer ausgeht, gibt es eine Sperre bzgl. Arbeitslosengeld. Wobei ich nicht mal sagen könnte, ob das für eine Kündigung in der Elternzeit überhaupt relevant wäre.

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