Ich und mein Anwalt - Thread für Versicherungen und Rechtliches

Der Vermieter darf die Mietkosten jährlich anheben, es darf nur nicht 15-20% in 3 Jahren (je nach Gemeinde) überschreiten. Was da nun alles reinzählt kann ich im Detail nicht sagen, wäre für ein Fall für den Rechtschutz bzw. mein Steuerberater.

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Laienantwort: Nein. Allein, dass er die Miete der Garage anheben „möchte“ klingt irgendwie süß. In den meisten Fällen gehören Garage und Wohnung zu einer Mieteinheit. Eine getrennte Erhöhung ist also nicht mal eben so möglich. Natürlich hat der Vermieter das Recht die Miete zu erhöhen. Dann muss er es aber auch entsprechend begründen (zum Beispiel durch die Gegenüberstellung mit der ortsübliche Vergleichsmiete). Das jetzige Schreiben ist also erstmal unrelevant und höchstens eine nette Ankündigung. Die tatsächliche Erhöhung muss anders aussehen und entsprechend begründet sein. Ansonsten könnte man auf jeden Fall wegen der fehlenden Begründung Widerspruch einlegen.
Damit dass ihr die Garage nicht „vollstellen“ dürft, könnte er aber durchaus richtig liegen. Offiziell ist eine solche halt nur zum Abstellen eines Kraftfahrzeuges und dessen Zubehör geeignet.

Aber sehr lieb von ihm, dass der Stellplatz und die Fahrradgarage weiterhin kostenfrei sind. Stehen die als nutzbar im Mietvertrag drin? Dann wäre dieser abschließende Satz zusätzlich dreist.

Ich würde dir den örtlichen Mieterschutzverein empfehlen.

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Auch aus Laiensicht:

  • Zur Garagenmiete siehe Lars.Grundsätzlich kommen mir 20€ sehr wenig vor (ist natürlich ortsabhängig). Allerdings wäre das nur für die Garage eine 125%ige Erhöhung :eek: Trotzdem darf die Garage grundsätzlich nicht zweckentfremdet werden (Gerümpel reinstellen). Manche Bundesländer verhängen da auch Bußgelder.
  • Die Nebenkosten sind ja nur eine Vorauszahlung und werden am Ende des Jahres sowieso exakt abgerechnet, von daher ist eine „Erhöhung“ sowieos relativ. (Mir persönlich ist das immer lieber wenn ich monatlich mehr abdrücke und dafür am Ende einigermaßen auf Null komme bzw. ein Überschuss zu meinen Gunsten raus kommt anstatt eine (hohe) Nachzahlung.)
  • Was am 01.03.2021 erhöht wurde ist mir unklar, da fehlt ein Wort, vermutlich meint er die Kaltmiete.
  • Unter dem Strich betrug die Miete (Wohnung+Garage) in 2011 also 550€. Ab 2015 dann 580€ (+5.5%) und soll nun ab 2021 um 85€ auf insgesamt 665€ erhöht werden (+14,7%). Da kann man jetzt diskutieren, aber +20% in den letzten 10 Jahren geht leider eher in Richtung Normalität denn Wucher.
    Letztlich hat Lars recht, dass man das formal sicherlich problemlos anfechten kann. Die Frage ist was dann passiert. Die Vermutung liegt nahe, dass der Vermieter dass dann einfach nochmal formal richtig probieren wird. Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen liegt anscheinend bei 20% alle 3 Jahre (in manchen Bundesländern 15%). Somit könnte der Vermieter, auch wenn alle bisherigen Erhöhungen unwirksam werden, sogar von heute auf Morgen seine 660€ verlangen.
    Somit bliebe höchstens die ortsüblcihe Vergleichsmiete, welche nicht zu sehr überschritten werden darf. Da müsste man also recherchieren ob das der Fall ist.

Ob das Theater mit Mieterverein und ggf. rechtlichen Schritten am Ende also lohnt musst du abwägen.
Anscheinend geht es dir ohnehin mehr um andere Dinge als die Kohle. Vielleicht kann man den Vermieter also mal dezent auf seinen Unfug hinweisen, sich gleichzeitig trotzdem damit Einverstanden geben und im Gegenzug Kulanz für andere Dinge zu erreichen.

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Vielen Dank euch. Ich werde die Tage nochmal Kontakt mit unserem Vermieter aufnehmen und mit ihm reden.
Rechtliche Schritte werde ich wohl nicht einleiten, da dann schnell die Eigenbedarf Karte gespielt wird und ich leider keine Fallenkarte verdeckt abgelegt hab :uyugioh:
Hinzu kommt, dass der Wohnungsmarkt hier nicht viel bis gar nichts hergibt :usad:

Eigenbedarf muss ja erstmal bestehen, das kommt ja nicht einfach über Nacht. Irgendwelche Fantasie-Konstellationen kann der Vermieter gleich vergessen. Und selbst wenn es echten Eigenbedarf gibt, ist das gar nicht mal so einfach durchzusetzen, wenn der Wohnungsmarkt „nichts hergibt“.
Denn dann greift die Härtefallregelung wegen fehlendem Ersatzwohnraum. Mieter sind dahingehend in Deutschland schon enorm geschützt bzw. Vermieter über die Maßen benachteiligt. Ich beobachte das gerade in meiner Nachbarschaft wo ein Vermieter trotz echten Eigenbedarfs nicht in seine Wohnung kommt.

Aber klar, wer will es schon drauf ankommen lassen und sich den Stress geben. Man hat ja auch besseres zu tun im Leben.

Da ihr die Garage anscheinend nicht braucht, wäre es eventuell noch eine Idee dem Vermieter anzubieten, ob er die nicht einfach separat an wen anderes vermieten möchte.

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Eine kurze frage, im bekanntenkreis gab es einen todesfall, jetzt geht es ums erbe, die frau des verstorbenen hat jetzt eine aufforderung bekommen, die aktiven und passiven vermögenswerte aufzulisten. Was bedeutet das? habe das im internet nur im bezug auf unternehmen gefunden, was bedeutet das für eine privatperson?

Klingt nach Vermögen einerseits und Verbindlichkeiten (Schulden) andererseits.

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Korrekt.

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Schonmal irgendwer kein zuverlässiges Warmwasser gehabt in ner Mietwohnung über einen längeren Zeitraum?
Haben seit mitte März immer mal wieder Aussetzer mit Warmwasser. Zum Teil einfach nur kalt, oder nur lauwarm. An anderen Tagen dann wieder alles normal. Keinem Muster folgend, nicht vorhersehbar. Vermieter ist angeblich dran und kümmert sich, findet aber angeblich keine Handwerker. Mehrmaliges Nachfragen auf gütige Einigung blieb unbeantwortet.
Bei sowas muss doch eine Mietminderung rechtlich drin sein, oder?

Ist Krankenversicherung im Threadtitel inbegriffen? Ich gehe jetzt einfach mal davon aus.

Verwöhntes Privatversicherungskind hier. Ich darf in absehbarer Zeit erstmals in die gesetzliche KV wechseln, habe keine Ahnung von nichts, und ziehe eure Expertise der von dubiosen Vergeichsseiten vor. Empfehlungen, vorzugsweise aus eigener Erfahrung? Wen sollte ich mit meinen Gebrechen künftig beglücken?

War mit der TK bisher immer sehr zufrieden. Sowohl, was Leistungen angeht, als auch mit dem Service. Mittlerweile ist alles gut digitalisiert, ich kann meinen Kram per App erledigen, Anfragen wie Kinderkrankengeld u.Ä. werden immer zügig bearbeitet, telefonisch kriegt man immer jemand Kompetenten ans Telefon. Dazu attraktives Bonusprogramm.

Ich empfehle, ich empfehle.

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Die TK ist die offizielle Sofacoach-Kasse, oder? Ich bin da auch überzeugt von dem Laden, da verschmerze ich mittlerweile auch, dass die Beiträge für Homöopathie-Beschiss verschwenden.

Welche Versicherungen brauche ich? Da kann man es immer schnell übertreiben.

Ich bin seit Jahren Rechtschutz versichert, alle Bausteine abgedeckt, habe sie aber mit meinen mittlerweile 49 Lenzen noch nie benötigt. Jetzt frage ich mich, ob ich da irgendwo abspecken kann, welche Bausteine braucht man wirklich?

Privat ist die Basis, dazu noch Verkehr? Sind in diesem Falle in einer soliden Vollkasko Versicherung nicht auch die wichtigsten Sachen abgedeckt?

Beruf? Ich arbeite im öffentlichen Dienst, es steht auch keine Änderung an oder Stress mit dem Arbeitgeber, somit strebe ich wohl dort meinen Ruhestand an. Von den pflegetypischen Problemchen mal abgesehen bin ich zufrieden.

Wohnen? Manche Policen sind umständlich und missverständlich formuliert. Da weiß ich nicht genau, hilft sie mir als normaler Mieter, oder eher wenn ich Probleme als Eigentümer mit Vermietern hätte.

Welche Bausteine habt ihr?

Hatte jahrelang nur eine BU und ein paar private Zusatzversicherungen (Zähne, stationäre Behandlung und so Zeug). Dazu noch eine Lebensversicherung, die meine Eltern anno dazumal abgeschlossen haben, die ich zwar weiter bespare aber nicht mehr weiter erhöhe, seit diese Honks Erhöhungsbausteine mit 0,9% Zins berechnen…).

Aktuell mit Hauskauf (Häuslebauerthread, ich melde mich) noch ne Risikolebensversicherungen zur Absicherung der Restschuld des Kredits und für den Sohnemann. Und Gebäude und Hausrat.

EDIT: achja, und Vollkasko fürs Auto. Kommt mittlerweile doch was zusammen.

Das kenne ich nur zu gut aus der Zeit, als ich noch in meiner Exfrau im Haus gelebt habe. Wohngebäude Versicherung, Hausrat, Haftpflicht, zwei Autos. Da ist man ganz locker im vierstelligen Bereich.

Vielleicht lasse ich einfach mal das Sofacouch Orakel entscheiden.

Rechtsschutz, brauch ich das?

  • Schutz vor Rechts ist immer gut!!!
  • Man kann sich nicht vor allem versichern…
  • Das Komplettpaket, sicher ist sicher…
  • Hast du zu viel Geld?
  • Probleme mit dem Vermieter kann man auch anders regeln
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Tachschööön,
kann ich eigentlich einen Urlaub bei dem ich selber den Flug und das Hotel buche eine Reiserücktrittsversicherung abschließen und würde die auch greifen, wenn es zB Corona-Reisebeschränkungen oder eine verordnete Quarantäne oder ähnliches bei uns statt finden?

Reiseziel wäre die Türkei!

Edit: Hat sich erledigt!

Hab mal eine etwas spezielle Frage, eventuell kann aber jemand helfen. Ein Freund meines Schwagers möchte gerne eigens designte Kleidung verkaufen und benutzt dazu ein verfremdetes Playstation Logo:

Das ist das Original, er hat aus dem P ein R gemacht und noch ein paar bunte Partikel gepackt. Ich bin der Meinung, dass das nicht geht und Sony, falls sie das sehen, klagen wird. Er sagt aber, dass er bei einem Programm mitmacht, durch das der Partner die Erlaubnis hat, das Logo für Lifestyle-Produkte zu verwenden.

Dieses Programm gibt es auch: https://www.sie.com/en/olp.html

Allerdings sieht es für mich so aus, als dürfte man nur originale Logos verwenden und nicht einfach Sony eigene Logos abändern und als eigenes Design ausgeben (was explizit getan wird, ein Hinweis auf das originale Logo wie Copyright-Text etc. gibt es an keiner Stelle). Leider reagiert Sony bis jetzt nicht auf Mails, ich bin mir aber ziemlich sicher dass er damit in ein riesengroßes Fettnäpfchen treten kann. Kennt dieses Programm eventuell jemand besser oder gibt es da eine generelle Regelung, wie solche Logogeschichten gehandhabt werden? Danke!

Wenn er wirklich in dem Programm ist, müsste man wissen, wie dort der genaue Vertragsinhalt ist und was im Rahmen dieser Lizenz genau genehmigt wird und was nicht. Ohne diese Informationen kann man nichts Seriöses sagen.

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Zumindest im Link heißt es explizit, dass lizensierte Partner lediglich das „Official Licensed Product logo (OLP logo)“ verwenden dürfen, welches auch auf der Webseite abgebildet ist. Grundsätzlich geben Unternehmen ihren Lizenznehmern strikte Vorgaben, in welcher Darstellungsform diese die Markenzeichen verwenden dürfen, Farbcodes, Größe, Schattenwurf etc… Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass irgendein Markeninhaber Dritten erlauben würde, die Marke abzuwandeln, geschweige denn zu verfremden, wie es der Freund deines Schwagers beabsichtigt. Bleibt die Frage, ob es überhaupt dieses Programm ist, wovon er spricht.

Sony hat übrigens zahlreiche Marken mit diesem PS-Logo mit Schutzwirkung in Deutschland (keine aktive deutsche Marke, aber zahlreiche Unionsmarken und international registrierte Marken). Darunter ist auch eine Internationale Registrierung (IR 624890), die unter anderem Nizza-Klasse 25 abdeckt (Bekleidung) und für Deutschland benannt ist. Wenn die Schutzrechtsabteilung von Sony auf das Treiben des Freundes aufmerksam wird, droht hier sehr wahrscheinlich eine Unterlassungserklärung. Und für den Fall, dass er selber eine Markenanmeldung für seine „Kreation“ durchführt, ein Widerspruchsverfahren – sofern die Markenüberwachung von Sony funktioniert.

Tl;dr
Lieber auf Nummer sicher gehen und selber kreativ werden.

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