Ich und mein Anwalt - Thread für Versicherungen und Rechtliches

Ein bisschen was kann ich dir schon abnehmen. :smiley:

Das ist nicht ganz richtig.

Es gibt eine sogenannte „Beitragsbemessungsgrenze“. Dabei wird noch zwischen einer Grenze für die Kranken- und Pflegeversicherung (momentan EUR 4.837,50) und einer Grenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung (momentan in den alten Bundesländern EUR 7.050,00 und in den neuen Bundesländern EUR 6.750,00) unterschieden. Wer mit seinem Gehalt über diese Grenzen kommt, muss den übersteigenden Betrag nicht mehr der jeweiligen Sozialversicherung unterwerfen.

Das ist aber nicht zu verwechseln mit der „Versicherungspflichtgrenze“. Diese regelt, wer von der gesetzlichen Krankenversicherung in die freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung wechselt.

Diese Grenze liegt momentan bei EUR 5.362,50.

Jein. Der Otto-Normal-Verbraucher nimmt da wahrscheinlich wenige Unterscheide wahr, aber man hat z. B. die Möglichkeit, seine Beiträge selber an die Krankenversicherung zu zahlen. Und rein abrechnungstechnisch ist es für Leute wie mich, die Gehaltsabrechnungen erstellen, teilweise auch ganz schön kompliziert. Ich errinere mich mit Grauen an die Fragezeichen, die ich im Gesicht hatte, als ich den ersten freiwillig Versicherten hatte, der auch Kurzarbeitergeld bekommen hat. :uhard:

So. Den Rest darf dann aber wirklich der Experte beantworten.

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