Was sagt denn der Vermieter?
BGH Urteil und Vertrag schön und gut. Letztlich lässt sich sowas doch mit gesundem Menschenverstand regeln wenn beide Parteien mit Augenmaß agieren. D.h. Wohndauer, Urzustand und Abnutzung berücksichtigen und dann gemeinsam festlegen, ob überhaupt und wenn ja was zu streichen ist. So war das bei mir immer.