Ich habe mich schon immer gefragt:Wie spricht man fangsanalsatan aus?

Durch die aktuelle Umfrage im Zweitliga-Thread kommt mal wieder das seit Urzeiten ungeklärte Mysterium auf, warum Menschen bei Umfragen „Mir egal“ auswählen (anstatt gar nicht teilzunehmen). Nun gut, so ein Klick hier ist schnell gemacht, aber noch irritierender: Diese Umfragen früher im TV oder Teletext, bei denen die Teilnahme sogar noch etwas kostete. Man bezahlt also 50 Cent, um bei einer eh schon maximal irrelevanten Umfrage mitzuteilen, dass einen das Thema der Abstimmung nicht interessiert.
:balotelli:

Nun ja, „mir egal“ ist ja auch eine Meinung, und Menschen tun Meinungen nun mal gerne kund. Außerdem ist vielleicht noch ein bisschen Protestwahl dabei: wenn ich schon beides doof / irrelevant finde, dann wenigstens den Anteil dieser beiden Antworten drücken.

An letzterem mag was dran sein und gut, die konkrete Umfrage ist als Auslöser für den Post vielleicht auch gar nicht das beste Beispiel, immerhin könnte man ja die Möglichkeit „Mir egal“ gedanklich auch mit „ich möchte einfach nur ein unterhaltsames Spiel sehen“ o.ä. weiterführen, was letztlich nicht mit mangelndem Interesse im Zusammenhang stünde. Aber wenn es bei den angesprochenen kostenpflichtigen Umfragen darum geht, wie man etwa zu einer Handlung/Aussage eines Politikers oder dem möglichen Transfer eines Fussballprofis steht und dann für Antwortmöglichkeiten wie „Ist mir egal“ oder „Weiß nicht“ gestimmt wird, möchte mir das nicht in den Kopf gehen, Mitteilungsbedürfnis hin oder her.

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Vielleicht wählt man das, um das Resultat zu sehen, wenn diese Auswahl nicht zur Verfügung steht?

Dass Teletext Umfragen noch existieren ist faszinierend.

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Noch geiler sind die beantworteten Fragen bei Amazon.

„Wie fällt der Pulli aus? Er wirkt auf den Bildern recht groß.“

„Keine Ahnung, ich hab den Pulli nicht.“

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Da muss man die Leute etwas in Schutz nehmen. Wenn man eine Frage zum Produkt stellt, wird diese auch per Mail an bisherige Käufer oder Interessenten geschickt. Betreff ist dann sowas wie „HoneyBunny69 braucht ihre Hilfe“ oder „JohnWayne420 hat eine Frage zu einem Produkt“. In der Mail ist dann die Frage enthalten und direkt ein Antwortfenster. Viele denken dann, dass es sich um eine Art Chat handelt und nicht, dass ihre Antwort für jeden sichtbar unter dem Produkt angezeigt wird. Außerdem wird der Eindruck vermittelt, der Fragesteller wendet sich persönlich an einen, sodass viele auch nicht einfach nichts schreiben wollen.

Was mir aber auf die Nerven geht, sind Leute, die 1 Sterne Bewertungen vergeben, weil sie das falsche Produkt gekauft haben. Da gibt jemand die niedrigste Punktzahl, weil er vor Ort gemerkt hat, dass er statt einem 3 Meter ein 5 Meter HDMI Kabel gebraucht hätte.

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Was für mich in die selbe Kerbe schlägt: wenn bei Produktbewertungen der Versanddienstleister kritisiert wird und das Produkt bspw. nur 3 statt 5 Sterne bekommt, obwohl die Ware an sich alles erfüllt, was sie erfüllen soll und man zwei Sterne abzieht, weil DHL drei statt zwei Tage für die Lieferung gebraucht hat.

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Immerhin sind die Bewertungen dann vermutlich echt :ronaldo:

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…ob man beim „Vorfahrt gewähren“-Schild auch Fußgängern den Vorrang lassen muss. Also eigentlich hatte ich mich das noch nie gefragt, aber nun habe ich einen kleinen Disput mit meiner Frau. Sie meint: Ja. Ich meine: Nein. Meine Internetrecherche ergab bisher nichts ganz eindeutiges. Klar ist, das man beim Abbiegen querenden Fußgängern Vorrang lassen muss. Aber wie sieht es in dieser Situation aus:

Horizontal verläuft ein Fahrradweg, vertikal kreuzt eine Straße mit angrenzendem Bürgersteig. Die Radfahrer haben das Vorfahrt gewähren Schild inklusive Haltelinie vor den jeweiligen Bürgersteigen. Als Radfahrer möchte ich nicht abbiegen, sondern geradeaus weiterfahren. Fußgänger gehen den Bürgersteig entlang. Abgesehen davon, dass man natürlich rücksichtsvoll miteinander umgehen und defensiv fahren soll: Müssen die Fußgänger warten oder die Fahrradfahrer? Und verhält es sich in beiden Fahrtrichtungen gleich oder ist die Situation auf Grund der fehlenden Beschilderung und Haltelinie beim sozusagen zweiten zu kreuzendem Bürgersteig anders?

Ich weiß nicht, ob das in der STVO so klar geregelt ist, ich würde aber die Haltelinien vor dem Bürgersteig schon so interpretieren, dass man auch vorbeilaufenden Fußgängern den Vortritt lassen sollte.

Ähnlich verwirrendes (und womöglich ungeklärtes Thema): Straße mit abgetrennten Fahrradwegen, über die Straße gibt es eine Fußgänger- und Fahrradampel. Wenn ein Fahrradfahrer die Straße kreuzt, ist die Ampel für die Autos ja rot, das ist klar. Was ist aber mit dem dahinter liegenden Fahrradweg? Dieser hat keine eigene Ampel, meistens heizen die Fahrräder auf dem Fahrradweg auch schön weiter, ohne auf die Ampel kreuzende Fußgänger und Fahrradfahrer zu achten. Müssten die Fahrradfahrer auf dem Fahrradweg die Ampel der Autos beachten und kreuzende Verkehrsteilnehmer vorbeilassen?

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Interpretieren kann man die Situation so wie du, klar. Aber um Interpretation geht es selten im Verkehr. Und ein „sollte“ ist halt kein „muss“. Ich interpretiere die Haltelinie so, dass sie vor dem viel frequentierten Bürgersteig liegt, um diesen nicht beim Halt am Straßenrand unnötig zu verstopfen. Denn das angebrachte Schild bezieht sich aus meiner Sicht nur auf den rollenden Verkehr. Also falls kreuzenden Verkehr kommt, halte hier.
Allerdings könnte es auch sein, dass in diesem konkreten Fall das Schild dann unrelevant ist, sondern nachrangige Verkehrsregeln gelten. Recht vor links beispielsweise. Fußgänger von rechts haben Vorrang, die von links müssen theoretisch warten. Oder da man muss als Fahrradfahrer grundsätzlich halten, da die eigene Fahrbahn in dem Moment endet (ähnlich dem abgesenkten Bordstein). Es ist verwirrend.

Wenn ich dein Beispiel richtig verstanden habe, dann ist dieser Fall hingegen klar: Hat der Fahrradweg eine Haltelinie, so gilt die Ampel auch für diesen. Hat sie keine, so gilt sie nur für den Verkehr auf der Straße. Das kann dann zusätzlich durch das Schild „Radfahrer frei“ zum Ausdruck gebracht werden.

Ich kann das auch nicht mit der STVO begründen, bin aber auch der Meinung, dass Fußgänger dann Vor"fahrt" haben. Auch vollkommen unabhängig von der Laufrichtung. D.h. als Autofahrer lasse ich die immer vor.

D.h. aber auch nicht, dass ich mich als Fußgänger darauf verlasse, dass das andere auch so handhaben. Da habe ich im Zweifel ja das Nachsehen.

Genau das.

Da glauben ja auch viele Fahrradfahrer, dass die Regeln für sie nicht gelten. Das habe ich so zwischen 12 und vielleicht 23 auch so gehandhabt. Ist aber natürlich Quatsch.

Ich denke nicht, dass die von dir aufgemalte Situation in der Realität möglich ist. Das Schild Vorfahrt gewähren kann ja nicht stehen, wenn man auf einen Gehweg auffährt. Hier endet ein Radweg an einem Gehweg und auf der anderen Seite der Straße geht ein anderer Radweg in der gleichen Richtung weiter. Auf dem Gehweg darf der Radfahrer nicht fahren, daher muss er absteigen und die Straße als Fußgänger kreuzen. Die von dir gemalte Szenerie ist jedenfalls sicher keine Kreuzung im Sinne des § 8 StVO.

Wenn wir davon ausgehen, dass der Gehweg beim einmündenden Radweg unterbrochen ist und keine weiteren Schilder stehen, dann muss der Fußgänger gemäß § 25 StVO warten.

Für den Fall von Fry hat Lars absolut Recht. Ist keine gesonderte Ampel für den Radstreifen vorhanden, gilt das Lichtzeichen für die gesamte Fahrbahnbreite.

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Vielleicht sollte ich präzisieren: ich rede von Fahrradwegen, die richtig von der Straße abgetrennt sind (also z.B. durch einen Grünstreifen dazwischen oder zumindest durch eine Erhöhung), es gibt keine eigene Ampel für den Radweg und auch keinen Haltestrich. Heißt, die die Straße kreuzenden Fußgänger und Radfahrer müssen nach dem überqueren der Straße vor dem Überqueren des Radwegs selbst nochmal schauen, ob dieser auch frei ist und die Radfahrer auf dem Radweg müssen die kreuzenden Fußgänger / Radfahrer nicht durchlassen.

Wie ist denn der Rad-/Gehweg beschildert? Falls es ein gemeinsamer Geh- und Radweg ist werden beide Gruppen hinsichtlich Vorfahrt der durchgehenden Fahrbahn zugeordnet und haben dementsprechend Vorfahrt. Falls es kein gemeinsamer Geh- und Radweg ist bin ich mir gerade selbst nicht sicher wie es aussieht.

In dem Fall gilt die Ampel nicht für die Radfahrer und diese brauchen nicht zu halten.

Ähm…doch ist sie.

Ohne jetzt selber vorbeizufahren habe ich folgende Bilder gefunden:

Dies ist genau die fragliche Stelle. Wir stehen sozusagen am linken Rand meiner Skizze und gucken nach rechts. Im Hintergrund auf der anderen Seite sieht man die Haltelinie. Der Radweg ist „Durchfahrt verboten, Fahrräder frei“.
Gleicher Radweg, andere Kreuzung, aber die im Prinzip gleiche Situation (leider nur ein Minibild):
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Der Zebrastreifen spielt für die Fragestellung natürlich keine Rolle.
Noch eine andere Kreuzung mit gleicher Beschilderung. Blick vom Bürgersteig aus.
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Edit: Nochmal eine andere Kreuzung, aber gleiche Situation:

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Die kreuzende Straße ist aber nicht nur ein Fahrradweg, sondern eine kleine Straße, auf der auch Autos fahren dürfen, oder?

Aber ja, interessant. Jetzt weiß ich was du meinst.

Jein. Es ist wie bereits gesagt eine in beiden Richtungen „Durchfahrt verboten - Fahrräder frei“-Straße.

Knifflig. Das Verlegemuster von Pflaster und Rinnensteinen sieht auf dem Foto fast so aus, als wäre die Zufahrtsstraße durchgezogen und der Geh- und Radweg unterbrochen. Das wäre wiederum ein Merkmal dafür, dass der Radfahrer und Fußgänger keinen Vorrang hat. Ist aber schwierig zu erkennen.

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