Hätte Uli mal hier mitgelesen - Steuererklärung auf dem Bierdeckel

Sicherlich katarlich.

Liebe Selbstständige,

eigentlich möchte ich mir von euch nur das „puh, lass es lieber“ oder ein eindeutiges „Ne, geht nicht“ abholen.

Jedenfalls hat meine Frau letztes Jahr ausnahmsweise mal auch Geld aus ihrer Selbstständigkeit investiert und jetzt frage ich mich, ob Sie in ihrer Kleinunternehmer (ohne USt.) Nebentätigkeit folgende „Rechnung“ des US-Anbieters geltend machen kann oder zumindest in der EÜR verrechnen kann.

Rechnung

Ehrlicherweise steht sie in diesem Dokument nur mit ihrem Namen - keine Steuernummer, keine Anschrift.

Bisschen dünn, oder? :thinking:

Selbst wenn ich jetzt den Anbieter dazu kriege eine neue Rechnung mit Adresse und Steuernummer zu erstellen, bedeutet diese Rechnung dann noch einen zusätzlichen Mehraufwand?!


Okay, die ersten Erkenntnisse purzeln doch langsam hier rein.
Fremdwährung ist wohl kein Problem, kann nach offiziellem Umrechnungskurs umgerechnet werden. Sind dann immerhin 89,75 Euro die sie als Ausgaben geltend machen kann.

Ich frage einfach mal beim Anbieter an, ob die Steuernummer und Anschrift nachgetragen werden können… :+1:


Well, rotierende Erde regelt. Habe bereits eine angepasste Rechnung erhalten.

Vergesst einfach den ganzen Kram zuvor :grimacing:

Kurze Frage an die Steuerexperten:

Thema Kinderbetreuung. Wie man liest, darf Geld für Verpflegung nicht abgesetzt werden. Das bezieht sich doch schon auch auf Kosten, die einem die Kita für Essen in Rechnung stellt, oder? Was macht man denn, wenn das nicht ganz klar zu trennen ist?

Dass Verpflegung im Rahmen der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben nicht geltend gemacht werden können, ist richtig.

Allerdings ist es unüblich, dass auf der monatlichen Abrechnung keinerlei Trennung erfolgt. Da gibt es einen Anspruch drauf und die Aufteilung muss auch erfolgen.

Zwei Möglichkeiten: Neue getrennte Abrechnung anfordern oder einfach den kompletten Betrag bei den Kosten angeben und Kopie der Abrechnung mit beifügen. Wenn du Glück hast, bekommt ihr den ganzen Betrag anerkannt oder es wird eine korrekte Rechnung verlangt oder der Sachbearbeiter sagt direkt „Nö, 0.“

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Hat sich jemand schonmal mit der Frage beschäftigt, wo man die selbst getragenen Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse bei freiwilliger Versicherung während der Elternzeit einträgt? Diese sind ja nicht in der Aufstellung des Arbeitgebers enthalten, da man diese ja direkt an die Krankenkasse zahlt. Einfach den vom AG angegebenen Betrag um die selbst getragenen aufaddieren oder gibts dafür ein gesondertes Feld?

EDIT:
Aaah, das hier, vermute ich: „Beiträge zu Krankenversicherungen - ohne Beiträge, die in Zeile 11 geltend gemacht werden - (zum Beispiel bei Rentnern, bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)“
Oder?

Muss man sich während der Elternzeit extra versichern? Soweit ich weiß, läuft die normale einfach weiter?

Wahrscheinlich geht es da um Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit oder?
Denn wenn kein Erwerbseinkommen erzielt wird, ist man meines Wissens nach beitragsfrei versichert.

Nein, weder noch. Wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist, muss man die Beiträge zur Krankenkasse (sind dann aber in der Regel stark reduziert) während der Elternzeit selbst zahlen. Bei „normaler“ gesetzlicher Versicherung werden die Beiträge ausgesetzt.

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Alles wieder nur halb richtig. :grin:

Pflichtversicherte bleiben kostenfrei versichert.

Freiwillig Versicherte sind nur dann kostenfrei versichert, wenn das Einkommen (außer Elterngeld) komplett entfällt und die Möglichkeit einer Familienversicherung über den Ehegatten besteht. Ist man nicht verheiratet oder der Ehegatte ist nicht gesetzlich versichert, müssen Beiträge bezahlt werden.

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Ja, mal wieder ne sinnlose Regelung. Damit sich bitte bitte auch wirklich der letzte Beitragszahler der den Höchstbeitrag zahlt in die private Krankenversicherung verabschiedet :roll_eyes:

Aber andere Steuerfrage: Eheleute teilen sich ein Arbeitszimmer mit zwei Schreibtischen. Ein Partner ist abzugsberechtigt, der andere nicht. Darf der Abzugsberechtigte dann die vollen Quadratmeter des Zimmers abrechnen oder muss man die halbieren?
Oder zählt das dann sogar als private Nutzung und er darf gar nichts mehr absetzen, so als wäre der Schreibtisch im Wohnzimmer?

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Uff, gute Frage. Ist bei uns genauso. Ich habe letztes Jahr die vollen Quadratmeter angesetzt, aber da auch nicht drüber nachgedacht.

Aber meiner Meinung nach muss man auch irgendwo ne Grenze setzen. Ich fange jetzt doch nicht an, Ordner mit privatem Zeugs (Versicherung, Auto usw.) irgendwo anders zu lagern, nur wegen der Steuer. Klar, ne Konsole sollte man da nicht noch stehen haben, aber ein zweiter Schreibtisch…?

Ich behaupte: in jedem Office wird mehr privates Zeug gemacht als in meinem Arbeitszimmer.

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Gut, es ging mir auch eher um die Rechtslage :ronaldo: Private Ordner usw. dürften sowieso kein Problem sein. Aber ein Gästebett natürlich schon.

Deswegen frage ich mich wie der zweite Schreibtisch des Partners zu bewerten ist. Früher war das ja auf jeden Fall so, dass selbst bei zwei Abzugsberechtigten ein Arbeitszimmer mit zwei Schreibtischen nur einmal abgesetzt werden konnte. Mittlerweile darf dieses aber doppelt abgesetzt werden. Nur zum Fall wenn einer der Nutzer gar nicht abzugsberechtigt ist finde ich nix.

Ich mach Mal hier weiter. Siehe Playstation Thread habe ich aktuell zwei Bildschirme gekauft. Wobei ich ursprünglich nur einen behalten wollte, weil ich aktuell bereits einen Bildschirm habe. Geschäftlich nutze ich zwei Bildschirme Zuhause. Da ich 4/5 Tagen Homeoffice habe nutze ich die Bildschirme auch hauptsächlich beruflich. Kann ich beide Monitore von der Steuer absetzen oder kann man nur einen absetzen?

Da heutzutage viele Leute (ich auch) standardmäßig mit zwei Bildschirmen arbeiten, sollte es kein Problem sein, beide anzusetzen.

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Thema Fahrtkostenersatz für die Wege zur Betreuung durch Oma und Opa. Wenn die Oma an einem Tag beide Kinder betreut, setze ich dann eine Fahrt (Kosten pro Fahrt) oder zwei (Kosten pro Kind) an? Oder kommt die Oma dann einfach an verschiedenen Tagen für je ein Kind? :slight_smile:

Generell kann man nur Kosten ansetzen, die auch entstanden sind bzw. Fahrten, die auch wirklich getätigt wurden.

Also kannst du entweder die Kosten für eine Fahrt bei der Betreuung beider Kinder angeben, oder Oma hat an verschiedenen Tagen je ein Kind betreut.

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Sorry, muss nochmal nach haken.

meine Schwiegereltern wohnen ziemlich genau auf den Meter 20km von uns entfernt. Einmal die Woche holen sie die Große vom Kindergarten ab, nehmen sie mit zu sich (oder machen halt irgendwas) und bringen sie Abends dann nach Hause. Kann ich da wirklich 80km ansetzen? Weil es sind ja:

20km zum Kindergarten
20km nach Hause
20km zu uns
20km wieder nach Hause

Oder setze ich 40 an?

Ich bin der Meinung du kannst alle gefahrenen Kilometer, die die Großeltern im Rahmen der Kinderbetreuung haben, erstatten.

Es wäre sogar möglich Kilometer anzusetzen, wenn die Großeltern im Rahmen der Kinderbetreuung mit dem Kind in den 100 km entfernten Freizeitpark fahren.

Hier ist nochmal ein ganz guter Artikel dazu.

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Shit. Ich wusste nicht nicht mal dass man Kilometergeld für Kinderbetreuung ansetzen kann. Wir sind bis August ebenfalls noch weit gefahren. Gibt’s da ne extra Position für oder einfach 30ct mal Kilometer und auf die Kinderbetreuungskosten draufrechnen?

Führen die Kindeseltern selbst Fahrten im Rahmen der Kinderbetreuung durch, bringen z.B. das Kind zu den Großeltern um es dort betreuen zu lassen, stellen diese Fahrten keine Kinderbetreuungskosten dar.

Die Fahrtkosten sind nur dann Sonderausgaben, wenn sie „fremden Dritten“, die mit der Kinderbetreuung beauftragt sind, erstattet werden.

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