Hätte Uli mal hier mitgelesen - Steuererklärung auf dem Bierdeckel

In der Praxis empfiehlt es sich, eine monatliche Fahrtkostenaufstellung anzufertigen. Die in dieser Aufstellung genannten Aufwendungen sollten ebenso zeitnah erstattet werden, im besten Falle auch monatlich.

@mr_maniac siehst du da ein Problem, wenn man das jährlich macht? Ich hab natürlich nicht in 2022 jeden Monat was überwiesen, sondern würde jetzt einen großen Batzen auf einmal rüber aufs Schwiegereltern-Konto schieben.

Ich hatte in der Praxis einmal den Fall, wo ein Mandant das Gleiche mit außergewöhnlichen Belastungen gemacht hat, und da war das Problem, dass dann nicht mehr alle Zahlungen abziehbar waren, weil der Zeitpunkt der ersten Zahlung ausschlaggebend war.

Hier geht es imho darum, dass man nachweist, dass es sich auch um ein „richtiges“ und kein Schein-Vertragsverhältnis mit den Großeltern handelt.

Bei sowas wird dann immer der Fremdvergleich rangezogen und welcher „Fremde“ würde ein Jahr die Kinder betreuen, um erst dann sein Geld zu bekommen…

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Okay, naja. Versuchen wir es mal. Mehr als nicht anerkennen können sie es ja nicht.

Wo zählt denn eigentlich die Homeoffice-Pauschale rein? Wie das häusliche Arbeitszimmer in die Werbungskosten?

Hintergrund ist der folgende: ich komme mit Ansatz eines häuslichen Arbeitszimmers bei den Werbungskosten knapp über 1300 Euro, also nur wenig über dem Pauschbetrag von 1200. Eine Homeoffice-Pauschale setze ich nicht an, weil wenn ich das richtig verstanden habe, entweder Arbeitszimmer oder die Pauschale.

Nun wären meine Werbungskosten auch ohne das Arbeitszimmer bei 1200 Euro, weil ja immer auf den Pauschbetrag aufgestockt wird. Wäre es dann nicht viel besser, das Arbeitszimmer nicht anzusetzen und dafür die (für 2022 noch) 600 Euro Homeofficepauschale? Oder gehen die, wie das Arbeitszimmer auch, in die Werbungskosten und demnach kann ich mir für die Nebenrechnung des Arbeitszimmers weiter einen abbrechen?

Sind alles Werbungskosten.

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Wie teuer muss Verpflegung eigentlich noch werden, dass sich diese Pauschale von 28/Tag erhöht? :grummel:

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Ich weiß, das war eher ironisch, aber da für so was Gesetze geändert werden müssten und die letzte Erhöhung erst 2020 war, was in solchen Bereichen quasi gestern entspricht, würde ich in näherer Zukunft nicht damit rechnen.

Auch wenn man mit EUR 28,00 für einen Tag demnächst nicht mal mehr eine einzelne Paprika kaufen kann. :ronaldo:

Meine Frau fängt voraussichtlich im September nach Elternzeit wieder an, in zwei Praxen. Die eine Ärztin sagte ihr nun, dass sie beim Hauptjob Steuerklasse 1 und im Zweitjob Steuerklasse 6 hätte.

Wie verhält sich das denn nun mit verheiratet sein? Hat man dann Steuerklasse 4 und 6? Und ist man steuerlich schlechter gestellt mit 2 Jobs im Vergleich zu dem selben Stunden bei einem Arbeitgeber? Immerhin hat man ja im Zweitjob keine Freibeträge. Oder wird das über die Steuererklärung wieder geradegebogen?

Lohnsteuer ist ja nur ESt-Vorauszahlung.

Wenn du in 4 bist, ist deine Frau in 4 und 6.
Wenn du in 3 bist, ist deine Frau in 5 und 6.

Einkommensteuerlich ist deine Frau alleine im Endeffekt gleich gestellt bei der Jahresabrechnung.

Ob für euch im Gesamten dann Einzel- oder Zusammenveranlagung besser ist, müsst ihr dann schauen

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Richtig.

Ja. Wenn einer deutlich mehr verdient als der andere kann aber auch einer von euch die 3 nehmen und der andere bekommt dann die 5.

Dann hätte deine Frau also 3 und 6, oder 5 und 6.

Ja, weil man bei Steuerklasse 6 immer heftige Lohnsteuerabzüge hat.

Wieder richtig. In der Einkommensteuererklärung zieht sich das alles wieder glatt.

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Jemand eine Idee wie man die Entfernung des Arbeitswegs angibt wenn man sich unterm Jahr ummeldet, die alte Wohnung aber weiterhin ab und zu zum Übernachten verwendet?

Beispiel. Alte Wohnung ist 20km weg. Von da fährt man 6 Monate zur Arbeit. Nun ist man zum 01.07 umgemeldet, der Arbeitsweg von dort beträgt nun 100km.
Wenn nun die alte Wohnung ab und zu zum Übernachten benutzt wird beträgt der Arbeitsweg ja weiterhin nur 20km, aber der Hauptwohnsitz ist zu dem Zeitpunkt 100km weg. Sagt man da einfach unabhängig von Wohnsitz würden x Tage 20km gependelt und y Tage 100km?

Und wie würde man es angeben wenn man ab und zu bei nem Kumpel übernachten würde von wo aus der Arbeitsweg quasi 0km beträgt?
Weil an dem Tag macht man ja kein Home Office, hat aber keine Anfahrt. Andererseits wird ja jeder Tag im Büro für die Entfernungspauschale berücksichtigt. Ist es dem Finanzamt quasi egal ob ich im Auto vor der Tür penne? :_d:

Wie sollen die denn bitte nachprüfen, wo du faktisch übernachtet hast?

Ja das ist eh klar.
Mit geht’s eher darum wie das theoretisch angegeben werden muss.

Wenn jetzt jemand 200km Anfahrt hat und dann mehrere Tage hintereinander morgens und abends 200km „pendelt“ wird sich doch auch mal der Finanzbeamte fragen wie realistisch das ist.

Dafür gibt es doch den Höchstbetrag. Sind glaub 4.500 Euro, was man bei knapp über 60 Kilometern Arbeitswegs schon erreicht, wenn man jeden Tag zur Arbeit fährt.

Keine Garantie, aber ich denke, theoretisch sollst du echt angeben, wie viel es faktisch war.
Also:
X mal 100 Kilometer mal 30 Cent
Y mal 20 Kilometer mal 30 Cent

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Trotz aller Inflation und Instabilitäten… aber diese 30 Cent/km sind einfach ein Fels in der Brandung

Der Höchstbetrag von 4.500€ gilt aber nicht, wenn man mit eigenem PKW fährt. Da könnte man bei entsprechenden Kilometern auch den höheren Betrag ansetzen.

Als Angestellter und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherter musste ich während der Elternzeit meine Beiträge selbst zahlen.
Ist das unter Sonderausgaben einzutragen?
Mein Programm macht daraus einen Beitrag als „gesetzlich versicherter Selbstzahler“ was ich ja außerhalb der Elternzeit eigentlich nicht bin. Trotzdem richtig?

Kann ich eigentlich irgendwie nachvollziehen wie ich meine sowie die Freibeträge aller weiteren Familienmitglieder verteilt habe?

Die letzten Jahre war das alles nicht nötig, aber jetzt wo wieder bisschen was durchs Sparen reinkommt, will ich die drei Euro nicht auch voll versteuern

Du meinst die Sparerpauschbeträge von jeweils EUR 801,00?

Da musst du bei deiner/n Bank/en nachfragen.

Sind das nicht inzwischen 1000?