Hätte Uli mal hier mitgelesen - Steuererklärung auf dem Bierdeckel

Ich bin dieses Jahr 50 geworden, soweit so gut. Doch wenn Post von der Rentenversicherung kommt, fühlt man sich dann doch ein wenig alt. :older_man:
Laut diesem Bescheid soll ich für einige Jahre die Daten abgleichen. Es ist eine Übersicht der Rentenversicherung wie folgt aufgelistet:

Doch mit welcher Summe soll ich das abgleichen? Ich habe es einerseits mit meiner Lohnsteuerkarte und auch mit meiner Dezember-Abrechnung verglichen, in der mein Gesamtbrutto des Jahres auch angezeigt wird. Doch die Summen decken sich nicht, auf dem Beleg der Rentenversicherung ist die Summe in der Regel 1000-2000 € höher.
Auch wenn ich verschiedene Zahlen gegenrechne, komme ich nie auf die Summe auf dem Schreiben der Rentenversicherung.


Übersehe ich was? Selbst eine Freundin von mir, welche als Steuerfachgehilfin (heißt glaube ich so) arbeitet, kann sich das nicht erklären. Und wie würdet ihr damit umgehen? Einfach sagen „passt schon“, da die Summen in der Regel höher angelegt sind?

Steuerbrutto und SV-Brutto sind zwei verschiedene Dinge.

Letzteres, was auch relevant für die Rente ist, siehst du in der Jahresmeldung zur Sozialversicherung, welche man normalerweise im Januar des Folgejahres erhält.

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Vielen vielen Dank, so macht’s Sinn! :pray:

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hier, wie sind eure erfahrungen mit der Steuerrückzahlung für 2021?
Ich hab im Mai die Erklärung abgegeben (danke flatex, dass die aktienbescheinigung so lang gedauert hat :-( ) und könnte die Erstattung langsam mal gebrauchen…

Was ich auch nicht wusste (sofern ich das WISO programm richtig verstanden habe):
Verluste aus Aktiengeschäften in 2021 wirken sich gar nicht steuermindernd aus, sondern werden in 2022 rüber genommen und wirken sich dann erst bei der nächsten Erklärung aus? Hab ich das richtig verstanden???

  • Steuererstattung ist schon aufm Konto
  • Ich warte auch noch auf die Erstattung :-(

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War in etwa 1 bis 1 1/2 Monaten nach Abgabe auf dem Konto. :ka:

Vielleicht mal beim Ansprechpartner anrufen, das scheint schon ungewöhnlich lange zu dauern. Hast du im Portal mal gecheckt ob du evtl. noch Unterlagen nachreichen sollst?

Welche Steuererstattung? :usad:

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Ich warte noch auf 2020 :grummel:

Vor September gibt man die doch eh nicht ab :mourinho2:

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Hat dieses Jahr etwas länger gedauert, ich vermute weil die Finanzämter durch Corona und die neue Grundsteuersache überlastet sind… aber kam dann doch nach 2 Monaten.

Da fällt mir ein: Mit dem neuen Grundsteuergedöns muss man sich ja auch noch befassen :eek:

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Jepp, wir Landlords müssen da nochmal dran.

Gibt es da Fallstricke?! :thinking:

Du kannst Verluste aus Kapitaleinkünften nur mit Gewinnen aus Kapitaleinkünften verrechnen und nie mit anderen Einkunftsarten.

Problematisch wird es dann noch, wenn du mehrere Depots bzw. Orte hast, über die du Wertpapierkäufe tätigst. Denn der eine Anbieter kann ja schlecht wissen, dass du bei einem anderen Anbieter einen Verlust hast.

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ne, ich hab alles bei flatex. das heißt, wenn ich in einem jahr verluste einfahre, dann werden diese in den nächsten Jahren immer mit der Bilanz verrechnet, sodass ich dann auf etwaige gewinne weniger steuern zahle?
Beispiel:
2021: 4.000 Euro Verlust = Keine Steuereinsparung
2022: 2.000 Euro Gewinn = Keine Steuerzahlung, weil komplett mit Verlust aus 2021 gegengerechnet
2023: 5.000 Euro Gewinn = Steuer auf 3.000 EUR (minus Freibetrag) Gewinn, weil 2.000 Euro Verlust noch aus 2021 gegen gerechnet werden?

Ich hatte gedacht/gehofft, dass die beispielhaften 4.000 Euro Verlust als reguläre Sonderausgaben vom normalen Einkommen abgezogen werden :-(

Jup.

Nope.

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Ich war in 10-15 Minuten durch. In Baden-Württemberg braucht man im Wesentlichen Grundstücksgröße, Eigentumsanteile und den Bodenrichtwert. Hier hat man sich für ein relatives simples Modell entschieden. In anderen Bundesländern soll es wohl deutlich komplexer/aufwendiger sein.

Na ihr selbstständigen Bierdeckel :slight_smile:

Bringt es mir Vor-/Nachteile mein jetzt schon einige Jahre ruhendes „Nebengewerbe“ abzumelden?

Also einerseits beim Ordnungsamt das Gewerbe, andererseits die Tätigkeit beim Finanzamt als beendet zu erklären?

Während des Studiums stand noch die Idee im Raum, dass ich doch mal in die Selbstständigkeit gehe, wenn der Markt nix hergibt… aber ehrlicherweise waren mir schon die zwei-drei Aufträge pro Jahr zu viel (Verwaltungs-) Aufwand.

Für die ersten Aufträge damals war es für die Kunden wichtig, dass 'ne USt. auf der Rechnung aufgeführt wird, weswegen ich mich damals für diese Kleinunternehmerregelung mit USt. entschieden habe.
Immerhin reicht es ja einmal jährlich meine Nullen bei der Umsatzsteuer und der EÜR zu melden und wirklich Bock auf „mal für Nachbarn/Bekannte für Geld zu machen“ habe ich ehrlicherweise auch nicht, weil’s immer doppelten Stress mit sich bringt.

Oder reicht es dem Finanzamt einfach zu melden, dass die Tätigkeit bis auf weiteres ruht?!
Verfolge ja nicht meine gewerbliche Gewinnerzielungsabsicht… :person_shrugging:

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Bin ja jetzt im elster online eingeloggt… und habe mir auch das Video auf elster.de angesehen…

Alle Formulare → Grundsteuer → … keine Erklärung zur Feststellung von Bliblablub zu finden.

Guck ich da jetzt komplett falsch oder muss ich nun tatsächlich ein Support-Ticket bei der IT der Steuerbehörde aufmachen!?

Yay…

Wow, okay.

„Mal eben“ ne Nachricht loswerden ist nicht. Gibt dafür natürlich ein Formular. In meinElster. Sonstige Nachricht an das Finanzamt.
Komplette Kopfzeilen/Profile auszufüllen.
Komfortfunktion „Daten aus Profil übernehmen“ funktioniert zumindest für Steuernummer und Namen. Dennoch muss man hier und da wieder ein paar Felder nachträglich ausfüllen. Gnah.

Seite 3 dann endlich Freitext. Raum für mein Anliegen.
Seite 4 Anhänge. Ah, cool - um hoffentlich eine Schleife im Feedback zu verringern vielleicht noch mal einen Screenshot von der unvollständigen Formularauswahl anhängen.

Screenshot gemacht, zurechtgeschnitten.

„Datei auswählen…“ geklickt. Der typische Windows-Dialog öffnet. Anfängerfehler: die Vorauswahl der Dateitypen-Beschränkung auf pdf komplett ignoriert und „alle Dateien“ ausgewählt. Dann die screenshot.png - „Nur Anhänge im pdf Format können bearbeitet werden“.

Zähneknirschen. PNG geöffnet. Print to PDF. screenshot.pdf nun auf dem Desktop :ugly:

Anhang hinzugefügt.

Nächste Seite. Formular besteht Fehlerprüfung.

„Bitte bestätigen Sie nun diese Aktion in ElsterSmart“

Blick aufs Telefon: „QR Code scannen um sich bei meinElster einzuloggen“

(╯‵□′)╯︵┻━┻

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nochmal darauf zurück kehrend: Was ist denn, wenn man mit seinen Aktiengeschäften einfach immer Verlust macht? Dann bekommt man das nie als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht, sondern hat pech gehabt, weil, wer mit aktien handelt, ja automatisch reich ist?

Und hab eben mit meinem Finanzbeamten zum Thema Steuerbescheid für die erklärung aus Mai telefoniert: Bearbeitungszeit 3-5 Monate, also noch Geduld…:-( Dann wirds wohl eher eine art weihnachtsgeld als Urlaubsgeld

Als außergewöhnliche Belastungen wirst du das eh nie ansetzen können, denn außergewöhnliche Belastungen sind normalerweise Kosten im Zusammenhang mit Krankheiten, Behinderungen, Unterhalt, etc.

Aber ja, es kann sein, dass man darauf sitzen bleibt. Es gibt auch, je nach Einkunfstart, noch Begrenzungen was die maximale Höhe des anrechenbaren Verlustvortrages angeht und auch zeitliche Begrenzungen, aber das ist nicht mehr mein Gebiet, weshalb ich da lieber nichts ins Detail gehe.

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Wir haben jetzt unsere neue Berechnung der Grundsteuer, Bayern. Leider geht aus dem Bescheid absolut nicht hervor, auf welche Zeiteinheit such der genannte Betrag bezieht. Monatlich? Quartärlich? Jährlich?