Hätte Uli mal hier mitgelesen - Steuererklärung auf dem Bierdeckel

doch, das sollte richtig sein. das finanzamt hat ja die erste übermittlung praktisch mit positivem vorzeichen bekommen, die neue negativmeldung hebt das wieder auf, somit ist die 0 auch beim finanzamt angekommen und in der einkommensteuererklärung kannst du das feld einfach komplett leer lassen.

1 „Gefällt mir“

OK, kann sein. Bedeutet das dann aber auch, dass in der Summe für die privaten KV-Beiträge die aus 2019 auch enthalten sind? Die waren ja in der letztjährigen Meldung an das Finanzamt fälschlicherweise 0 und müssten dann entsprechend auch nachgeholt werden… Wenn ich den Minusbetrag bei der gesetzlichen in der Steuererklärung demnach einfach weglasse, dann müsste ich ja den (zu hohen) Betrag bei der privaten kleiner machen.

So, hab jetzt mal für Frau und mich die Steuererklärung 2020 mit dem Wiso Programm gemacht.
Beide Beamte, liegen einkommenstechnisch ein paar hundert Euro im Monat auseinander.
Sie dabei aber privat versichert.

Nun sagt mir das Wiso Programm nach Eingabe aller Daten, dass es für uns besser wäre die Steuererklärung getrennt abzugeben.
Dachte die gemeinsame Veranlagung wäre eigentlich immer die günstigere Variante… Hab ich da was falsch gemacht oder kann das so durchaus hinkommen?

Denke bei ähnlichem Einkommen macht deine Schilderung Sinn.
Denn nach meinem Laienverständnis ist die gemeinsame Veranlagung vor allem dann interessant, wenn ein Gutverdiener die Freibeträge eines Wenigverdieners ausschöpfen kann. Klassisches Beispiel ist der nicht berufstätige Hausmann, dessen Frau den Lebensunterhalt verdient :eyebrows:
Dann profitiert die Frau weil sie die Freibeträge des Mannes ausschöpfen kann und ihr Grenzsteuersatz dadurch sinkt.

Je „gleicher“ beide verdienen desto geringer ist der Vorteil der Zusammenveranlagung. Ab einer gewissen Einkommenshöhe beider Partner dürften die Freibeträge dann nicht mehr ins Gewicht fallen und ggf. ist dann die Einzelveranlagung besser.

1 „Gefällt mir“

Ich hätte halt gedacht, dass die Einzelveranlagung im besten Falle genauso gut ist wie die gemeinsame.

Mich wundert es, dass laut Wiso Programm bei der einzelnen sogar 200 Euro mehr rausspringen sollen.

1 „Gefällt mir“

Das wäre auch meine Laienvermutung gewesen. Zusammenveranlagung ist mindestens gleich gut wie die Einzelveranlagung. Bei ähnlichen Einkommen kein Vorteil (aber eben auch kein Nachteil).

Ich versuche mir gerade Szenarien zu überlegen, in denen eine Einzelveranlagung tatsächlich besser sein kann. Bislang ohne Erfolg. Was sagen die Steuerexperten (maniac?)?

EDIT: ok, es scheint wirklich einige Konstellationen zu geben. Siehe im folgenden Artikel unter 5.

Scheinen aber eher spezielle Situationen zu sein.

Jo. Es stimmt nicht immer, dass die Zusammenveranlagung zum günstigsten Ergebnis führt.

Das vielleicht häufigste Beispiel, wann eine Einzelveranlagung günstiger ist, hängt mit dem Abzug von Versicherungsbeiträgen, also Sonderausgaben zusammen.

2 „Gefällt mir“

Bräuchte auch mal nen Steuerlichen Rat, da meine Recherchen an die Grenzen kamen.

Ich habe herausgefunden, dass ein Master Studium als sogg. „Zweitstudium“ gilt, wo man die Kosten entsprechend absetzen kann.

Ich werde ab Sommer ein Master als Fernstudium machen. Wie sieht es da mit den Gebühren aus? Vor allem, wenn ich die Möglichkeit habe diese erst nach Beendigung des Studiums an die Universität zu bezahlen?

Merci

Hier, Anlage KAP, ich bin zu doof dafür.

Ich habe den Sparerpauschbetrag nicht voll ausgeschöpft, da dumm zwischen zwei Banken aufgeteilt. Zudem möchte ich noch ein wenig von dem Restbetrag meiner Frau ausschöpfen.

Wenn ich das richtig verstehe, muss ich laut Erläuterungen in „MeinElster“ die beiden Anträge „Günstigkeitsprüfung“ (Zeile 4) und „Überprüfung des Steuereinbehalts“ (Zeile 5) stellen. Dann sieht das Formular aber so aus, dass ich in jeder Zeile nicht nur die Beträge aus den Bescheinigungen, sondern auch korrigierte Beträge angeben muss. Was soll ich denn da bitte bei den korrigierten Beträgen eingeben?

Haben wir im Forum eigentlich SteuerberaterInnen?

maniac ist doch quasi der foren-steuerberater! :ka:

Ich bin aber nur Steuerfachwirt und nicht Steuerberater. :richter:

egal, das reicht dicke! :richter:

außerdem haben ALLE menschen, die in deutschland irgendetwas beruflich mit steuer machen, sowieso einen gewaltigen an der marmel! :richter:

oder wahlweise einen orden verdient, sucht es euch aus.

1 „Gefällt mir“

Wie diese Apotheker?

Mal eine simple Frage an die Experten hier. Steuererklärung wurde abgegeben, heute kam ein Brief vom Finanzamt. Man möchte gerne einen Nachweis zu den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung meiner Ehefrau.

Sie ist aber noch Studentin und familienversichert über mich, was schicke ich denn jetzt dahin? :ka:

Woher hast du denn die Zahlen, die du in die Erklärung eingetragen hast?

Erledigt ein Steuerberater für uns seit Jahren, sind auch Bekannte von uns. Bisher gab es auch nie Probleme diesbezüglich. Ich gebe ihm alle notwendigen Dokumente jedes Jahr und er trägt dann alles ein.

Ich habe noch einen Aktivierungs-Code für „WISO Steuer-Sparbuch 2021 (für Steuerjahr 2020 PC)“, den ich mal aus Versehen gekauft habe. Will den jemand geschenkt haben? → PN

Edit
Ist weg

1 „Gefällt mir“

Huhu, ich bräuchte mal kurz eine Info über die ich online zu viele unterschiedliche Sachen finde.
Ich habe neben den großen Freuden der selbständigen Gastronomie noch ein Kleingewerbe in dem ich kleinere Schreibarbeiten und so Zeug abwickle. War bislang alles easy peasy und die Grenze von 22k wurde immer unterschritten. Jetzt will mich aber ne Agentur anscheinend öfter als Schreiber haben und ich hab n bißchen Sorge das ich doch drüber komme dieses Jahr.
Muss ich dann rückwirkend Umsatzsteuer einfordern oder gilt das dann erst ab nächstem Jahr? Da ich kaum Ausgaben hab, lohnt sich der hazzle einer monatlichen UST Anmeldung für mich nicht wirklich, und ich würd das gern umgehen wenn es nicht zwingen nötig ist.

Du darfst die € 22.000,- Grenze überschreiten, ohne die Rechnungen aus dem Vorjahr korrigieren zu müssen. Allerdings bist du dann im nächsten Jahr kein Kleinunternehmer mehr, auch wenn du am Jahresende nur € 10.000,- gemacht hast.

1 „Gefällt mir“