Hätte Uli mal hier mitgelesen - Steuererklärung auf dem Bierdeckel

Jo funktioniert. Bin von Software Elster auf dieses Elster online umgestiegen. Daten kann man problemlos importieren

Frage zu Kapitalertragssteuer:
wenn ich jetzt mit meinen Aktienspielereien einen Gewinn von mehr als 801 Euro in einem Jahr mache, muss ich von dem Gewinn 25% wieder abgeben, soweit verstanden (hoffe ich).
Was zählt aber als Gewinn?
Ich nehme an/hoffe, es geht nur um Aktien, die ich verkauft habe?
Also, fiktives Beispiel:
Ich habe 2 Gamestop Aktien im Depot, die ich für 2 Euro gekauft habe, die aber jetzt 500 Euro wert sind.
Wenn die am 31.12. in meinem Depot sind, muss ich keine steuer drauf zahlen, weil nur ein fiktiver wert und wenn ich die aber bis dahin verkauft habe, muss ich steuern drauf zahlen, weil ich sie eben in echtes geld umgewandelt habe und etwas für 4 Euro gekauft habe, das ich für 1.000 Euro verkauft habe.

So korrekt und richtig verstanden oder wird die Bilanz des Depots am 31.12. genommen?

Ja, richtig verstanden. Du musst nur realisierte Gewinne und erhaltene Dividenden versteuern.

Ausnahme sind thesaurierende ETF / Fonds, hier wird ein kleiner Teil der Steuer vorgezogen. Bekommt man hinterher aber wieder für den Fall, dass sich die Gewinne nicht realisieren sollten bzw. die „zu früh“ gezahlten Steuern werden dann den Steuern beim Verkauf angerechnet.

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Erna, jetzt muss ich doch nochmal nachhaken.

Ich konnte mich eben mit meiner alten Zertifikatdatei, die ich auch für das alte Elster-Programm verwendet habe, ohne Probleme auch im Onlineportal von elster.de einloggen, wo (zumindest wenn ich es richtig verstanden habe) ja künftig die Steuererklärung gemacht wird.

Oder meinst du mit Elster-Online etwas anderes?

Danke Dir!

Und ich muss mich hier um nix kümmern, weil der broker (in meinem Fall flatex) das alles automatisch an das finanzamt meldet und die das dann in meiner steuererklärung nächstes jahr berücksichtigen?

Die meisten Broker machen das automatisch, ja.

Es kann aber trotzdem Situationen geben, in denen man es in der Steuererklärung angeben sollte, z.B. wenn du

  • nicht den gesamten Steuerfreibetrag bei deinem Broker angemeldet hast, also eigentlich weniger Steuer zahlen müsstest
  • den Steuerfreibetrag auf mehrere Banken / Broker aufgeteilt hast und ihn bei der einen Bank überschritten hast, bei der anderen aber nicht
  • verheiratet bist und dein Partner den Steuerfreibetrag nicht ausgeschöpft hat
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Nein, ich meine schon das selbe. Nur ich habe das bislang immer ohne Zertifikatdatei genutzt, deshalb muss ich erst eine entstellen und das dauert halt.

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Kurze Frage: Meine Firma hat eine falsche Jahresabrechnung geschickt. Nun habe ich aber mit den falschen Daten bereits eine Erklärung abgegeben. Solange für diese jetzt noch kein Bescheid kam kann ich einfach nochmal eine berichtigte Version einreichen, oder?

Ja. Das Finanzamt würde aller Wahrscheinlichkeit aber eh die Zahlen anpassen, da Sie die Daten auch immer elektronisch übermittelt bekommen.

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Kann ich bestätigen. Hatte einmal einen Zahlendreher drin und das Finanzamt hat es selbst geändert.

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Puh, dieses Elster Online bringt mich etwas um den Verstand.
Mir fehlt (als Laie) etwas die Übersicht. Unter anderem werden Daten, wie zB die Summen zur RV und GKV, nicht erfragt.
Um es mit fiktiven Zahlen nochmals das Drama zu erklären: Am Ende bekomme ich anstelle einer Auszahlung von 500,- (über andere Websites, u.a. Wiso ermittelt )eine Nachzahlungsforderung von 3500,- ermittelt.

E:
Hab mir jetzt doch die Software von Wiso zugelegt, und damit hat es gut geklappt.

Meine Freundin macht derzeit eine Weiterbildung von Altenpflege Helferin zur Fachkraft für Altenpflege. Kann ich das irgendwo steuerlich absetzen, keine Mehrbelastung beim Fahrtweg, aber die ganzen Hefter, Karteikarten etc was man halt so braucht. Am besten irgendwo einen Pauschalbetrag weil man natürlich die ganzen Kassenzettel nicht aufgehoben hat.

Wieso Du? Werdet ihr gemeinsam veranlagt?

Nein, ich mach nur die Steuererklärung für sie.

Weitere Frage. Ich habe eine Handwerkerrechnung bei der nicht die kompletten 100% der Arbeitskosten die ausgewiesen sind in Reperaturen etc stecken sondern ein Teil auch im Schaffen von neuem. Das neu gebaute wo vorher nix war kann man ja nicht absetzen soweit ich weiß, Rechnung einfach so einreichen mit vollem Betrag oder vorher selber rausrechnen?

Pauschbetrag Arbeitsmaterialien

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Übrigens nochmal zum Thema Homeoffice und Arbeitszimmer.

Ich habe es jetzt bereits vielfach gelesen, dass bei einem eigenen Arbeitszimmer (das aber dann auch kaum privat genutzt wird) und einer Arbeit im Homeoffice von mindestens 3 von 5 Tagen die Woche die Kosten für das Arbeitszimmer steuerlich absetzbar sind (anstatt der Homeoffice-Pauschale). Ich werde es für 2020 jedenfalls versuchen.

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Ich schiebe unsere Erklärung schon die ganze Zeit vor mir her, weil ich hier auf neue Infos hoffe. Hast du eventuell noch andere Quellen dazu, wenn du sagst, dass du es schon mehrmals so gelesen hast?

Einen Link hatte ich ja schon weiter oben (siehe Beitrag, auf den ich geantwortet habe) gepostet. Hier ist es weiter unten auf der Seite auch so rauszulesen:

Spannend wird es trotzdem. Das Homeoffice muss ja angeordnet gewesen sein. Nun gab es beispielsweise bei uns eine A/B-Regelung, theoretisch also eine Aufforderung zum Homeoffice in Höhe von 50% der Arbeitszeit. Das ist ja genau der Grenzfall für die Anrechenbarkeit des Arbeitszimmers. Praktisch war ich mehr als die 50% zuhause, aber ob das dem Finanzamt reicht…?

Zudem haben wir eine Schlafcouch im Arbeitszimmer. Aber wenn die da rumkacken wegen den 1-2 Gästeübernachtungen, die wir 2020 hatten, dann weiß ich auch nicht…

EDIT: aber warst du nicht der, bei dem der Arbeitgeber so rumgezickt hat? Kommst du da auf mindestens 50% angeordnetes Homeoffice?

Geht da um meine Frau, nicht um mich. Die war größtenteils zu Hause.

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Mal eine Frage: wie handhabt ihr es denn mit Belegen und Nachweisen? Schickt ihr die in vorauseilendem Gehorsam gleich mit oder wartet ihr auf eine Meldung des Finanzamtes (die ja möglicherweise auch gar nicht kommt)?

Hab hab es eigentlich immer mit „oder“ gehandhabt und musste bislang noch nie was einreichen. Aber bei den Themen „Häusliches Arbeitszimmer“ und „Mietnebenkosten“ (zu meiner Schande hab ich das bislang nie geltend gemacht) sind ja durchaus ein paar Nebenrechnungen bzw. Begründungen nötig, da überlege ich es mir, das gleich mitzuschicken.

EDIT: und gleich noch was zweites:

Meine Frau hat im November 2019 (nach der Elternzeit) bei einem neuen Arbeitgeber angefangen. Sie ist privat versichert, in 2019 hat der Arbeitgeber auch die Beiträge an die private Krankenversicherung abgeführt. Allerdings hat er die Abrechnungen falsch ausgestellt und die Beträge bei „gesetzliche Krankenversicherung“ gemeldet, was dann auch so im Lohnsteuerbescheid für 2019 drin war.

Das haben wir dann an dieser Stelle allerdings gemerkt und es korrigieren lassen. Nun kam der Lohnsteuerbescheid für 2020 und die KV-Beiträge erschienen richtigerweise bei der privaten Krankenversicherung. Allerdings steht nun in den Feldern für die gesetzliche KV der Wert aus 2019 mit negativem Vorzeichen drin. ( :ugly: )

Ich hab sie schon zur Personalabteilung geschickt mit der Bitte um Korrektur, die behaupten allerdings, das sei richtig so. Ist es nicht, oder? Und was bedeutet das für die Einkommensteuererklärung? Da kann ich ja wohl kaum negative Beträge angeben… Einfach „0“, oder?