Hätte Uli mal hier mitgelesen - Steuererklärung auf dem Bierdeckel

Nicht zwingend. Du kannst einfach die Leistungen mit Lohnanteil als 100%-ige haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen. Normalerweise winkt das Finanzamt das durch.

1 „Gefällt mir“

Kurze Frage zum Thema 450-Euro-Minijob.

Meine Frau wurde im lokalen Impfzentrum auf Minijob-Basis eingestellt. Nun geht es um die Einteilung der Schichten und wer wie oft arbeitet und so. Da da wohl am Anfang ziemlich der Baum brennen wird, sollen alle so viel wie möglich arbeiten - auch wenn es dann über dei 450 Euro Grenze geht. Argumentation ist, dass das Impfzentrum ja nur bis August geplant ist und man also die Jahresgrenze von 5400 Euro nicht übersteigen würde. Ist das so? Also kann ich z.B. im Februar und März 900 Euro verdienen wenn ich dafür im November und Dezember 0 Euro verdiene?

Kurze Antwort: Ja.
Im Endeffekt kommt auf darauf an, dass das jährliche Maximalgehalt nicht überschritten werden darf.

Ist es dabei egal, ob ich auch das komplette Jahr als Minijobber angestellt bin? Also könnte ich threotisch einfach nur ein halbes Jahr irgendwo angestellt sein und 900 Euro im Monat verdienen und die andere Hälfte des Jahres einfach keinen Minijob haben? Oder müsste ich die andere Hälfte einen angemeldeten Minijob haben, in dem ich 0,- verdiene?

An sich ist die Dauer der Anstellung in dem Kalenderjahr egal. Es wird also kein 0€-Job benötigt. Zusammengezählt wird am Jahresende. Aber wie immer scheint der Teufel da im Detail zu stecken: Wenn der Minijob „kurzfristig“ (weniger als 70 Arbeitstage) ist, dann darf das Gehalt regelmäßig über den 450€ liegen. Ansonsten nur in Ausnahmefällen.
Bei einer Beschäftigung bis August und einem monatlich höheren Gehalt als die 450€ wäre das dann wohl kein Minijob mehr.
Aber bevor ich da zu viel Blödsinn von mir gebe, sollte dir das lieber ein wirklicher Experte beantworten.

Über genau das System war ich während des Studiums an der Uni eingestellt. Da habe ich während zwei oder drei Monaten pro Semester jeweils etwa 500 oder 600 Euro verdient, und die Stellen würden steuerlich als minijob behandelt.

Da antworte ich mit dem Facebook-Beziehungsstatus: es ist kompliziert. :ronaldo:

Generell darf man aufs Jahr gesehen mit Minijobs € 5.400,- verdienen, also 12 x € 450,-. Wird der Minijob nicht das ganze Jahr ausgeübt, wird der Durchschnittsverdienst betrachtet. Diese Grenze darf bis zu dreimal (in 2020 wurde das zeitweise sogar auf fünfmal erhöht) überschritten werden, ohne die Steuer- und Sozialverischerungsfreiheit zu beeinflussen.

ABER die höheren Entgelte bzw. mehr geleisteten Stunden der Minijobber müssen für den Arbeitgeber unvorhersehbar und NICHT vorher planbar gewesen sein.

Daher ist die Aussage, dass die Leute so viel arbeiten sollen wie möglich wahrscheinlich problematisch.

4 „Gefällt mir“

Hatte Jemand schon mal das Problem, dass sich eine Steuersoftware nicht starten lässt? Die Installation war kein Problem, nur danach dreht der Ladebildschirm endlos. Irgendwas an meinem Sytem block das Ding. Ich verwende nur den Windows Defender, habe diesen komplett deaktiviert und sogar das Programm überall beim Windows Defener als Ausnahme und möglichen Zugriff hinzugefügt. Fun fact, die Software aus dem letzten Jahr kann ich problemlos starten, auch jene von einem anderen Kanton. Ich dachte zuerst an so eine Java Scheisse, das wurde aber mit der Installation einer anderen Steuersoftware installiert.

Das Logfile sagt es fehlt was, das hätte doch schon bei der Installation zu einem Problem geführt: Fehler: Hauptklasse Files\steuern.lu.2020 konnte nicht gefunden oder geladen werden

Wo ist eigentlich Bunsen? :bitte:

Edit: Neuinstallation von Windows hat nicht funktioniert, erst nach der Neuinstallation von Windows mit der Löschung aller Laufwerke hat das Problem behoben. Vor lauter Euphorie die Steuererklärung gemacht und online eingereicht.

Ich wollte heute in ruhe die Steuererklärung machen, und mir war bewusst, dass es das klassische Elster-Programm nicht mehr gibt. Hab es die letzten Jahre genutzt und war damit auch zufrieden.
Doch ich habe nicht damit gerechnet, dass ich für Elster-Online erst einen Account erstellen muss, bei dem ich postalisch auf den Aktivierungscode warten muss. Somit käme ich demnach heute nicht mehr dazu, die Erklärung zu machen.
Habt ihr anderweitige Ideen, die man online nutzen kann, ohne sich erst eine Software zuzulegen?
Ich bin u.a. auf smartsteuer gestoßen, habe meine Erklärung dort kurz mit Fakedaten durchgespielt und auf den ersten Blick wirkte es okay. Ist dieser Weg vertrauenswürdig?

1 „Gefällt mir“

Ah, sehr guter Punkt. Ich muss dieses Jahr auch switchen.

Lohnt sich die Kohle für WISO? Und muss man das jedes Jahr neu kaufen?

Und wie sieht es mit der Datenportierung des alten Elster-Programms zu Elster Online / WISO aus? Geht das problemlos?

Ich nutze die WISO Software im Browser. Die Lizenz muss jedes Jahr gekauft werden wird aber automatisch durchgeführt.
Für mich sehr einfach, da viele Hinweise gegeben werden die direkt auch in der Software verwendet und abgefragt werden. Zusätzlich nutze ich noch die Finanzblick-App, die über den gleichen buhl-Account geht. Dort kann man dann alle Ausgaben sehen und auch für die Steuererklärung taggen.

Als Steuernoob habe ich wohl immer die 30,- raus die ich in die Software investiere.

1 „Gefällt mir“


Laut dem alten Elsterprogramm scheint es zu gehen. Muss allerdings, wie erwähnt, erst auf den Code warten.

2 „Gefällt mir“

OK danke. Und die Lizenz kostet jedes Jahr 30 Euro?

Die Frage ist ja: bekomme ich mit WISO >=30 Euro mehr raus als ohne?

Ich habe es auf der Wiso-Seite auch einmal durchgerechnet, und bei mir ergab sich keine Differenz zu diesem Smartsteuer

Ich glaube die 30 Euro, die du bei WISO, TaxFix oder sonstwo zahlst, sind einfach die Gebühr für eine benutzerfreundliche Oberfläche, die dich durch den Prozess begleitet, dir erklärt, was wo rein gehört, etc. Wenn du das selbst weißt, dann bekommst du mit Elster sicher genauso viel raus.

Es ist ja nicht so als würden die im Finanzamt sitzen und erstmal schauen, womit du die Erklärung gemacht hast.

4 „Gefällt mir“

Naja, eine Differenz sollte sich ja auch nicht ergeben mit unterschiedlichen Softwares. Die Frage ist: vergesse ich ohne die ganzen Tipps in WISO nicht vielleicht einige Sachen, die ich eigentlich absetzen kann und bekomme deshalb ohne die kostenpflichtige Software weniger raus?

Aber da hilft wohl nur ein Feldversuch.

1 „Gefällt mir“

Also die Wiso Software die ich jedes Jahr nutze kostet 12 Euro, ist sehr benutzerfreundlich und hat mir immer gute Dienste geleistet.
Aus welchem Grund genau die teurere? Selbstständige?

2 „Gefällt mir“

Danke, die hatte ich bis jetzt noch gar nicht gesehen.

Klassischer Fall von undurchsichtigem Marketing: auf der buhl-Seite finde ich diese Version z.B. nicht mal, bzw. bei der Suche wird sie mir nicht vorgeschlagen. Ich bin tatsächlich nur bei externen Verkäufern darauf gestoßen.

Fun Fact, das Geld für die Software kann man auch von der Steuer absetzen.

2 „Gefällt mir“

Wie den Steuerberater eben auch.