Thema Freistellungsaufträge.
Das muss man selber im Blick haben, was man wo erteilt, richtig?
Und was passiert, wenn ich in Summe mehr als 1000 Euro Freistellungsaufträge vergebe?
Thema Freistellungsaufträge.
Das muss man selber im Blick haben, was man wo erteilt, richtig?
Und was passiert, wenn ich in Summe mehr als 1000 Euro Freistellungsaufträge vergebe?
Die Freistellungsaufträge werden regelmäßig dem Finanzamt gemeldet (idR jährlich) - sagt mir zumindest mein Steuersoftwareanbieter.
Ich konnte dahingehend auch beim Steuerabruf des letzten Jahres die Freistellungsaufträge sehen - aktuell weiß ich allerdings nicht mehr wo ich das nochmal anschauen kann in WISO Online
Bei mir auf Arbeit gehen so Gerüchte rum das es noch (weiteren) Stellenabbau gibt. Und auch meine Abteilung betroffen sein könnte.
Da das aber eigentlich nur per Aufhebungsvertrag und Abfindung geht is meine Frage was da so übrig bleibt von so 4 Monatsgehältern.
Ich liebäugle eh mit einem Wechsel und ggf das Geld für ne kleine Auszeit zu haben wäre schon nett. Aber vielleicht täuscht das auch weil am Ende eh kaum was über bleibt.
Das wird doch sicher gleich besteuert und dan. Kommt es als Einkünfte in die normale Steuererklärung?
Ja, die Abfindung muss versteuert werden und in der Regel auch zu einem höheren Steuersatz wie das „normale Gehalt“, da das ja auf das Gehalt on top kommt und nach der Steuerprogression („für höhere Gehaltsbestandteile höhere Steuern“) eben auch ein höherer Steuersatz gilt. Es wird aber zum Glück nicht nur im Monat der Auszahlung angerechnet, sondern es gilt die sogenannte „Fünftelungsregelung“. 1/5 der Abfindung wird auf das Gehalt draufgerechnet und die Steuer berechnet. Davon wird die Steuer abgezogen, die du ohne Abfindung gezahlt hättest. Die Differenz von beidem wird mal 5 genommen und das ist dann die Steuer auf die Abfindung.
Hier, Freistellungsauftrag:
Gemeinsames Konto mit Ehepartner, somit gemeinsamer Freistellungsauftrag bei dieser Bank. Soweit ich das sehe muss man dann auch bei jeder anderen Bank einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen, richtig?
Und schränken einen diese gemeinsamen Freistellungsaufträge bei der Wahl ein, ob man bei der Steuererklärung gemeinsam oder einzeln veranlagt wird?
Das Internet scheint sich uneinig zu sein.
Hat hier schonmal jemand eine Körperschaftssteuererklärung für einen Verein gemacht? Ich hab den Vorsitz geerbt und der alte Vorstand hat das Thema wohl nicht so ganz ernst genommen, so dass ich jetzt Erklärungen für die Jahre 21, 22 und 23 an der Backe habe
Ist das ein gemeinnütziger Verein und hat er (k)einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?
Je nachdem kann eine Erklärung alle drei Jahre für die vergangenen drei Jahre genügen.
Was ist das für ein Verein, der KSt-pflichtig ist?!
Oder wurde da einfach was verpennt zu melden?!
Ist das eine ernstgemeinte Frage?
Nicht jeder Verein ist gemeinnützig und einige Vereine haben auch einen
und wenn dort mehr als EUR 45.000,- (?) erwirtschaftet werden, muss auch eine KSt-Erklärung abgegeben werden.
Ja, ernstgemeint. Sorry, dass ich Interesse äußerte.
War nichtmal auf das Steuerrecht bezogen sondern vielmehr die Nachfrage, was das für ein Verein ist, den Foxo da unterstützt.
Nein, der Verein ist nicht KSt pflichtig, aber wir müssen ja wohl dennoch eine Erklärung machen wenn ich das richtig verstanden habe.
Wir haben unsere Bescheiddaten für 2023 bekommen. In den Erklärungen, was der Bearbeiter zur Lohnsteuererklärung geändert hat, findet sich die folgende Passage:
„Für Ihre weiteren Kinder konnte ich die Freibeträge für Kinder nicht berücksichtigen. Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die notwendige steuerliche Freistellung des Existenzminimums für diese Kinder bereits durch den Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erreicht wurden.“
Das verstehe ich nicht ganz. Wieso wurde für Kind 2 kein Steuerfreibetrag angesetzt? Kann das daran liegen, dass man in Bayern von Alter 1-3 noch das bayerische Familiengeld von 200 (?) Euro pro Monat erhält?
Erstattung ist auch deutlich geringer als in der Vorabberechnung, kann aber natürlich auch an etwas anderem liegen.
Den Fall hatte ich (beruflich) auch schonmal. Keine Chance das ohne Hilfe einer Vergleichsberechnung einer entsprechenden Software aufzulösen.
Am einfachsten ist es wahrscheinlich tatsächlich den entsprechenden Sachbearbeiter vom Finanzamt einmal anzurufen und ihn/sie bitten das Ganze einmal zu erklären, vor allem, wenn in der Berechnung vorher noch eine höhere Erstattung rausgekommen ist.
Fry: „Herr Sachbearbeiter, erklären Sie diese Änderung doch mal.“
Sachbearbeiter: „Uff, ooh, das ist eine computergenerierte Passage, da muss ich mal nachgucken, ich rufe zurück.“
2 Minuten später.
Sachbearbeiter: „Steht ja da, ist halt günstiger so.“
Fry: „Mhh, ok, danke, schätze ich. Da kommt ja auch viel weniger raus als in der Vorabberechnung.“
Sachbearbeiter: „Kann ich ihnen jetzt auch nicht sagen, woran das liegt, Sie müssen halt die Daten vergleichen, die von Ihrer Eingabe abweichen.“
Na, dann vergleiche ich heute Abend mal…
Ich hatte das Glück, dass ich 2023 über der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenkasse verdient habe und ich daher rückwirkend ab dem 1.1.23 freiwillig gesetzlich versichert war. Nun sitze ich gerade an meiner Steuererklärung und bin mir nicht sicher wo ich das angebe und ob meine Lohnsteuerbescheinigung überhaupt richtig ist.
Laut der TK beläuft sich der Betrag für 2023 auf monatlich:
728,18€ - Krankenversicherung
59,85€ - 1,2% Zusatzbeitrag
169,58€ - Pflegeversicherung
Müsste die Hälfte dieser Werte (da oben inkl. Arbetinehmeranteil) dann nicht auch in den Punkten 25/26 der Lohnsteuerbescheinigung erscheinen? Also 4728,18€ (25) und 1.017,48 (26).
Bei mir stehen dort niedrigere Werte.
Könnte mir vorstellen, dass das falsch gelaufen ist, da die Berechnung der freiwilligen Krankenversicherung erst nachträglich in der Januarabrechnung erfolgt ist und die dafür 6 Seiten lang war.
Wenn das falsch ist muss das der Arbeitnehmer am besten korrigieren oder kann ich das auch in der Steuererklärung selber machen? WISO warnt mich nämlich davor.
Wenn ich meine bezahlten Gewerkschaftsbeiträge eintrage, verändert sich der prognostizierte Rückzahlungsbetragt nicht. Kurz und knapp für mich als Stümper - gibt es da irgendwelche Grenzen oder ähnliches unter denen ich liege? Ich frage mich öfter bei Posten, die ich angebe, weshalb ich mir da die Arbeit mache, wenn es keine Auswirkungen hat (Wegepauschale, Kosten für Weiterbildungen etc.). Das einzige, was sich für mich auswirkt, sind geleistete Spenden. Alles andere, was ich „absetzen kann“ wirkt sich nicht aus. Gibt es hierzu Gedanken?
Werbungskostenpauschale (=Arbeitnehmer-Pauschbetrag). Du bekommst erst mal ohne irgendwas anzugeben 1230EUR Werbungskosten angerechnet. Erst wenn du Ausgaben hast die diesen Pauschbetrag übersteigen zählt jeder Euro.
Gibst du 0,00EUR an bekommst du 1230EUR angerechnet.
Gibst du 875,87EUR an, bekommst du 1230EUR angerechnet.
Gibst du 1237,75EUR an, bekommst du 1237,75EUR angerechnet.
Ergänzung dazu: die Pauschale wird schon unterjährig berücksichtigt, um sie in Anspruch zu nehmen ist es nicht notwendig, eine Steuererklärung abzugeben.
Ok, perfekt. Dann spare ich mir nämlich nächstes Mal vielleicht den ganzen Kleinkram, den man so angeben kann, der aber in Summe (Stand jetzt) keine Auswirkungen hat.