Hätte Uli mal hier mitgelesen - Steuererklärung auf dem Bierdeckel

Dort habe ich halt selber reingezahlt. Bei Kündigung gehen die ja dann die staatlichen Förderungen verloren.

Also wenn du dort „von deinem Konto“ (also aus bereits versteuertem Nettoeinkommen) einbezahlt hast, dann darf da bei Auszahlung nichts mehr versteuert werden. Wenn ich dich richtig verstehe, wurden die gestrichenen Förderungen ja bereits in der Auszahlung berücksichtigt und du musst sie jetzt nicht zurückzahlen.

Sehr seltsam. Mir bleibt eigentlich auch nur die Erklärung der anderen Einkünfte (aus weiteren Jobs, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte usw.), siehe Libertine.

Muss mir sowas das Finanzamt nicht auch einfach erklären können ? :joy:

Also kann man sicher sagen, dass das nicht mit dem Lohnabzug wegen Minusstunden zusammen hängt ?

Was steht denn auf dem Steuerbescheid? Normalerweise müsste das ja alles aufgedröselt sein, also die verschiedenen Einkünfte, Einkunftsarten und da ist ja auch die Berechnung der Vorauszahlung drauf. Als reiner Arbeitnehmer ist es ja grundsätzlich schon eher ungewöhnlich dass man überhaupt Vorauszahlungen festgesetzt bekommt…

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Ok. Das klingt dann aber so, als wenn das der Grund für die Nachzahlung ist und die Geschichte mit der Gehaltskürzung damit gar nichts zu tun hat?

In so einem Fall kannst du dem Finanzamt ganz kurz erklären, dass du dir nicht jedes Jahr eine Riesterrente auszahlen lässt und dann sollte es sich mit den Vorauszahlungen erledigt haben.


Das war die Nachzahlung. Da steht ja dass die Lohnsteuer höher war als das was mein AG abgeführt hat. Hab jetzt mal mit den letzten Jahren vergleichen und dort war halt meist 1zu1 die gleiche Summe. Dieses Jahr halt irgendwie um einiges höher

Das liegt ja aber daran, dass du Lohnsteuer nur auf dein Gehalt zahlst.

Wenn du Erträge aus der Auflösung einer Riesterrente hast, zahlst du darauf ja keine Lohnsteuer. Am Ende des Jahres ist aber natürlich deine Einkommensteuer höher.

Ähm, wie drücke ich das nett aus? Eine Änderung in der Steuerklasse hattest du nicht zufällig in 2022?

Nein. Steuerklasse 1

Okay, das würde zumindest diese Zahlung von 686 € erklären. Und diese Vorauszahlung, die sie jetzt jedes Quartal von mir haben haben wollen, ergibt sich daher, dass sie denken, dass ich jetzt jedes Jahr Altersvorsorgeverträge auflösen könnte?

Das meinte ich. Du warst Anfang 2022 nicht zufällig Steuerklasse 4 und dein AG hat das ganze Jahr mit dieser Steuerklasse Steuern abgeführt?

Wird wahrscheinlich so sein wie Maniac das geschrieben hat. Die haben einfach diese Auszahlung der Riesterrente mit in die Folgejahre übernommen und darauf VZ berechnet.

Als Info an alle anderen Riester-Sparer: Wenn man die Riester-Rente nicht weiter besparen will ist es übrigens in den meisten Fällen besser, wenn man den Vertrag einfach nur ruhen lässt anstatt ihn auszuzahlen.

Nein. Bin glücklicher Single

Okay. Ich werd auf jeden Fall nochmal beim Finanzamt vorsprechen.

Danke an alle vorerst

Wenn man die Steuererklärung mit einer Elster Zertifikatdatei übermittelt hat, muss man da noch irgendwas selbst unterschriebenes beim FA einreichen oder reicht da die Online Übermittlung aus?

reicht online!

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Gibt es eine Frist, in der die Hausverwaltung mir die Abrechnung für Hausgeld und haushaltsnahe Dienstleistungen zur Verfügung stellen muss?
Ich warte immernoch auf die Abrechnung für 2022 und dementsprechend wartet meine Steuererklärung auch noch darauf, von mir ins Leben gerufen werden.

So weit ich weiß ist das der 31.12. des Folgejahrs. So war es zumindest bei meinem vorherigen Vermieter, der die Nebenkostenabrechnung immer am 31.12. verschickt hat…

Wie läuft das mit Umzugskosten von der Steuer absetzen? Kann ich dazu auch Kosten für die Anreise bei Wohnungssuche zählen? Und Hauptproblem: Die ganzen Ausgaben stammen aus 2022, in dem Jahr habe ich jedoch keine Steuern bezahlt, lässt sich das auch auf 2023 noch anrechnen in so einem Spezialfall?

Müsste ganz normal als Verlustvortrag durchgehen sofern der Umzug beruflich bedingt war.

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