Revolution vom Sofa: Ein Pamphlet für die nächste Revolution (lose Notizsammlung)

Die Nebeneinkünfte sind in Einkommensstufen gestaffelt. Einkommensstufe 1 reicht dabei z. B. von 1.000 € bis 3.500 €.

Gibt ein/eine Abgeordnete/r jetzt Nebeneinkünfte an, reicht es bei Stufe 1 1.000 € anzugeben.

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