Die Nebeneinkünfte sind in Einkommensstufen gestaffelt. Einkommensstufe 1 reicht dabei z. B. von 1.000 € bis 3.500 €.
Gibt ein/eine Abgeordnete/r jetzt Nebeneinkünfte an, reicht es bei Stufe 1 1.000 € anzugeben.
Die Nebeneinkünfte sind in Einkommensstufen gestaffelt. Einkommensstufe 1 reicht dabei z. B. von 1.000 € bis 3.500 €.
Gibt ein/eine Abgeordnete/r jetzt Nebeneinkünfte an, reicht es bei Stufe 1 1.000 € anzugeben.