In der Regel haben die alten Spiele keinen Kopierschutz, das ist nicht das Problem.
Das Urheberrecht des ursprünglichen Entwicklers ist ganz einfach noch nicht abgelaufen. Dies erlischt in Deutschland (und wegen diverser Abkommen auch in Japan oder den USA) 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Videospiele aus der Vorkriegszeit sind aber bekanntlich dünn gesät.
Das von vielen angeführte „Schlupfloch“ der Privatkopie greift in diesem Fall nicht, da es sich bei der Datei auf deinem Computer eben nicht um eine Kopie des exakten Spiels handelt, das in deinem Schrank liegt. Wenn du also selbst eine Möglichkeit hast, SNES Spiele auszulesen, dann ist es eine Privatkopie.
Diese darf dann an bis zu sieben Freunde weitergegeben werden. Was unstrittig nicht erlaubt ist, ist die massenweise Downloadmöglichkeit über eine zentrale Seite, auf der man in der Optik einer Warez Seite ROMS aller Hersteller und Systeme über einen OCH beziehen kann.
Davon ausgenommen ist natürlich, wenn der Rechteinhaber (Nintendo, SEGA, etc.) diese Spiele gratis anbietet.
Diese ROMS-Seiten operieren auch nicht in einem rechtlichen Graubereich, den es faktisch auch gar nicht gibt, sondern es ist für die Rechteinhaber meist einfach nicht rentabel, gegen die Betreiber vorzugehen. Letztlich geht es hier um Spiele, aus denen die Hersteller seit 10, 20, 30 Jahren keine Gewinne mehr erzielen.
Häufig ist durch Rechteabtretungen, Fusionen und Insolvenzen gar nicht mehr klar, wo das Urheberrecht an manchen Spielen liegt. Da können dann Banken oder Getränkehersteller im Besitz dieser Rechte sein und keiner weiß es.
Auf solche Bullshit-Märchen, wie dass man ein Spiel 3 Tage testen dürfe, gehe ich jetzt mal gar nicht ein. Das meiste aus dieser Rechtfertigungsecke ist einfach nur falsch.
Daher ist fast alles, was da abläuft nicht legal, die Wahrscheinlichkeit als Nutzer dabei belangt zu werden, geht aber gegen Null.