Hätte Uli mal hier mitgelesen - Steuererklärung auf dem Bierdeckel

Über meine ehemalige Firma hatte ich zwei Jahre den Steuerservice einer der großen Anbieter inklusive. Ich dachte naiverweise, ich müsste denen nur drei Formulare schicken und fertig. War nicht ganz so einfach.
Als ich dann zum ersten Mal die Zürcher online-Steuererklärung gemacht habe, war ich beinahe schockiert, wieviel besser das war als der Supersonderservice. :ulaugh: Unsere finanziellen Verhältnisse sind sehr unkompliziert, mittlerweile mache ich das in etwa einer Stunde pro Jahr. :love:

1 „Gefällt mir“

In der neuen Wohnung habe ich ein Büro fürs Homeoffice, welches ich neu einrichte.

Kann ich die Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Tastatur, Maus, Stuhl komplett absetzen, wenn das einzelne Arbeitsmittel unter 952€ brutto liegt? Oder gibt es da eine Grenze?

Ja, ich habe den Überschüssigen Betrag als Handwerkerleistung angegeben.

Hier auch mal ne Frage: Kinderbetreuungskosten kann man ja angeben, allerdings nicht für bezahltes Essensgeld. Nun bekomme ich einen Zuschuss vorm Arbeitgeber, allerdings auch für Essen. Der Erstattungsbetrag wäre so sogar noch etwas höher, als ich Kinderbetreuungskosten angeben kann. Gebe ich als Erstattungsbetrag des AG höchstens die in der Steuer angegebenen Kinderbetreuungskosten an oder den höheren gesamten Erstattungsbetrag?