Hätte Uli mal hier mitgelesen - Steuererklärung auf dem Bierdeckel

Über meine ehemalige Firma hatte ich zwei Jahre den Steuerservice einer der großen Anbieter inklusive. Ich dachte naiverweise, ich müsste denen nur drei Formulare schicken und fertig. War nicht ganz so einfach.
Als ich dann zum ersten Mal die Zürcher online-Steuererklärung gemacht habe, war ich beinahe schockiert, wieviel besser das war als der Supersonderservice. :ulaugh: Unsere finanziellen Verhältnisse sind sehr unkompliziert, mittlerweile mache ich das in etwa einer Stunde pro Jahr. :love:

1 „Gefällt mir“

In der neuen Wohnung habe ich ein Büro fürs Homeoffice, welches ich neu einrichte.

Kann ich die Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Tastatur, Maus, Stuhl komplett absetzen, wenn das einzelne Arbeitsmittel unter 952€ brutto liegt? Oder gibt es da eine Grenze?

Ja, ich habe den Überschüssigen Betrag als Handwerkerleistung angegeben.

Hier auch mal ne Frage: Kinderbetreuungskosten kann man ja angeben, allerdings nicht für bezahltes Essensgeld. Nun bekomme ich einen Zuschuss vorm Arbeitgeber, allerdings auch für Essen. Der Erstattungsbetrag wäre so sogar noch etwas höher, als ich Kinderbetreuungskosten angeben kann. Gebe ich als Erstattungsbetrag des AG höchstens die in der Steuer angegebenen Kinderbetreuungskosten an oder den höheren gesamten Erstattungsbetrag?

Thema Schiri-Spesen.

Die Spesen sind steuerrechtlich Einkünfte und müssten eigentlich, sofern man insgesamt die Ehrenamtspauschale von 840,- Euro überschreitet, versteuert werden. Bisher haben die meisten Schiris das einfach nicht gemacht, weil wo kein Kläger da kein Richter. Drüber gekommen sind aber viele (das sind je nach Spielklasse keine 20 Spiele in einem Jahr).

Nun hat der Verband zur neuen Saison die Spesen nochmal deutlich, teilweise um 60%, erhöht, so dass jetzt quasi jeder Schiedsrichter, der ein paar Mal pfeift, diese Pauschale überschreitet und damit eigentlich steuerpflichtig wird. Der Weg wäre ja dann, die Spesen als Einnahmen in meiner privaten Steuererklärung anzugeben.

Wie wäre das denn, wenn ich mich als Schiri mit einem Gewerbe selbstständig mache und darüber meine Spesen laufen lasse? Klar, dann gibt es keine 840,- Freibetrag mehr, aber ich könnte auch sämtliche Ausgaben (Trikots, Reinigung der Kleidung, Schuhe, PkW, …) geltend machen, oder? Wie ist denn die Steuerlast eines Gewerbes das so 3-4k im Jahr Gewinn macht? Oder ist das alles ein völliger Quatsch Gedanke, weil ich irgendwas wesentliches nicht bedenke?

Kann der Verband damit umgehen?

Nur bevor du zu viele Gedanken daran verschwendest :innocent:

Du stellst dann ja eine Rechnung und bist nicht mehr als Ehrenamtler direkt im Verband tätig.

Oh apropos, darfst du dann überhaupt noch auf anderen Wegen im Verband tätig sein? Ist das dann gefährlich dahingehend, dass es eine Scheinselbstständigkeit sein könnte?

Würde ich auf jeden Fall abklären. Bei uns werden gerade ganz viele Maßnahmen ergriffen, dass die externen Kräfte nicht mehr so stark im Tagesgesxhäft eingebunden sind (ist halt häufig zusammengewachsen).

Weiß jemand (wo ist eigentlich @Martyr?), wie die Versteuerung von Aktiengewinnen abläuft, wenn bei einem Depotübertrag scheinbar falsche Einstandskurse übermittelt wurden?

Der konkrete Fall: im November 2021 habe ich für 16,72 €/Stück Mitarbeiteraktien der Telekom mit vierjähriger Haltefrist gekauft, die Anfang der Woche ausgelaufen ist.

Da die Telekom Dividenden steuerfrei auszahlt, verringert sich mit jeder Ausschüttung der Anschaffungspreis um die Höhe der Dividende, sodass dieser aktuell bei 13,71 € liegen sollte. Nach einem Übertrag zur DKB werden mir allerdings weiterhin 16,72 € als Anschaffungspreis angezeigt.

Ist davon auszugehen, dass im Hintergrund auch die erhaltenen Dividendenzahlungen übermittelt wurden und bei einem Verkauf berücksichtigt werden oder darf ich auf einen Fehler zu meinem Gunsten hoffen? Falls zweiteres der Fall wäre: wäre ich verpflichtet, diesen Fehler zu bemerken und über die Steuererklärung im nächsten Jahr glattziehen zu lassen?

Weißt du wo das steht mit der Reduzierung des Kaufpreis? Meine Kollegen wissen davon nichts und wir haben jetzt dazu auch nichts gefunden.

Ich verkauf das alles wieder nach meiner Haltefrist. Ich kapier das eh alles nicht wirklich. :ronaldo:

Edit: Haben’s gefunden.

Ich weiß gar nicht, ob das mal irgendwo in den offiziellen Informationen erklärt wurde, unter den entsprechenden Intranet-Artikeln kommt es aber ab und zu zur Sprache. Die Anzeige des realen oder schon virtuell reduzierten Einstandskurses unterscheidet sich aber wohl von Broker zu Broker, da scheint es keine einheitliche/richtige Darstellungsart zu geben.

Zur Steuerberechnung: kein Irrtum zu meinem Gunsten, die erhaltenen Dividenden wurden im Hintergrund sauber mitgeführt und beim Verkauf als zusätzlicher Ertragsposten mit Verweis auf § 27 KStG auf den Verkaufserlös draufgerechnet.

1 „Gefällt mir“