Ja, ich habe den Überschüssigen Betrag als Handwerkerleistung angegeben.
Hier auch mal ne Frage: Kinderbetreuungskosten kann man ja angeben, allerdings nicht für bezahltes Essensgeld. Nun bekomme ich einen Zuschuss vorm Arbeitgeber, allerdings auch für Essen. Der Erstattungsbetrag wäre so sogar noch etwas höher, als ich Kinderbetreuungskosten angeben kann. Gebe ich als Erstattungsbetrag des AG höchstens die in der Steuer angegebenen Kinderbetreuungskosten an oder den höheren gesamten Erstattungsbetrag?