https://x.com/tagesschau/status/1818214810946789863?s=46&t=WDQgaPVLMeDhTSPDpdvEEQ
Digga und Yolo hatten wir doch schon oft genug.
https://x.com/tagesschau/status/1818214810946789863?s=46&t=WDQgaPVLMeDhTSPDpdvEEQ
Digga und Yolo hatten wir doch schon oft genug.
Ich wüsste gerne die Story hinter „Nein Pascal, ich denke nicht“.
Nein Pascal, ich denke nicht.
Bürotechnik nicht Pyrotechnik
Ich habe eigentlich schon seit 3 Staffeln keine Lust mehr auf LOL, aber meine Frau hat das geguckt und Ende der Staffel hab ich doch wieder ein bisschen mitgeschaut. Und ich muss sagen: der Einfall, Susanne Daubner in ihrer Rolle als Tagesschausprecherin auftreten zu lassen, die Sätze aus Jugendwörtern bildet, war schon gut.
ist kein Verbrechen!
Das glaube ich nicht, Tim.
Here we go:
ALSO AN DEN KLICKZAHLEN KANN ES SCHON MAL NICHT LIEGEN ICH SACH WIE ET IS!!
Hier zum Threadtitel.
Harnröhrenabstrich ist heute ohne große Vorankündigung als Newcomer in meine Top5-Schmerzliste geklettert.
Freu dich drauf. Im besten Fall ist nach 2-3 Tagen Wasserlassen ohne Schmerzen wieder möglich.
Das ist wirklich das schlimmste dran, wenn man nichtsahnend morgens auf die Toilette geht und nicht dran denkt und dann genau der gleiche Schmerz plötzlich wieder durch den Körper schießt.
Auf jeden Fall viel trinken die nächsten Tage, das hilft dann schon sehr.
ToolTime
Folgender Sachverhalt: ich habe im Juli zu viel Gehalt bekommen, glaube ich zumindest.
Neben meinem normalen Lohn war auf meiner Abrechnung eine Position „Sonstiges“, die mit 75,- Euro steuerfrei ausgewiesen war. Ich bin normalerweise immer sehr informiert und weiß genau, wenn es irgendeine Tarifzahlung, rückwirkende Dinge oder sonstwas gibt, aber diese 75,- Euro kann ich null zuordnen. Also habe ich, guter Alman der ich bin, bei unserer HR Service Abteilung angerufen und gefragt was das für Geld ist und ob mir das denn zusteht. Sie konnten es am Telefon nicht direkt beantworten, sondern wollten erst nochmal ne Prüfschleife drehen. Heute dann die Antwort:
„Wir können nicht sagen, wofür diese Zahlung ist, sie wurde von Abteilung XY (Unsere HR Abteilung) angewiesen“.
Hab ich da jetzt meine Pflicht als Arbeitnehmer getan? Darf ich es jetzt behalten? Können die es in nem Jahr zurück fordern?
Nach BGB können sie es innerhalb von drei Jahren zurückfordern (Verjährungsfrist), aber ich gehe davon aus, dass in eurem Tarifvertrag eine kürzere Ausschlussfrist festgelegt ist.
Du hast deine Schuldigkeit eigentlich getan. Ich würde aber trotzdem nachhaken, bis die dir genau sagen, ob und wenn ja warum dir das Geld gezahlt wurde.
Schau das du die Antwort schriftlich hast. Damit hätte sich der Fall für mich erledigt.
Das war auch mein erster Gedanke. Diese Aussage schriftlich und dann würde ich da erstmal nicht weiter nach bohren wegen 75€.