Und sonst so... Archiv 2020—2024

In Bayern aufgewachsen: wir kannten es als Arschloch und eben auch Durak.

Gibt es etwas nutzloseres als das GPS Livetracking von DHL Paketen? Laut DHL Verfolgung ist es „nur noch 1 Zustellstopp“ bis zu mir, und der Bote ist laut Karte angeblich zwei Häuser weiter. Dumm nur, dass ich die gesamte Straße entlangblicken kann und niemanden sehe. :ronaldo: Seit bereits ca. 15 Minuten wohlgemerkt.

Leg dir doch noch ein Kissen aufs Fensterbrett. Das schont die Unterarme beim Aufstützen.

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Der Bote kam übrigens ca. 5 Minuten nach dem Beitrag. Manchmal muss man einfach nur ein bisschen bei Sofacoach mosern um die Dinge zu beschleunigen. :richter:

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Genau betrachtet trackt es das Fahrzeug in dem dein Paket vermeintlich sein sollte.

Das kann durchaus ein Unterschied sein… :pensive:

Weil das Paket dann nicht ins Fahrzeug geladen oder im Lager vergessen wurde? Das stelle ich mir aber besonders frustrierend vor.

Der Fahrer es als Weihnachtsgeschenk sich selbst zugestellt hatte :grimacing:

Meinem Arbeitskollegen passiert.

Drei Wochen lang habe ich ihn, dpd und Cyberport telefonieren gehört :smiling_face_with_tear:

Ich hätte nicht auf den Lidl # auf Twitter klicken sollen.
Der Konzern kündigt an das Fleischsortiment zu verringern (verringern, nicht verbannen) und schon gehen Uwe, Bernhard, Sabine und Martina (die ihr Fleisch eigentlich ja nur beim Metzger des Vertrauens oder dem Bauern um die Ecke kaufen) auf die Barrikaden. :ulaugh:

Aber immerhin kann man in dem Kommentaren fröhlich alles durchblockieren.

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Ey Twitter brennt aktuell eh an allen ecken und enden #Thailand &#Bali, #Gronkh &#HogwartsLegacy da kannste ja kaum noch rein gucken.

Ich bin jeden Tag ein paar Minuten auf Twitter und bekomme von dem allen nix mit. Das liegt also eher an euren Bubbles als an der Plattform selbst. Aktuell sehe ich ein Interview von DeMeco Ryans, neue Trikots von Lille, die Olympische Flamme für Paris 24 und dass Troy Aikman den Pro Bowl 1993 verlassen hat.

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Bei mir war’s sowas
https://twitter.com/hoppingmemes/status/1621240023197573120?t=v2yKACGJsDjkEnasCfsAJg&s=19

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Das ist leider sehr falsch. Twitter pusht erwiesenermaßen rechten Content mit aller Gewalt, während gemäßigt liberale Meinungen unterdrückt werden und linke einfach ohne Begründung gesperrt und gelöscht werden, auf direkte Anweisung des CEO.

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Meine Eltern gehen gerade die Themen Vorsorge Vollmacht und Patientenverfügung an. Nach einem ersten Gespräch mit einem Ansprechpartner beim Kreis sind sie mehr verwirrt als alles andere.

Hat jemand das Thema ggf schon mal begleitet und kann Tipps geben? Gibt’s da möglicherweise brauchbare online Tools, um so was individuell und rechtssicher anzulegen? :thx:

Gibt es da nicht Unterlagen zum Download beim Ministerium? Sind recht klar formuliert, sofern ich mich erinnere. Allerdings auch schrecklich umfangreich.

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Ich mach mal den Self-Quote:

Ich glaube, ich hatte im alten Forum schon Mal ausführlich etwas dazu geschrieben. Ich meine auf @der_erna’s Frage.

@Lucky: Was genau sind denn die Fragen/Unsicherheiten Deiner Eltern?

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Danke!

Die Vorlagen decken oft nicht alle Optionen ab, die meine Eltern abbilden möchten. Kann man sich das dann im Zweifel alles so individualisieren wie man möchte?

Und bei mehreren bevollmächtigen: welche Dokumente braucht man für jeden? Braucht jeder eine eigene Vollmacht plus Dokumentation für das sogenannte Innenverhältnis? Oder reicht eine Vollmacht für die Nummer 1 plus Dokumentation über das Innenverhältnis, also die möglichen Vertreter bei Abwesenheit des an Position 1 bevollmächtigen.

Und wo müssen die Dokumente vorliegen? Benötigt jeder ein Original? Kopien? Oder reicht ein zentrales Dokument?

Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Es empfiehlt sich aber die Schriftform.

Das heißt auf die Frage Deiner Eltern bezogen, dass die Vollmacht individuell angepasst/erstellt werden kann. Hierzu kann man sich an diversen Vordrucken usw. orientieren. Man kann sich quasi selbst eine ganz individuelle Vorsorgevollmacht erstellen.

Man kann sich diese aber auch von einem Notar oder Rechtsanwalt erstellen lassen. Wenn Deine Eltern darüber nachdenken sollten, empfehle ich definitiv einen Notar und keinen Rechtsanwalt, da der Notar eine Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen oder (besser) eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht erstellen darf, ein Rechtsanwalt hingegen nicht.

Ich erlebe nicht selten in meiner beruflichen Tätigkeit, das Bürger und Bürgerinnen zu mir kommen, welche sich von Rechtsanwälten für teuer Geld (da kann man, abhängig vom eigenen Vermögen schnell mal bei 500 - 1.000€ ankommen) eine Vorsorgevollmacht haben erstellen lassen, welche dann aber unbeglaubigt ist und durch mich beglaubigt werden soll. Dann lieber gleich zum Notar. Oftmals sind diese „individuellen“ Vorsorgevollmachten lediglich mit dem Briefkopf des RA’s versehene „individuelle“ Abschriften der kostenlos erhältlichen Vordrucke.

Wir geben bei uns in der Behörde das Formular des Bundesministerium der Justiz aus:

Bundesministerium der Justiz - Vorsorgevollmacht

Dieses Formular regelt mMn schon alle wesentlichen Angelegenheiten (im Außenverhältnis). Was da jetzt konkret Deinen Eltern an Optionen fehlt, könnte in den freien Schreibfeldern hinzugefügt werden. Beispielsweise die Befreiung vom §181 BGB (Quasi die Erlaubnis sogenannter In-sich-Geschäft - sollten sich die Vollmachtgeber aber sehr gut überlegen!). Oder bezieht sich die Frage Deiner Eltern eher auf das Innenverhälnis? Dazu schreibe ich weiter unten noch etwas.

Hier kann ich nur sagen, dass dies vom Einzelfall und den Wünschen des/der Vollmachtgebers/Vollmachtsgeberin abhängt.

Erstens mal davon, wieviele Personen man bevollmächtigt (oftmals ist hier weniger, mehr), wie man die Bevollmächtigung aufteilt. Also sollen alle Bevollmächtigten gleichrangig sein (alle dürfen alles → alleinvertretungsbefugt) oder soll es anders geregelt sein (bspw.: Sohn X soll die Gesundheitssorge bekommen, da er Arzt ist und Tochter Y soll die Vermögenssorge erhalten, da sie bei einer Bank arbeitet).

Vordergründig ist meines Erachtens nach des Vertrauensverhältnis! Vorsorgevollmacht nur an Personen zu erteilen, denen man auch vollkommen vertraut. Und dann, wie oben bereits geschrieben, nicht an zu viele Personen. Im Optimalfall besteht dann auch Einigkeit innerhalb der Familie über die getroffene Regelung.

Und dann empfehle ich immer, nicht zu kompliziert zu denken. Also vorher in der Familie alles besprechen. Am besten mal praktisch durchdenken. Also, was ist, wenn Bevollmächtigter A geschäftsunfähig wird, weil er bspw. einen Schlaganfall erlitten hat. Dann ist praktisch alles rechtliche für ihn zu regeln.

Das behinhaltet im Wesentlichen die Aufenthaltsbestimmung, die Gesundheitssorge, die Vermögenssorge sowie die Regelung von Ämter- und Behördenangelegenheiten.

Also wer soll Gespräche mit Ärzten über die weiteren Maßnahmen führen, wer stellt einen Antrag auf Pflege, wer kümmert sich um einen Rehaplatz, wer um die ambulante oder stationäre Pflege, wer stellt entsprechende Anträge beim Sozialamt, wer kümmert sich um eventuell vorliegende Schulden usw.
Du siehst, da greifen die in einer Vorsorgevollmacht klar getrennten Aufgabenbereiche oftmals auch ineinander.

Man muss zu dieser Fragestellung auch nochmals zwischen den unterschiedlichen Qualitäten einer Vorsorgevollmacht unterscheiden.

  • „einfache“ Vorsorgevollmacht → also ein Formular, oder schriftlich bzw. handschriftlich erstelltes Dokument mit Unterschrift und fertig.

  • öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht → meist Formular, jedoch auch schriftlich bzw. handschriftlich erstelltes Dokument, welches öffentlich beglaubigt wurde. Öffentliche Beglaubigung bedeutet in dem Zusammenhang, dass dies nur ein Notar oder die Betreuungsbehörde/Betreuungsstelle des Landkreises darf. Das hat nichts mit einer beglaubigten Zeugniskopie zu tun, was jede Behörde machen kann.

  • notariell beurkundete Vorsorgevollmacht → eine von einem Notar erstelle Vorsorgevollmacht, welche bei ihm auch hinterlegt und meist auch im Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer registriert ist.

Zur Eingangsfrage zurück. Wenn Bevollmächtigter A mehrere „einfache“ Vorsorgevollmachten erstellt, weil er mehrere Kinder hat, oder bereits mit beginnender Demenz nicht mehr genau wusste, dass er bereits Vollmacht erteilte, dann ist das so. Niemand kontrolliert das. Bis es nicht zu einem Betreuungsverfahren am Gericht kommt, weil irgendwelche Probleme mit den zahlreichen Vollmachten aufgetreten sind.

Die öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht ist die Form, mit der ich am meisten zu tun habe. Bzw., welche ich auch aushändige/beglaubige. Meistens wird da lediglich ein Exemplar erstellt. Das würde ich auch so empfehlen.
Die Vollmacht regelt ja das Außenverhältnis. Also was macht Bevollmächtigter X, wenn Vollmachtgeber vorübergehend oder dauerhaft seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Auch wenn mehrere Bevollmächtigte benannt sind, würde ich lediglich ein Exemplar erstellen.

Denn in der Praxis (und damit kommen wir schon zu Deiner nächsten Frage) bleibt diese Vorsorgevollmacht im Regelfall im Original beim Vollmachtgeber, bis eben diese Situation auftritt, dass sie gebraucht wird. Dann nimmt sich bei (alleinvertretungsbefugten Bevollmächtigten also gleichrangig eingesetzten Bevollmächtigten) derjenige das Dokument, wenn etwas zu regeln ist.

Auf Wunsch der Vollmachtgeber erstelle ich aber auch mehrere Dokumente. Weise aber auf die Mehrkosten und insbesondere die Probleme, die dadurch entstehen können hin. → Stichwort Vertrauensverhältnis.
Bsp.: Eine Person hat seine drei Kinder gleichrangig bevollmächtigt. Diese leben verstreut in Deutschland. Eine bevollmächtigte Person lebt am Wohnort der vollmachtgebenden Person und kümmert sich um die nun zu pflegende Person. Quasi täglich. Nun kommt es zu Spannungen unter den Kindern. Ein anderes Kind, welches ebenfalls ein Originaldokument besitzt, schließt einen Pflegeheimvertrag in seinem, weit entfernten Wohnort ab und bringt die vollmachtgebende Person in einer Nacht- und Nebelaktion dort unter. (alles schon erlebt…). Dies ging so leicht, weil alle Personen eine Original Vollmacht haben und diese auch sofort einsetzen können. Klar ist dies auch möglich, wenn nur ein Original existiert, aber das zwingt die Vollmachtgeber viel eher zur Kommunikation und zum Austausch untereinander.

Hingegen können bei lediglich nur einem Originaldokument auch zahlreiche Probleme auftreten. Zum Beispiel, wenn das Original unauffindbar verschwindet, oder vernichtet wird, durch einen Hausbrand oder ähnlichem. Auch alles schon erlebt. Wenn der/die Vollmachtgeber/in dann nicht mehr geschäftsfähig ist, kommt es zur Betreuerbestellung (was dann meistens die ehemaligen Bevollmächtigten aka Kinder sind). Da nützt auch eine Registrierung der Vorsorgevollmacht (VSV) im ZVR nichts, wenn kein Original mehr vorhanden.

Übrigens können auch die öffentlich beglaubigten VSV im ZVR registriert werden (gegen Gebühr). Heißt, dass dort dann steht, dass es für Person X eine Vorsorgevollmacht gibt, Person Y der/die Bevollmächtigte ist und möglicherweise noch die Aufgabenbereiche.

Bei einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht erhalten die Bevollmächtigten Abschriften der Vollmacht. Sollten diese einmal weg sein, können (gegen Geld) neue Abschriften beim Notar oder dem Nachfolger erworben werden.

Das von Dir angesprochene Innenverhältnis scheint mir die Baustelle zu sein, wo Deine Eltern die größten Fragenzeichen haben, wenn ich Deine Frage richtig verstehe. Dort wird alles geregelt, was das Verhältnis Vollmachtgeber und (ggf. mehrere) Vollmachtnehmer betrifft. Dieses Dokument ist nicht die Vorsorgevollmacht ansich, sondern ein eigenes zur Vollmacht dazugehöriges Dokument, was aber viele nicht erstellen. Wenn bspw. eine Oma nur ein Kind hat und möchte, dass dieses sich um alles von ihr kümmert und vollstes Vertrauen hat, dann ist dieses Dokument auch nicht immer notwendig.

Das Formular zum Innenverhälnis ist selbstverständlich ebenfalls formfrei zu erstellen und beinhaltet zum Beispiel:

  • Wann der Vollmachtnehmer von seiner Vollmacht Gebrauch machen darf
  • Welche Aufgaben zu erfüllen sind
  • Wer bei mehreren Bevollmächtigten welche Aufgaben zu erfüllen hat und wer primärer Bevollmächtigter ist
  • Wie die Vorsorgevollmacht richtig umzusetzen ist, also Umfang, Grenzen und Handlungsrahmen
  • Welche Rechnungen und Quittungen detailliert vorzulegen sind
  • Wieviel Geld oder andere Gegenleistungen der Vollmachtnehmer für seine Tätigkeiten erhält.

Hierfür gibt es auch verschiedene Mustervorlagen im Netz zu finden.

zum Beispiel diese hier

Dazu habe ich oben schon mal was geschrieben. Letztendlich hängt es davon ab, wie das die Beteiligten besprechen und welche Form der Vorsorgevollmacht (einfach, öffentlich beglaubigt, notariell beurkundet) vorliegt. Letztendlich ist die Original-Vorsorgevollmacht das Dokument, womit der/die Bevollmächtigte dann praktischerweise handelt. Sie muss auf Verlangen bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts vorlegbar sein. Heißt praktischer Weise, dass man sie in einem Pflegeheim einmalig vorzeigt, dann macht sich das Heim eine Kopie und fertig. Wenn man zahlreiche verschiedene Anträge zu stellen hat, dann sollte man das Original jedes Mal vorzeigen.

Grundsätzlich zur Vorsorgevollmacht finde ich ganz wichtig zu überlegen, wem man eine Vollmacht erteilt. Stichwort Vertrauensverhältnis! Wenn das nicht gegeben ist, dann lieber keine Vollmacht erstellen. In den meisten Fällen gibt es keine wesentlichen Probleme mit VSV. Aber ich habe durchaus auch Fälle von Vollmachtsmissbrauch, die richtig unschön sein können.

Ich hoffe ich habe Dich jetzt nicht vollkommen verunsichert und letztendlich ist das ein großes Thema. Da könnte man noch viel mehr schreiben. Gerade im Zusammenhang mit den Änderungen des Betreuungsrechts seit Januar 2023 (Stichwort Ehegattenvertretungsrecht).

Wenn Du dich noch etwas belesen möchtest, empfehle ich folgende Seite:

Lexikon - Betreuungsrecht

Da findest Du bspw. etwas zur Vorsorgevollmacht und dem neuen Ehegattenvertretungsrecht mit weiterführeenden Links, Literaturempfehlungen und Rechtssprechungen.

Ansonsten sollten natürlich die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörden/Betreuungsstellen des Landkreises hierzu informieren können. (Seit 2023 übrigens auch zur Patientenverfügung). Aber da hat es wohl gehapert, wenn ich dich richtig verstehe.

Oder halt die Betreuungsvereine des Kreises oder aber das Notariat des Vertrauens. Letzteres ist sicherlich am teuersten, würde ich aber auf jeden Fall empfehlen, wenn die Gesamtsituation schwierig ist, weil zahlreiche Personen bevollmächtigt werden sollen, oder viel Vermögen (inkl. mehrerer Grundstücke und ggf. Immobilien) oder eigene Unternehmen vorhanden sind.

Edit:

Du siehst, dass ich von einem Tool eher abraten würde, falls es da überhaupt etwas gescheites gibt.

Viel wichtiger ist, dass sich die Beteiligten untereinander und mit einer Person vom Fach dazu austauschen. Je nach Konstellation kann das auch ein längerer Prozess sein.

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Wow. Danke für deine Mühe! Das hilft auf jeden Fall schon Mal. :pray::pray::pray:

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Schlecht geschlafen, immer wieder nachts aufgewacht. Dann einfach mal Handy in die Hand genommen und auf WhatsApp Status meines in Kanada lebenden Cousins gesehen, der einen Tweet als Screenshot im Status gepostet hat, dass man in Adana doch bitte nicht unnötig in den Straßenverkehr und sich in sicheren Gebäuden aufhalten solle.

Meine Reaktion: WTF?!? Dachte erst an einen Terroranschlag. Dann Twitter aufgemacht. Erdbeben der Stärke 7,4 in Maraş (Südosttürkei), aber gespürt im ganzen Süden der Türkei. Besonders Hatay wurde stark getroffen.

Habe dann versucht, meinen in Adana lebenden Vater zu erreichen, Telefon klingelt aber er geht nicht ans Telefon. Da gehen einem so viele Gedanken durch den Kopf. Zum Glück geht’s ihm gut, er hat mir dann geschrieben. Dieses Land wird noch so viele Probleme mit Erdbeben kriegen und niemanden interessiert es.

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