Kate Upton im ServiceDesk? - der offizielle Job-Thread

@Laas

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Resturlaub kann ich, aber PN finde ich doof.

Urlaubsansprüche, der Umgang mit Überstunden, Arztbesuche, das sollten alles ganz normale Themen sein und kein Geheimwissen.

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Haste Recht, könnte ja auch für wen anders interessant sein :up:

Ich habe Ende August gekündigt und wechsle zum 1.12. den Job. Regulär habe ich 30 Tage Urlaub und keine Pro rata temporis Regelung im Vertrag.

Die Frage ist nun ob ich dadurch nicht Anspruch auf die vollen 30 Tage habe.
Meine HR Kollegin pocht auf 28, ich weiß aber (leider) von anderen Kollegen, dass da schon in der Vergangenheit öfter versucht wurde den Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch abzusprechen.

Meinem neuen Arbeitgeber ist es egal, ob ich 28 oder 30 hatte, ich bekomme für Dezember so oder so 2.

So weit ich mich auskenne hast du Anspruch auf 30 Tage. Wenn es anteilig wäre, was ja laut Vertrag nicht so geregelt ist, wären es aber ja auch 27,5 Tage. Wie kommt sie denn auf 28 Tage?

Edit: gerade geschaut. Das wird wohl aufgerundet, da hab ich mich vor 5 Jahren um einen halben Tag bescheißen lassen :bart:

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Also ich hab bereits zweimal unterjährig den Job gewechselt, ich wusste gar nicht, dass es überhaupt eine Möglichkeit ist, bei einem oder gar beiden Arbeitgebern den vollen Urlaubsanspruch zu erhalten. :eek:

Und wieso auch? Wenn ich dadurch 60 Urlaubstage im Jahr hätte, würde ich wohl jedes Jahr den Arbeitgeber wechseln.

So weit ich das verstehe, besteht kein Doppelanspruch. Ich würde also von meinem jetzigen Arbeitgeber eine Bestätigung bekommen, dass ich meinen Jahresurlaub (30 Tage) komplett in Anspruch genommen habe.
Was mein neuer Arbeitgeber aber daraus macht, ist halt deren Sache.

Aber genau wegen solchen Details, frage ich ja bei Leuten denen ich vertraue nach :5:

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Absurd. Die Heinis wollen doch, dass ich für sie arbeite, also sollen sie auch den vollen Jahresurlaub rausrücken, das geht die nichts an, wie viel Urlaub ich beim alten Arbeitgeber genommen habe. Neuer Job, neuer Urlaub. Alles andere ist doch völlige Märchenkirmes.

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Sehr spannend. Wir haben das immer bisher so gehandhabt, dass wir einfach den Urlaub anteilig berechnet haben. Heißt für Dezember wären das 2,5 Tage bei 30 Tagen Jahresurlaub. War bisher bei mir tatsächlich auch immer so, wenn ich gewechselt bin und dachte, dass das normal ist.

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So wie Logilas sagt, wenn es keine pro rata temporis-Klausel im Vertrag gibt, dann hat man bei Kündigung im zweiten Halbjahr Anspruch auf den vollen vereinbarten Jahresurlaub, also gesetzlicher Mindestanspruch + zusätzlich vereinbarte Tage.

Aufrundung von halben auf ganze Urlaubstage ist auch korrekt.

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Konntetst du einen halben Tag länger auf SC surfen.

Lese immer Ratata :roll_eyes::grin:

Gilt das auch während der Elternzeit, wenn man einen vollen Kalendermonat fehlt? Mir werden dafür 2,5 Tage abgezogen.

Ja. Für jeden vollen Kalendermonat, den du nicht bei der Arbeit bist, darf dir der Arbeitgeber anteilig den Urlaub kürzen.

Deswegen gehen auch so viele Leute im Laufe eines Monats und nicht zum 1. in Elternzeit.

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Aus dem Grund hätte ich auch erwartet, dass der AG bei unterjähriger Kündigung nur den anteiligen Jahresurlaub gewähren muss. Ist ja auch nichts anderes, als volle Kalendermonate nicht in der Arbeit zu sein.

Aber man lernt nie aus im deutschen Arbeitsrecht.

Meistens steht dafür ja auch die bereits erwähnte pro rata temporis Regelung im Arbeitsvertrag. Damit unterschreibst du, dass der Arbeitgeber genau das machen darf.
In meinem Fall ist die Regel eben nicht im Vertrag, weswegen ich mir unsicher war.

Danke jedenfalls an @Laas für die Bestätigung, ich werde da jetzt hartnäckig bleiben :ka:

Ist die Ratata-Regel auch auf eine Jahresgehaltsangabe im Arbeitsvertrag anwendbar? :thinking:

Also steht bei mir nicht so drin, wäre aber durchaus interessant zu wissen.

Ideen für gute Teamevents für ca. 20 Personen?

Stehen gerade bei gemeinsamen Kochkurs, was preislich aber wohl aus dem Rahmen fällt.

Wir waren zuletzt mit einem bunten Haufen bei Topgolf.

Habe es schrecklicher erwartet, war an sich ganz nett.

Catering? Puh, halt so Systemgastro-Standard.

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Kurze Frage an die Personaler hier: wenn die Voraussetzung für die Auszahlung eines bestimmten Bonus ist, dass das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt sein darf, man aber einen befristeten Vertrag hat, der nicht verlängert wird, dann müsste man den Bonus doch bekommen, weil auslaufende Befristung != Kündigung, oder?