Hätte Uli mal hier mitgelesen - Steuererklärung auf dem Bierdeckel

Hier gibts wieder Steuererklärung für umme.

Und ich fang auch gleich mal damit an. Im alten Forum hatten wir ja geklärt, dass man Kosten fürs Homeoffice unter bestimmten Bedingungen ansetzen darf und zwar

  • wenn es sich um ein abgeschlossenes Zimmer handelt, das zu nicht allzu großen Teilen auch privat genutzt wird
  • wenn viel im Homeoffice gearbeitet wurde und in dieser Zeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand (e.g. wenn man vom AG ins Homeoffice geschickt wurde)

Dann gilt:

  • 1/5 der Internetrechnung, sofern sie genutzt wird
  • Anschaffungen fürs Büro in voller Höhe
  • Anteilig (qm des Arbeitszimmers zu qm der Wohnung) Strom, Heizkosten, Miete

Das alles aber nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro.

Jetzt meine Frage:
wenn die 1.250 gesprengt werden, trägt man dann in die Steuererklärung alle Homeofficekosten ein und das Finanzamt kürzt das selbst auf 1.250 zusammen oder trägt man da pauschal 1.250 ein (man nimmt die Deckelung also selbst vor)?

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Das kommt beide aufs selbe raus. Allerdings schadet es nichts, mehr Kosten anzugeben, wenn diese auch angefallen sind. So ist man auf der sicheren Seite, falls das Finanzamt einzelne Kosten nicht anerkennt.

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Thema Arbeitsmittel.
Ich habe 2018 einen Rechner für >800€ netto gekauft und habe davon 2018/2019 jeweils 1/3 abgeschrieben und werde das auch 2020 tun.

Nun würde ich gerne einen neuen Rechner kaufen der <800€ netto kostet und bin mir nun nicht sicher ob ich das noch 2020 tun und den trotzdem abschreiben kann. Oder geht das erst nachdem der andere vollständig abgeschrieben ist?
Zudem habe ich zusätzlich noch ein iPad für knapp 450€ netto + Zubehör (Tastatur) für knapp 50€ netto gekauft. Kann ich das in jedem Fall abschreiben, wenn man von entsprechend beruflicher Nutzung ausgeht?

Voraussetzung dafür einen PC/Laptop oder ähnliches in der Einkommensteuererklärung abzuschreiben ist einzig und allein, ob er überwiegend beruflich genutzt wird.

Du kannst dir theoretisch auch 5 PCs kaufen und alle im gleichen Jahr abschreiben, wenn du nachweisen kannst, dass du alle 5 überwiegend beruflich nutzt.

Die € 800,- Grenze für GWGs gilt dabei für jedes Wirtschaftsgut separat.

Um beim Beispiel von oben zu bleiben: 5 PCs à € 799,- → alle 5 GWGs.

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Super, die Geräte werden defintiv überwiegend beruflich genutzt.

Dementsprechend würde die Angabe dann folgendermaßen aussehen:

  1. 1/3 Rechner aus 2018
  2. Rechner für <800€ 2020
  3. iPad für 450€ aus 2020
  4. Tastatur für 50€ aus 2020

Oder werden die letzten beiden Punkte zusammengezählt?

Ich denke das sind zwei separate Posten, allerdings dürfte es auch andersrum keinen Unterschied machen.

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Möglicherweise ist meine Frage ähnlich wie die von Fry, aber ich bin mir unsicher.

Meine Frau und ich haben in diesem Jahr aufgrund von Corona diverse Tage im Home-Office gearbeitet und uns dafür auch das ein oder andere angeschafft (bspw. Schreibtischstuhl, Maus, Tastatur) und nutzen dafür dann natürlich auch noch unsere Internetleitung, private Mobilfunkverträge (Umleitung des Telefons) sowie ein separaten Raum mit Schreibtisch (- wo auch ein Schlafsofa für Gäste drin steht). Allerdings haben wir bisher keine Home-Office Beiträge geltend machen können, da wir beide einen Arbeitsplatz am Firmenstandort haben und somit, unseres Wissens nach, die Home-Office Geschichte dann ja obsolet ist.

Natürlich haben wir jetzt auch davon gelesen, dass pro Home-Office Tag ein Pauschbetrag von 5€ angegeben werden darf. Da wir einen Arbeitsweg von 26km bzw. 30km zur ersten Arbeitsstätte haben, bietet sich für mMn jedoch steuerlich eher an, dass wir jeden Tag zur Arbeit gefahren sind.

Allerdings stellt sich an dieser Stelle für mich die Frage: Ist es klug ein paar Tage im Home-Office anzugeben, da so dann auch Kosten für Schreibtischstuhl, Maus, Tastatur, Internetanschluss, Mobilfunkverträge oder anteilig die Miete absetzten werden können (die Erwähnten 1.250€ von Fry) oder bleibt für uns „Home-Office technisch“(abgesehen von 5€ Pauschale pro Tag) alles beim alten?

Bin einfach auf der Suche, die ein oder andere Anschaffung für das HO geltend zu machen. Mit den Richtlinien von 2019 war es aufgrund der Arbeitsplätze vor Ort am Firmenstandort nicht möglich - so fern ich alles richtig verstanden habe.

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Was ich auch noch nicht so ganz verstanden habe: sind sie 5-Euro-Tagespauschale und die Homeofficekosten bis 1250 ein Entweder-Oder-Ding oder ein Sowohl-als-auch-Ding?

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Also.
So verstehe ich das:
Bisher: 1000€ Werbungskostenpauschale. Jeder kann aber Schreibtischstuhl, Latptop etc. absetzen wenn er überwiegend beruflich genutzt wird. Lohnt sich wenn man damit über 1000€ kommt (bei den meisten also nicht, da man, wie oben beschrieben, große Anschaffungen über mehrere Jahre abschreiben muss).
Manche Berufsgruppen (Selbstständige, Lehrer, …) dürfen auch ein Arbeitszimmer absetzen, maximal 1250€ hierfür.

Jetzt: Alles gleich, nur darf jetzt JEDER 5€ pro Tag, maximal aber 600€ ansetzen. Auch wenn man nicht zu den speziellen Berufsgruppen mit Arbeitszimmer zählt.
D.h. wenn man noch 400€ zusätzlich findet lohnt sich das, ansonsten liegt man eh unter dem 1000€ Pauschalbetrag.
Außerdem geht jeder HO Tag von der Pendlerpauschale ab.

Ich frage deshalb, weil man bei den 1250 Euro ja auch noch anteilig Miete, Stromkosten etc ansetzen durfte, wenn man ein eigenes Arbeitszimmer hatte. Die Frage ist nun: zusätzlich 5 Euro pro Tag im Homeoffice oder nicht?

Entweder setzt du dein Arbeitszimmer an oder die HO Pauschale.
Alles andere würde mich doch stark wundern, du zahlst ja auch nicht doppelt für Miete oder Strom. HO-Pauschale Lohnt sich also nur wenn du mit deinem Arbeitszimmer bisher auf unter 600€ kamst.

Hast du denn ein Home-Office, weil du keinen Arbeitsplatz bei deinem Arbeitgeber hast? Dachte immer, dies wäre die Voraussetzung um solche Dinge abzusetzen.

Nein, aber ich hatte letztes Jahr erwartungsgemäß sehr oft die Anweisung, von Zuhause aus zu arbeiten. Ich habe mal gelesen, dass man überwiegend )ich interpretiere das Mal als mehr als 50%) auf Anweisung des AG von Zuhause aus gearbeitet haben muss.

Hier steht:

„Ist das Arbeitszimmer Mittelpunkt Deiner gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit, sind Deine Kosten unbeschränkt abzugsfähig.“

Das trifft ab Mitte März auf jeden Fall zu bei maximal 2 Arbeitstagen pro Woche im Büro.

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Da steht doch im nächsten Satz, dass du das Arbeitszimmer nur absetzen kannst wenn du am Arbeitsplatz kein Büro hast. Das FA erkennt daher nur für bestimmte Berufsgruppen an, dass diese kein Büro vom Arbeitgeber gestellt bekommen. Lehrer, Selbstständige, etc.

Weil dieses Jahr aber viele andere Leute eben auch daheim gearbeitet haben hat man sich diese HO Pauschale ausgedacht. Jetzt kann jeder der am Küchentisch geskypet hat 5€ pro Tag ansetzen, auch wenn er eigentlich ein Büro hätte. Er braucht dazu keinen eigenen Raum der überwiegend beruflich genutzt wird. Er muss auch keine Miet-, Strom- oder Internetrechnug belegen.

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@Fry Da interpretierst du leider falsch. :ronaldo:

„Ist das Arbeitszimmer Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen, oder betrieblichen Tätigkeit…“ bedeutet tatsächlich, dass dir KEIN anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen darf. Selbst ein Arbeitsplatz im Büro für einen Tag in der Woche zerstört die unbegrenzte Absetzung von Kosten für ein Arbeitszimmer.

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Also weiter unten im oben verlinkten Artikel steht:

" Nehmen wir an, Dein Arbeitgeber hat Dich angewiesen , zuhause zu arbeiten, weil das Infektionsrisiko zu groß wäre, wenn alle Mitarbeiter ins Büro kämen. Wenn Dir Dein Arbeitgeber also keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt oder Du wegen des Infektionsschutzes nicht an Deinem üblichen Platz arbeiten kannst, dann kannst Du für diesen Zeitraum Deine Arbeitszimmerkosten steuerlich geltend machen. Je länger Du dort gearbeitet hast, umso höher ist auch der Betrag, den Du absetzen kannst.

Wenn Du zum Beispiel im Rahmen einer 5-Tage-Arbeitswoche höchstens zwei Tage pro Woche dort verbracht hast, dann kannst Du für diesen Zeitraum bis zu 1.250 Euro absetzen ( begrenzter Abzug ). Das ist der Jahreshöchstbetrag.

Hast Du aber mindestens an drei Tagen in der Woche oder sogar die komplette Zeit in Deinem Arbeitszimmer gearbeitet, dann war es in diesem Zeitraum der Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit. Und dafür kannst Du die unbegrenzten Kosten ansetzen."

:ka:

Interpretiere ich schon so.

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Dieses Beispiel beruht auf unserer Rechtsauffassung. Wir stützen uns hierbei unter anderem auf einen Fachartikel von Dr. Hans-Peter Dellner, Vorsitzender Richter an einem Finanzgericht (Neue Wirtschaftsbriefe NWB, Nr. 41 vom 9. Oktober 2020, S. 3060 ff.). Möglicherweise wird das eine oder andere Finanzamt dieser Sichtweise widersprechen. Leider gibt es hierzu noch keine gesicherte Rechtsprechung oder Verwaltungsanweisung.

Ist halt nur eine Meinung. Rechtssicherheit besteht diesbezüglich nicht und ich persönlich sehe es aufgrund der Rechtslage vorher anders.

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Kann ich als Eigenheimbewohner Schönheitsreparaturen steuerlich geltend machen?
Handwerkerrechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind klar.

Aber kann ich zum Bumarkt fahren, mir eine neue Markise kaufen, diese dann selbst anbringen und später die Baumarktrechnung absetzen?
Meine Vermutung ist: Nein :ronaldo:
Wäre es dann schlauer den Markiseninstallatuer kommen zu lassen? Ich hätte keine Arbeit und die Mehrkosten gegenüber „selbst machen“ bekomme ich über die Steuer zurück (vorausgesetzt die Mehrkosten übersteigen die Steuerersparnis nicht)?

Materialkosten kann man ja eh nicht absetzen sondern nur 20% der ausgewiesenen Lohnkosten.

Wenn der Markisentyp dir also für die Montagearbeiten 100 Euro berechnet bekommst du 20 Euro über die Steuererklärung zurück. Ist also unterm Strich für dich dann immer noch 80 Euro teurer als wenn du es selber machst.

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Ähnliche Richtung für meine Frage bzgl. der Betriebskostenabrechnung. Kann ich hier auch Kosten absetzen, wenn diese nicht nach Material/Lohn aufgeschlüsselt sind?
Bei mir sieht das folgendermaßen aus:


Und dann Gesamtkosten und die Aufteilung pro Wohnung.
Geht das irgendwie oder muss ich den Vermieter um ne Aufschlüsselung bitten?